Festgespielt oder nicht

  • hallo zusammen,

    ich hätt mal ne frage.
    die regeln zum festspielen hab ich mir durchgelesen,leider kapier ich sie nicht,deshalb bitte ich um hilfe.
    also.
    es geht darum es sollen spielerinnen aus der 2. mannschaft in der 3. mannschaft aushelfen.
    letztes spiel der 2. am 4.10. 10
    letztes spiel der 3. am 3.10.10
    nächstes spiel der 2. am 31.10.10
    nächstes spiel der 3. am 30.10.10

    darf ausgeholfen werden oder nicht?

    2 Mal editiert, zuletzt von kampfzwerg (29. Oktober 2010 um 17:14)

  • Meine Kommentierung zum Themenkomplex findest Du hier.

    In Deinem Fall kommt es wohl darauf an, ob sich die Mädels in der Zweiten schon festgespielt haben oder nicht. Falls nein, dürfen sie aushelfen (wenn beide Mannschaften schon zwei Spiele gemacht haben). Falls ja, zwei Spiele der Zweiten aussetzen. So schwer ist § 55 SpO DHB nun auch wieder nicht.

    Die Stadt Hannover wird zukünftig das Spucken auf den Boden in der Öffentlickeit mit Bußgeld bestrafen. Meine Thesen:

    a) Zur Durchsetzung wird ICE aus Minneapolis angefordert.

    b) Die Häuserwände werden dadurch nicht eben schöner, wenn man nicht auf den Boden spuckt.

    c) Die Fußballprofis von Hannover 96 werden eine Gehaltserhöhung brauchen.

  • Haben sie Spielerinnen an dem Spiel der 2. am 4.10.10, und einem weiteren Spiel in den 4 Wochen davor in der 2. teilgenommen? Wenn ja, können Sie in der 3. bei den angegebenen Spielen nicht aushelfen.

  • beide mannschaften haben die ersten beiden spiele absoviert.
    also nach meinen infos haben drei bei den letzten beiden spielen nicht gespielt,die dürften dann wohl.richtig?

  • Siehe § 55 Abs. 5 SpO.

    Die Stadt Hannover wird zukünftig das Spucken auf den Boden in der Öffentlickeit mit Bußgeld bestrafen. Meine Thesen:

    a) Zur Durchsetzung wird ICE aus Minneapolis angefordert.

    b) Die Häuserwände werden dadurch nicht eben schöner, wenn man nicht auf den Boden spuckt.

    c) Die Fußballprofis von Hannover 96 werden eine Gehaltserhöhung brauchen.