Internationaler Vereinswechsel - die Kosten

  • Moin!


    Bevor ich die große Internetrecherche starte, frag ich lieber gleich das Fachpublikum.


    Kreisklassenspielerin (21 Jahre) macht Praktikum in Spanien, spielt dort ein halbes Jahr erste Liga ( ?( ich kann auch nix dafür - soll aber allenfalls Oberliganiveau haben), kommt nun zurück in die Kreisklasse nach Deutschland. Der Landesverband verweist auf die Zuständigkeit des DHB, der will etwa € 300,- :pillepalle: an Gebühren kassieren, bevor es eine Freigabe gibt.


    Die DHB Spielordnung habe ich selbst, damit komme ich nicht weiter. Fragen:


    1. Hat schon wer Erfahrung in dieser Materie gesammelt?
    2. Gibt es Ausnahmetatbestände? (Das Mädel will in der Kreisklasse rumdaddeln, kommt mal klar beim DHB.)
    3. Kann man notfalls die Gebühr absitzen - quasi wie eine Sperre wegen nichtgezahlter Ausbildungskosten?


    Ich vermute, ich werde in den EHF oder IHF Statuten fündig. Aber vielleicht kann ja vorher schon wer helfen.


    Danke!


    Karsten

    "Habe den Arsch hingehalten": Axel Kromer übt scharfe Kritik am DHB


    Respekt vor so viel Aufoperung! Wer erklärt dem Kollegen Kromer nun den feinen Unterschied zwischen "Arsch hinhalten" und "Kopf hinhalten"? :smokin:

  • Das Ganze regelt meiner Meinung die Gebührenordnung als Anhang zur DHB -Finanzordnung


    Wechsel aus dem Zuständigkeitsbereich der IHF, also aus dem Ausland in die


    Bundesliga EUR 300,--
    als Vertragsspieler aus dem Ausland als Vertragsspieler nach Deutschland als Vertragsspieler: EUR 150,--
    als Vertragsspieler aus dem Ausland als Vertragsspieler nach Deutschland ohne Vertrag: EUR 150,--
    Wechsel als spieler jeweils ohne Vertrag EUR 50,--


    Also, so wie ich den Fall sehe, müsstet Ihr EUR 150,-- zahlen (erste Liga im Ausland nach Spieler ohne Vertrag in Deutschland)

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

    Einmal editiert, zuletzt von hasenhirn ()

  • gut gemacht Peter, denn ich als SR kenn mich nun damit wirklich nicht aus.
    Oder gibt´s dazu auch schon Regelfragen *grübel*grins*

  • He Ulle ab einer gewissen Gewichtsklasse muß man sich als Vereinsfunktionär auch mit solchen Sachen auskennen. (das trift dann bei Ü100 aber auch für SR zu )


    :P

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

    2 Mal editiert, zuletzt von hasenhirn ()

  • hasenhirn: Danke für den Hinweis! Wenn ich das richtig verstanden habe, wollte aber noch ein weiterer Verband ebenfalls Geld haben (oder so - ich bin nicht unmittelbar betroffen). Jetzt muß ich nur noch schauen, wie man da herumkommt.

    "Habe den Arsch hingehalten": Axel Kromer übt scharfe Kritik am DHB


    Respekt vor so viel Aufoperung! Wer erklärt dem Kollegen Kromer nun den feinen Unterschied zwischen "Arsch hinhalten" und "Kopf hinhalten"? :smokin:

  • @ ulle kann ich dich beruhigen gibts noch ned, jedenfalls mir noch nicht bekannt :)


    @ Zickenbändiger halt uns am auf dem Laufenden

  • Zitat

    Original von hasenhirn
    He Ulle ab einer gewissen Gewichtsklasse muß man sich als Vereinsfunktionär auch mit solchen Sachen auskennen. (das trift dann bei Ü100 aber auch für SR zu )


    :P


    immer diese handycaps :P


  • Das sind die Gebühren des DHB für das Bearbeiten des Freigabeantrags bei internationalem Vereinswechsel.


    Falls Spieler(innen) in den letzten 24 Monaten in keinem nationalen Verband eine Spielberechtigung besessen haben, entfällt dieser Antrag (und damit die Gebühr).
    Zur Löschung möglicher Daten bei einem anderen Nationalverband ist es zur Vermeidung der Folge aus § 16 SpO DHB (Unwirksame Spielberechtigung) unbedingt erforderlich, dass die RV-/LV-Paßstelle die DHB-Geschäftsstelle von der Erteilung der Spielberechtigung in Kenntnis setzt.
    Auf der Internetseite des DHB gibt es unter »Spieltechnik« das »Reglement für Verbandswechsel« und dort den o. g. Antrag zum Ausdruck oder Download.


    @ hasenhirn
    Die Staffelung ist meines Wissens für den Wechsel aus dem Ausland
    - in die Bundesligen (erste und zweite Ligen Frauen/Männer) € 300
    - als Vertragsspieler(in) im Ausland nach Deutschland (Spielklasse unerheblich) € 150
    - als Nicht-Vertragsspieler(in) im Ausland nach Deutschland als Vertragsspieler(in) € 150
    - als Nicht-Vertragsspieler(in) im Ausland nach Deutschland als Nicht-Vertragsspieler(in) € 50
    - als Jugendspieler(in) gebührenfrei

    :tschau: Markus
    Mannem vorne! :klatschen:

    Einmal editiert, zuletzt von Mannem vorne! ()


  • Auch wenn dieser Thread schon uralt ist... Vielleicht sucht ja jemand nochmal nach der Antwort...
    Der DHB möchte:
    75€ (bei Amateurspielern)
    250€ (bei Berufsspielern in 3./OL)
    500€ (bei Berufsspielern in 1./2. Liga)
    Dazu kommt jeweils die Gebühr an den abgebenden Verband und dem EHF bzw. der IHF.
    je 140€ (Amateurspieler in Europa)
    je 150CHF (Amateurspieler außerhalb Europa)
    je 1420€ (Berufspieler Europa)
    je 1500CHF (Berufsspieler außerhalb Europa)
    Beispiel: Verpflichtet man aus Griechenland einen Berufsspieler für die 3. Liga als Amateurspieler, werden 75€ an den DHB, 1420€ an den EHF und 1420€ an den griechischen Verband fällig.

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