• Der Punkt ist nicht schlecht, Arcosh, aber Fans sind da sehr emotional. Wenig realistisch. Also selbst mit einer Anpassung wird es da wenig Verständnis für geben, weil es immernoch eine Spanne geben wird, und immer jemand meckern wird.

    Denken wir nur an den Idioten links neben mir (Luftlinie), der zum Schiedsrichter ruft: Warum den??? (7m). Und auf meine Antwort, dass Kreiszeichen heisst Abwehr im Kreis antwortet: Du musst uns hier nicht die Regeln erklären... Schwer zu diskutieren mit solchen Leuten. ;)

  • Es gibt zur »Situation« ja auch eine »Description« in den Regularien. Die lautet zu diesem Punkt: »If the referees have serious doubts about a 7-metre throw decision or a
    technical foul committed by a player scoring a goal« oder eben in der deutschen Variante: »Wenn die Schiedsrichter ernsthafte Zweifel an einer 7-Meter-Entscheidung oder einem technischen Fehler eines Spielers haben, der ein Tor erzielt.« Das ist doch schon nicht mehr so schwammig.

    Jetzt bin ich verwirrt... Nach der Definition hätte man doch bei der Situation in Kiel die Schritte gar nicht pfeifen dürfen.

  • Jetzt bin ich verwirrt... Nach der Definition hätte man doch bei der Situation in Kiel die Schritte gar nicht pfeifen dürfen.

    Sorry, da habe ich bei einer schnellen Suche nach der englischen Fassung zu schnell auf eine offenbar frühere Version zurückgegriffen. Aktuell (seit dem 1. Juli 2025) lautet die Regel: »If the referees have doubts about a 7-metre throw decision, punishments, or decisions that can lead to a change of ball possession« bzw. aus den deutschen Regularien »Wenn die Schiedsrichter Zweifel an einer 7-Meter-Entscheidung, Strafen oder Entscheidungen, die zu einem Wechsel des Ballbesitzes führen, haben«.

    Das wird in den Anmerkungen auch noch etwas spezifiziert:

    »Erkennen die Schiedsrichter bei Verwendung des Videobeweises, dass in einer anderen Situation eine falsche Entscheidung getroffen oder ein Foul nicht geahndet wurde, müssen sie diese Entscheidung auf Basis der durch den Videobeweis festgestellten Fakten korrigieren. Dies gilt nur für Situationen, die gleichzeitig mit der überprüften Situation oder unmittelbar zuvor stattgefunden haben. [...]
    Grundsätzlich muss die Entscheidung über den Einsatz des Videobeweises in direktem Zusammenhang mit der zu überprüfenden Situation getroffen werden.«

    Insofern konnten die Schritte in Kiel durchaus geahndet werden.