Als ehemaliger Nordhorner und langjähriger Handball-Fan habe ich eigentlich nur mitgelesen, um auf dem Laufenden zubleiben. Mittlerweile werden aber leider fast nur noch Meinungen und Halbwahrheiten verbreitet. Lasst uns doch noch mal zusammenfassen, was eigentlich Fakt ist:
- Die Gesellschafterstruktur hat sich geändert (Dank nochmal an Nikusch für die Infos)
- Es gibt einen neuen GF
- Die HSG hat die Lizenz ohne Auflagen bekommen
- ROBEO ist Saisonende 2025/26 ausgestiegen. Grund waren die „personellen Veränderungen innerhalb der Geschäftsführung“.
- Weitere Sponsoren sind abgesprungen
- Der neue GF hat finanzielle Probleme eingeräumt
- Die HBL sieht im Juli "nicht unerhebliche Abweichungen" gegenüber den von Nordhorn im Frühjahr im Lizenzierungsverfahren gemachten Angaben.
- Die Lizenzierungskommission hat drei harte Auflagen als Konsequenz in den Raum gestellt, aber noch nicht final entschieden.
- Statement des Vertrauensgremium der HBL im August:
- [...] die Voraussetzungen für die von der HSG Krefeld [...] begehrte Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e. V. für das Spieljahr 2026/2027 sowie die Erteilung einer Lizenz für die HSG Krefeld [...] zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für das Spieljahr 2026/2027 nicht vorliegen.
- [...], dass keine Anhaltspunkte ersichtlich sind, dass die im Frühjahr des Jahres 2026 erfolgte Erteilung der Lizenz an den HSG Nordhorn e.V. für das Spieljahr 2026/27 [...] der zum Zeitpunkt der Lizenzentscheidung vorliegenden Unterlagen nicht rechtmäßig ergangen ist
- Die HSG Krefeld erhebt massive Anschuldigungen, und hat Rechtsmittel eingelegt. Beweise für die Anschuldigungen habe ich nicht gesehen.
- Am 14.08. soll ein Spitzentreffen mit Politik und Wirtschaft stattfinden
Wir können gern diskutieren, ob die verbleibenden Gesellschafter und die GF (alt/neu) sportlich und wirtschaftlich sonderlich schlau agiert haben. Ich sehe hier aber viele Anschuldigungen und Hypothesen über Fristen und Formalitäten, bisher allerdings keinerlei Beweise für ein massives Fehlverhalten, das hier immer wieder unterstellt wird. Bis dahin gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung, d.h. nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, der Kläger (Staatsanwaltschaft) muss die Schuld nachweisen.
Habe ich etwas vergessen oder übersehen?