Spielwertung

  • Hallo Zusammen,


    folgende Situation:


    Gastmannschaft hat Torwart, der nicht korrekt im Spielbericht vermerkt ist, eingesetzt. Der Spieler steht nur mit Name und Nummer im Bericht. kein Geburtsdatum keine Passnummer.


    Dem Kampfgericht ist dieses leider nicht aufgefallen.


    Nach dem Spiel hat der Schiedsrichter dieses moniert und im Bericht festgestellt, dass der Gastverein einen nicht teilnahmeberechigten Spieler eingesetzt hat.


    Der SR hat uns dann geraten, Einspruch gegen die Wertung des Spieles einzulegen - wir haben leider verloren ;)


    Jetzt moechte die Spielleitende Stelle von uns 100 Euro Vorauszahlung und eine umfangreiche Begründung.


    Kann mir da jemand helfen und hat jemand schon Erfahrung mit diesem Thema ?


    Danke


    Keie aus Mülheim/Ruhr

  • Hallo Keie,


    zunächst einmal heiße ich dich herzlich in der Handballecke willkommen. ;)


    Aus der SpielOrdnung §50 Abs.1 f geht hervor, dass ein Spiel mit einem Torverhältnis von 0:0 für die Mannschaft verloren geht, bei der ein Nichtspielberechtigter als Spieler mitwirkt.


    Das wäre die Begründung für euren Einspruch. Da ich aber weder (Sport-)Jurist noch Schiedsrichter bin, warten wir mal ein paar weitere Stimmen ab. ;)

  • die Frage bei der Sache ist ob der Spieler teilnahmeberechtigt war zu diesem Zeitpunkt oder ob es nur ein Fehler beim eintragen war.


    Es kann z.B. auch sein das er einen Paß hat und ihn bloß nicht dabei gehabt hat. Somit wäre er für den Verein spielberechtigt an dem Tag und die SR müssten ihn unter fehlende Spielerpässe eintragen.
    Dort muss er ja dann mit Unterschrift bestätigen das er an dem Tag für den Verein auch spielberechtigt war.

  • Bei der Eintragung, ohne Geburtsdatum/Passnummer, wird die spielleitende Stelle wohl mal bei den SR anfragen, was sie geritten hat, hier nicht für einen ordnungsgemäßen Eintrag zu sorgen (evtl. fehlender Spielausweis, Bestätigung Teilnahmeberechtigung, etc.)


    Ich denke mal lediglich ein fehlendes Geburtsdatum bei einem ansonsten spielberechtigten Spieler wird nicht zu einem Spielverlust führen. Aber ich könnte mir vorstellen, dass z.B. unser Schwaniwolli da schon von sich aus Nachforschungen was die Spielberechtigung angeht unternimmt. Und wenn sich da rausstellt, dass die Spielberechtigung nicht bestand, kommt "Thor's Hammer" (so wie Micha oben aus der SpO zitiert hat).


    Also, ich bin mir nicht sicher, ob normalerweise ein formaler Einspruch wirklich nötig ist, oder doch, Wolfgang?


    EDIT: Die Spielberechtigung scheint aber zumindest laut SR-Bericht nicht in Frage gestellt. Zur Ehrenrettung der SR: Wurde der TW im Verlaufe des Spiels nachgetragen? Wenn ja, liegt der schwarze Peter bei Z/S (Mitschuldig am falschen Eintrag sind sie so oder so), die ihn ja so auf's Spielfeld geschickt haben und eine fehlende Teilnahmeberechtigung den SR nicht gemeldet haben?


    Micha: Spielberechtigung ist nicht gleich Teilnahmeberechtigung

    2 Mal editiert, zuletzt von berndo ()


  • Seltsam.
    Ist der betreffende Spieler während des Spiels - unvollständig - nachgetragen worden? Ansonsten hätte der SR vor dem Spiel mittels Spielausweiskontrolle und Spielbericht den unvollständigen Eintrag bemerken müssen.
    Sollte der Spieler nachgetragen worden sein, handelt es sich offenbar um einen Fehler des Kampfgerichts.
    Allerdings ist der Spieler, wenn er eingetragen wurde, erstmal ganz legal im Einsatz. Wer auf dem Spielbericht steht, ist teilnahmeberechtigt. Anders verhielte es sich, wenn der Spieler keine Spielerlaubnis für das Spiel hätte (Sperre etc.). Das wird allerdings der SR vor Ort nicht fesstellen. Weshalb mich seine Auforderung zum Einspruch auch verwundert.
    Warum wurde Geburtsdatum / Paßnummer nach dem Spiel nicht nachgetragen? Sowohl ihr wie der Gegner habt doch wohl den Spielbericht unterschrieben.

  • 1. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der als Spieler auf dem Spielberichtsbogen eingetragen ist. Die Frage der Spielberechtigung steht auf einem anderen Blatt. Grundsätzlich hat kein SR das Recht, einem eingetragenen Spieler die Teilnahme am Spiel zu verwehren.


    2. Der Spieler hat, falls der Pass nicht beim Spiel vorgelegt werden kann, seine Spielberechtigung durch Name, Geburtsdatum und Unterschrift zu versichern. Unterbleibt dieses, so liegt lediglich ein Fall des unkorrekten Ausfüllens des Spielberichtsbogens vor, in diesem Falle geht das mit den SR heim, den diese haben die Spielberechtigung anhand der Pässe zu kontrollieren, was hier offensichtlich unterblieben ist.


    3. Eine Überprüfung der Spielberechtigung durch die spielleitende Stelle erfordert einen formalen Einspruch gegen die Wertung des Spieles. Ob und welche Gebühren dafür erhoben werden, bestimmt die Rechts- und Gebührenordnung des LV. Hat der Spieler keine Spielberechtigung, wird das Spiel für die andere Mannschaft gewertet und die Gebühr wird erstattet. Im anderen Fall siehe unter 2. und der Einspruch wird zurückgewiesen


    4. Falls der SR wirklich eingetragen hat, dass ein "nichtteilnahmeberechtigter Spieler eingesetzt" wurde, ist dem Kollegen ein Auffrischungskurs in den Grundlagen des Regelwerkes zu empfehlen.


    5. Es ist nicht Aufgabe des Kampfgerichts die Eintragungen der Spieler zu kontrollieren. Das ist Aufgabe des SR und Grund dafür, warum man spätestens 20 min. vor Spielbeginn in der Halle sein sollte.

  • Zitat

    Original von HVS-SR
    5. Es ist nicht Aufgabe des Kampfgerichts die Eintragungen der Spieler zu kontrollieren. Das ist Aufgabe des SR und Grund dafür, warum man spätestens 20 min. vor Spielbeginn in der Halle sein sollte.


    Das stimmt aber nur bei Eintragungen, die bei Spielbeginn vorliegen. Wenn ein Spieler während des Spiels nachgetragen wird, ist das Kampfgericht für den Eintrag verantwortlich.


    ...und genau das scheint mir hier die wahrscheinlichste Problemursache zu sein, Keie?

  • Zitat

    Original von berndo
    Micha: Spielberechtigung ist nicht gleich Teilnahmeberechtigung


    Ich sag ja, bin Laie. :D

  • Hallo Leute, richtig das Hauptproblem lag beim Kampfgericht. Die haben vergessen richtig einzutragen. Ich denke durch einen falschen Eintrag wird es wohl keine Anderswertung geben - richtig ?

  • Richtig, aber auch dann ist der SR verpflichtet, Geburtsdatum und Passnummer während der HZ bzw. nach dem Spiel eintragen zu lassen oder aber den Spieler zur Unterschrift zu bestellen. Das KG kann nur das Geburtsdatum eintragen, denn der Pass befindet sich während des Spiels im Gewahrsam des SR. Deswegen trägt das KG nur Nummer, Name und Geburtsdatum ein (so sollte es zumindest sein).

  • Der Spieler ist nicht teilnahmeberechtigt ?????
    Wer sagt denn so was.


    Der Spieler ist anwesend und im Spielprotokoll eingetragen. Die fehlende Passnummer und das Geburtsdatum ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber auf alle Fälle keine Möglichkeit auf einen Einspruch.
    Gegen was wollt ihr denn Einsrpruch einlegen ??????


    Und dem SR sollte man einen "Maulkorb" umbinden.


    Und bei solch einem Eintrag sollte er wirklich noch einmal das Regelheft zur Hand nehmen.


    Also, KEIE , lasst es bleiben !!!!!


    Und noch ein Wort zu Eurer Spielleitende Stelle, was hat die denn mit einem Einspruch zu tun ???? Das geht doch über die zuständige Rechtsinstanz.


    Und die würden sich über die verfallene Einspruchsgebühr freuen.

  • ... und bei uns regen sich die „altgedienten Zeitnehmer und Sekretäre auf, dass ich sie immer noch auf ihre Rechte und Pflichten vor Spielbeginn unterrichte.


    In § 5 RO DHB sind die Fälle des Spielverlustes abschließend aufgeführt. U.a. steht dort, dass bei der Teilnahme eines Spielers ohne Spielberechtigung (§ 10 SpO DHB), das Spiel entsprechend zu werten ist.


    Gemäß § 10 SpO DHB sind alle Mitglieder eines Vereins, für die ein Pass ausgestellt wurde, spielberechtigt.


    Regel 4:3
    Ein Spieler oder Mannschaftsoffizieller ist teilnahmeberechtigt, wenn er beim Anpfiff anwesend und im Spielprotokoll eingetragen ist.
    Nach Spielbeginn eintreffende Spieler/Mannschaftsoffizielle müssen vom Zeitnehmer/Sekretär die Teilnahmeberechtigung erhalten und im Spielprotokoll eingetragen werden.


    So wie ich das bis jetzt verstanden habe, war er nur nicht teilnahmeberechtigt, da der Pass fehlte und das Kampfgericht, als Hilfen des SR versagt haben. Aber auch der SR hätte während des Spieles was merken müssen, da sich erstens ein Spieler mit einer unbekannten Nummer auf dem Spielfeld verirrte und zweitens somit auf der Bank eine Person zuviel sitzen müsste. Drittens hätte es bei einer eventuellen Bestrafung/Torerfolg auffallen müssen.


    Merke: Nur der/die SR können Spieler ohne Pass eintragen, da der Eintrag in diesem Feld allein den SR vorbehalten ist.
    Mein Tipp: Nur die Pässe abgeben, die auch wirklich gebraucht werden.


    Was hier den SR aber zu seiner Aussage bzgl. Einsprucheinlegen und Nicht-Teilnahme-berechtigt geritten hat, wundert mich doch sehr. Er stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus. Einfach Geburtsdatum und Nummer nachtragen und die Sache ist erledigt.
    Wir werden auf unserer nächsten SR-Vollversammlung unseren SR sagen, dass sie sich zukünftig bzgl. Sperre und Teilnahmeberechtigung zurückhalten sollen. Jeder Verein hat die entsprechenden Gesetze, Ordnungen und Durchführungsbestimmungen zur Hand und sollte seine Betreuer und Trainer einweisen. Wir als Spielleitende Stelle Recht geben aber auch gerne Auskunft und vermeiden eventuelle Fehler schon im Vorfeld.


    Außerdem wundert mich, dass ihr erst jetzt 100,00 EUR und eine Begründung zahlen bzw. einreichen sollt. Ein Einspruch, der auf dem Spielprotokoll steht, führt alleine nicht zu einem Verfahren. Hierzu bedarf es eines zusätzlichen Antrages (Einspruch gemäß § 19 RO DHB) der nur dann zu einer Entscheidung in der Sache führen kann, wenn er form- und fristgerecht eingelegt wurde. Und dazu gehört eine Begründung und der Nachweis der Zahlung im vorhinein.


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


  • Hallo Zusammen,


    vielen Dank fuer die schnellen und kompetenten Antworten !!!
    Super Forum, hier schaue ich oefters rein.


    Ganz ehrlich gesagt, waeren wir nie auf die Idee gekommen hier einen Einspruch einzulegen. Der SR hat uns erst darauf gebracht. Da wir dieses Spiel ziemlich daemlich verloren haben (sch.. gespielt und 4 Verletzt) und momentan 2. sind, hatte wir hier noch eine Hoffnung gefunden die Punkte zu retten. Ob es sportlich ist, lasse ich mal im Raum ;)


    Ganz ehrlich gesagt, die SR haben auch sonst nicht gerade einen regelfesten Eindruck gemacht....


    Vielen Dank noch einmal


    Keie

  • Schwaniwolli: Mal eine weiter Frage hierzu:


    Ist es die Aufgabe der spielleitende Stelle von sich aus die Spielberechtigung aller eingetragenen Spieler, unter Berücksichtigung von Sperren bzw. Festspielen zu überprüfen? Oder geschieht dies nur stichprobenartig oder gar nur auf Antrag eines Vereins, der vermutet, dass da was nicht mit rechten Dingen zugegangen ist?


    Muss ein solcher Antrag von Vereinsseite irgendwelchen formellen Ansprüchen genügen?

  • Bin zwar nicht Schwaniwolli, kann Dir aber auch was dazu sagen.
    Wir im HVW unterscheiden, anders als der DHB, bei der Spielleitenden Stelle, die "Spielleitende Stelle Recht" und den "Staffelleiter".
    Bzgl. Vergehen gegen den Festspielparagraph sollte der Staffelleiter stichproben durchführen. Auch auf gezielte Anfragen von Vereinen hinsichtlich eines Verdachts, sollte er tätig werden. Bei uns wurde in der vergangenen Saison in einer Liga die Tabelle und der damit verbundene Aufstieg umgedreht (Es waren insgesamt 5 Spiele, die anders gewertet wurden).
    Die Spielleitende Stelle Recht ist, um einen bekannten Ausdruck zu nehmen, wie eine Bußgeldstelle. Wenn Sie von einem Vergehen erfährt, wird sie tätig, d.h. einfache Inkenntnissetzung reicht.


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer ()

  • Im Bereich des BHV (Badisch) werden die Spielberichte von mir nicht geprüft. Über unsere Internet - Statistik fällt es mir automatisch auf, wenn etwas nicht stimmt. Auf Antrag wird natürlich alles überprüft.
    Dieser Antrag ist lediglich formlos an mich zu richten.


    Die "Spielleitende Stelle Recht" ist mit unserer 1. Rechtsinstanz vergleichbar. Die Spielleitende Stelle im BHV ist immer die Staffelleitung.

  • Zitat

    Original von eisbeer
    So wie ich das bis jetzt verstanden habe, war er nur nicht teilnahmeberechtigt, da der Pass fehlte und das Kampfgericht, als Hilfen des SR versagt haben. Aber auch der SR hätte während des Spieles was merken müssen, da sich erstens ein Spieler mit einer unbekannten Nummer auf dem Spielfeld verirrte und zweitens somit auf der Bank eine Person zuviel sitzen müsste. Drittens hätte es bei einer eventuellen Bestrafung/Torerfolg auffallen müssen.


    Die Teilnahmeberechtigung lag aber in dem Moment vor, da das Kampfgericht den Spieler (ob mit oder ohne Geburtsdatum) in das Spielprotokoll eingetragen hat.
    Als SR fällt es einem nicht wirklich immer auf, ob da nun ein neuer Spieler dabei ist, solange er nicht "auffällig" wird. Und im allgemeinen sind die Keeper ja nunmal diejenigen, die am seltensten eine Strafe kassieren oder gar ein Tor werfen (was wiederum den SR auch nicht auffallen müsste). Und welcher SR zählt denn während des Spiels nochmal die Bankbesetzung durch?


    Zitat

    Original von eisbeer
    Merke: Nur der/die SR können Spieler ohne Pass eintragen, da der Eintrag in diesem Feld allein den SR vorbehalten ist.
    Mein Tipp: Nur die Pässe abgeben, die auch wirklich gebraucht werden.


    Das kommt jetzt darauf an, wie du das meinst. Ins Spielformular darf/muss auch der MV oder das Kampfgericht einen Spieler ohne Pass eintragen, in die Rubrik "Fehlende Spielausweise" dürfen nur die SR Eintragungen vornehmen. Ist der Spieler aber später gekommen, meldet er sich beim Kampfgericht an, die tragen ihn einfach ins Spielformular ein und er ist teilnahmeberechtigt.

  • Zitat

    Original von eisbeer
    Merke: Nur der/die SR können Spieler ohne Pass eintragen, da der Eintrag in diesem Feld allein den SR vorbehalten ist.
    Mein Tipp: Nur die Pässe abgeben, die auch wirklich gebraucht werden.


    Das kommt jetzt darauf an, wie du das meinst. Ins Spielformular darf/muss auch der MV oder das Kampfgericht einen Spieler ohne Pass eintragen, in die Rubrik "Fehlende Spielausweise" dürfen nur die SR Eintragungen vornehmen. Ist der Spieler aber später gekommen, meldet er sich beim Kampfgericht an, die tragen ihn einfach ins Spielformular ein und er ist teilnahmeberechtigt.[/quote]


    Das geht auf den Formularen des Süddeutschen Handballverbandes nicht. Da steht ausdrücklich, dass nur der SR hier Eintragungen vornehmen darf (Fehlende Spielausweise)


    Lieber WM-Fünfter als Vize-Weltmeister im eigenen Land


    Einmal editiert, zuletzt von eisbeer ()

  • im allgemeinen beispiel fehlt doch der spielausweis gar nicht. da kommt der trainer in der 20. zum kampfgericht und sagt "bitte nr. 18 nachtragen" und legt den betreffenden paß hin. das kg trägt die nr.18 ein und zwar unter den spielern der jeweiligen mannschaft.

  • Zitat

    Original von eisbeer



    Das geht auf den Formularen des Süddeutschen Handballverbandes nicht. Da steht ausdrücklich, dass nur der SR hier Eintragungen vornehmen darf (Fehlende Spielausweise)


    Also werden bei euch Spieler, die ihren Pass nicht dabei haben, gar nicht im Mannschaftsteil eingetragen, sondern nur bei den fehlenden Spielausweisen? Tut mir leid, aber das kann ich nun gar nicht glauben. :pillepalle:

    Einmal editiert, zuletzt von Lasse ()