Nachspiel Essen - Dresden?

  • Rheiner 26. April 2026 um 22:30

    Hat den Titel des Themas von „Essen - Dresden“ zu „Nachspiel Essen - Dresden?“ geändert.
  • Ich habe da wenig Bauchschmerzen. Ich kann in der Aufzeichnung bei DYN nicht hören, wann der Buzzer gedrückt wurde, aber der in Richtung Spielfeld zurückspringende Ball ist noch umkämpft, da sowohl ein Essener Spieler als auch ein Dresdener zum Ball gehen und der Essener nur minimal früher an den Ball kommt.

    Die Intention des TuSEM Essen Trainers darf hier hinterfragt werden. Bei 59:59 kann es nicht darum gegangen sein, seiner Mannschaft noch einen Angriff zu ermöglichen und daher unterstelle ich, dass er die Nachwurfchance unterbinden wollte. In diesem Falle wäre die Entscheidung auf Strafwurf korrekt gewesen.

    Ohnehin sehe ich diese Spielsituation und Entscheidung als eindeutige Tatsachenentscheidung an mit der Tendenz dahin, dass alles regelkonform war. Die mir bekannte Definition für "im Ballbesitz sein" lautet:

    Zitat

    Grundsätzlich ist die Mannschaft im Ballbesitz, die gerade den Ball unter Kontrolle hat oder einem im Spiel befindlichen Ball zuletzt unter Kontrolle hatte. Ein Ball ist dann unter Kontrolle, wenn er von einem Spieler unter Kontrolle gehalten wird oder von einem Spieler kontrolliert geprellt wird.

    Gemäß dieser Definition war Essen nie in Ballbesitz, da der Abwehrspieler den Ball nur Richtung Grundlinie wegschlägt.

  • Dass Essen zu keinem Zeitpunkt in Ballbesitz war und deshalb die Auszeit nicht nehmen durfte, ist für mich klar.

    Dass die Bank progressiv bestraft werden musste und es nur mit Ballbesitz Dresden weitergehen konnte - auch klar.

    Ich stelle allerdings den Passus, den Arcosh oben schreibt, in Frage. Ich finde ihn auch nicht im Regelheft, sondern nur auf einer Seite im Netz.

    Wenn ein Spieler auf‘s Tor wirft und der Ball prallt vom Tor oder Torwart ab, ist aus meiner Sicht keiner in Ballbesitz. Die werfende Mannschaft war zuletzt in Ballbesitz. Und wenn das Spiel ohne Regelwidrigkeit unterbrochen wird, kommt sie wieder in Ballbesitz. Aber m.E. ist sie es in dem Moment nicht.

    Ich bin mir auch sehr sicher, dass es dazu Anweisungen und offizielle Regelfragen gibt, die das klarstellen. Muss ich die Tage mal suchen.

    Und die Buzzerregeln schreiben halt klar, dass es 7-Meter gibt, wenn man in den Ballbesitz des Gegners reinbuzzert.

    Was ist aber, wenn in dem Moment keiner in Ballbesitz war?

    Wie gesagt: Gelbe Karte Essen und Ballbesitz Dresden sind klar, weil Essen nicht in Ballbesitz war und deshalb keine Auszeit nehmen durfte.

    Aber ob der 7-Meter-Passus hier gelten kann - da habe ich massive Zweifel. Weil der erforderliche Ballbesitz des Gegners für mich nach dem Wurf eindeutig nicht mehr vorlag.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rheiner (27. April 2026 um 01:33)

  • Rheiner

    Frank Böllhoff, ehemaliger Bundesliga-Schiedsrichter, Schiedsrichter-Ausbilder und EHF-Delegierter hat zu diesem Thema eine ausführliche Erläuterung verfasst:

    HV Westfalen: Übersicht Grüne Karte (Seite 4ff)

    Zitat

    Ballbesitz (Fallstrick 5)
    Wie schon vorher erwähnt, ist die wesentliche Voraussetzung für die Beantragung und Gewährung, dass die Mannschaft sich zum Zeitpunkt des Signals des Zeitnehmers (noch) in Ballbesitz befindet.


    Wann habe ich eigentlich Ballbesitz und wann habe ich den Ball nicht mehr in meinem Besitz?

    [...] Neben dem physischen gibt es auch den faktischen Ballbesitz. Hier wird der Mannschaft der Ballbesitz zugewiesen, die zuletzt in Ballbesitz war. [...]

    [...] Anders sieht es aus, wenn ein Ball durch den Torwart bloß abgewehrt (geblockt) wurde und der Ball anschließend im Torraum springt. Der Ball bleibt im Besitz derjenigen Mannschaft, die zuletzt in Ballbesitz war, also der Mannschaft, die auf das Tor geworfen hat [...]

  • Arcosh

    Dann gucken wir mal, ob das, was er sagt, auch einer regeltechnischen (und juristischen) Überprüfung standhält.

    Zur Erinnerung: Es gab auch immer auch die Lehrmeinung, dass ein Ballbesitz nicht wechseln kann, wenn der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens nicht im Spiel war. Und dann kam Helge nach Essen - Dessau, der die Lehrmeinung juristisch auseinandergenommen hat.

  • Arcosh

    Dann gucken wir mal, ob das, was er sagt, auch einer regeltechnischen (und juristischen) Überprüfung standhält.

    Zur Erinnerung: Es gab auch immer auch die Lehrmeinung, dass ein Ballbesitz nicht wechseln kann, wenn der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens nicht im Spiel war. Und dann kam Helge nach Essen - Dessau, der die Lehrmeinung juristisch auseinandergenommen hat.

    Nein. Die Kernaussage des Urteils des Bundesgerichts war: "Bei regelkonformer Wahrnehmung der Überwachungspflicht hätten Zeitnehmer und Sekretär das Spiel spätestens in der Sekunde des Wiederanpfiffs unterbrechen und die Schiedsrichter auf den Umstand der fehlerhaften Anzahl von Spielern auf Seiten der Mannschaft des Beteiligten hinweisen müssen." Für die Sanktion eines Wechselfehlers ist nicht entscheidend, wann er begangen wurde, sondern wann er durch die Offiziellen bemerkt wurde. Das Gericht ist der cleveren Argumentation des TuSEM Essen bzw. ihres Rechtsanwaltes gefolgt, dass der Ball mit dem Anpfiff sofort wieder ins Spiel gebracht worden wäre und in demselben Moment der Wechselfehler hätte Auffallen müssen. Das ist in meinen Augen reichlich konstruiert und kein gutes Urteil, aber es steht nicht im Widerspruch zur Lehrmeinung, dass ein Ballbesitz nicht wechseln kann, wenn der Ball zum Zeitpunkt des Vergehens nicht im Spiel war.


    Welche handfesten Argumente hast Du, dass in dem Moment, in dem der Ball vom Pfosten zurückspringt, keine Mannschaft im Ballbesitz ist? Gibt es überhaupt Spielsituationen, in denen keine der beiden Mannschaften in Ballbesitz ist?