Nehmen wir nurmal diesen einen Punkt. Der ist zwingend zu interpretieren. Es wird hier NICHT gesagt, dass die Einreichung in Ordnung war, oder die Daten oder die Zahlen. Es wird lediglich gesagt, dass die Lizensierung - der entsprechenden Abteilung der HBL - die Lizensierung so machen durfte, weil sie anhand der eingereichten Unterlagen korrekt entschieden haben.
Es taugt also nicht zur Entlastung. Der einzige Sinn dieses Satzes ist die Enthaftung der HBL.
Fakt ist, sie hätten den Bescheid zurücknehmen können, sich weitere Bedenkzeit erbeten können oder weitere Unterlagen, Erläuterungen etc. anfordern können. Haben sie aber nicht. Obwohl das Risiko besteht, dass es weitere Ermittlungen geben wird.