Ganz knappe Kiste!
Vielleicht mache ich die Tage noch eine Urteilsbesprechung per Video auf meiner FB-Seite.
Aus dem Urteil BSpG 1K 4/2022:
ZitatOb es (das Gericht. Anm.) hierzu überhaupt im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung berechtigt ist, kann im konkreten Fall offen bleiben, weil auch mit dem angebotenen Video aufgrund des Lärmpegels in der Halle, der Qualität der Aufzeichnung und des äußerst knappen zeitlichen Ablaufs mit nur 8 Sekunden Restspielzeit, bei der es auf nicht gemessene und messbare Hundertstel ankäme, kein hinreichender Beweis erbracht wurde. Umgekehrt lassen die getrennt abgegebenen, aber in der Sache übereinstimmenden Aussagen von Schiedsrichter, Zeitnehmer und Sekretär, klar erkennen, dass im Ergebnis das fragliche Tor nach der regulären Spielzeit erzielt wurde. Insoweit mag einzugestehen sein, dass eine Entscheidung im Eilverfahren keine umfassende Beweiserhebung, etwa durch persönliche Einvernahme der Zeugen mit konkreten Nachfragen und Verschaffen seines unmittelbaren Eindrucks ermöglicht und somit für das Gericht gewisse Restunsicherheiten bleiben. Aufgrund der Beweislastverteilung gehen diese jedoch zu Lasten des Einspruchsführers.