Ab dem 01.07 tritt die neue Rechtsordnung des DHB in Kraft.
Ich gebe euch in dem anhängenden Video einen ersten und groben Überblick über die wesentlichen Neuerungen und Änderungen.
Ab dem 01.07 tritt die neue Rechtsordnung des DHB in Kraft.
Ich gebe euch in dem anhängenden Video einen ersten und groben Überblick über die wesentlichen Neuerungen und Änderungen.
Über 20 Minuten, wow Helge
wie sieht dann ein ausführlicher Überblick aus . . .?
Wenn nun die automatische Sperre wegfällt und somit nun keinerlei Sperre/Bestrafung mehr erfolgt, sofern die Spielleitende Stelle diese nicht fristgemäß bis zum nächsten Spieltag ausspricht (aus welchen Gründen auch immer), wie verträgt sich das dann mit den IHR (Abschnitt "Guidelines und Interpretationen")?
ZitatWeitere Maßnahmen nach Disqualifikation mit Bericht (Regeln 8:6, 8:10a, b)
Die Kriterien für die Höchststufe sind in den Regeln 8:6 (für regelwidriges Verhalten) und 8:10 (für unsportliches Verhalten) festgelegt (s. auch Regel 8:3 Abs. 2).Da sich die Folgen einer Bestrafung nach Regel 8:6 oder 8:10 im Spiel nicht von dem in den Regeln 8:5 und 8:9 festgelegten Strafmaß (Disqualifikation ohne Bericht) unterscheiden, wurde von der IHF in beiden Regelbestimmungen die nachfolgende Zusatzbestimmung aufgenommen:
„... reichen sie (red. Anm.: die SR) nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können.“Der vorgenannte Regelzusatz bildet für die zuständige Instanz die Grundlage, die vorgesehene weitergehende Bestrafung vorzunehmen. Keinesfalls darf die im Regeltext verwendete Formulierung „...können“ so interpretiert werden, dass es im Ermessen der zuständigen Instanz liegt, ob eine weitergehende Bestrafung vorgenommen wird. Dies käme einer Abänderung der Tatsachenfeststellung der bzw. die SR gleich. Das von der IHF vorgesehene strafsteigernde Maß zur Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht wäre nicht mehr gegeben.
[Hervorhebungen gemäß Quelle, also nicht von mir]
Gab es nicht extra deshalb die automatische Sperre bei einer DmB (Blaue Karte), damit in jedem Fall (also auch bei Ausbleiben von expliziten Maßnahmen der Spielleitenden Stelle, aus welchen Gründen auch immer) mindestens diese Sperre von einem Spiel als gesteigerte Bestrafung gegenüber einer normalen DoB (Rote Karte) sichergestellt wurde?
Oder habe ich irgendwas nicht richtig verstanden?
Und wie ist "nächster Spieltag" überhaupt genau definiert?
Ein weiterer Aspekt, der neulich in einem Gespräch aufgekommen ist:
Wenn die Sperren jetzt nicht mehr an Spiele gebunden sind, sondern nur noch rein zeitlich ausgesprochen werden, könnten dann nicht die Mannschaften unter Umständen und je nach Dauer der Sperre (weder zu kurz noch zu lang) einfach versuchen, die Spiele aus diesem Zeitraum zu verlegen, um der Sperre letztlich auszuweichen? ![]()