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Sorry, aber ich sehe da nicht eine Aktion die eindeutig darauf abzielt jetzt dem Gegenspieler eine ins Gesicht zu hauen. unmittelbar vor dem Kontakt erfolgt die Körpertäuschung des Angreifers. Hier eine klare Verletzungsabsicht zu unterstellen geht mir deutlich zu weit und daher auch dieses Strafmaß. Er darf ruhig eine Zeit gesperrt werden, aber die Strafzumessung ist da härter als bei idR vorsätzlichen Dopingvergehen. Aber über 2 Jahre Berufsverbot für eine grob fahrlässige Körperverletzung passt in meinen Augen nicht.
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Also ich habe mir das jetzt auch angeschaut - blaue Karte geht klar in Ordnung. Mir erscheint aber die Sperre deutlich zu lang
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