Die unverschuldete Aufnahme des Dopingmittels muss der entscheidenden Instanz wahrscheinlicher erscheinen, als ein schuldhaftes Verhalten. Die Konzentration in der Urinprobe und die Haaranalysen lassen eine absichtliche Einnahme unwahrscheinlich erscheinen, aber das genügt nicht, um ein schuldhaftes Verhalten auszuschließen. Die Aussagen zu seiner Lebensweise sind bezüglich Dopingvergehen ein schwaches Indiz (Es gibt zahlreiche Fälle in denen "lupenreine" Sportler später völlig überraschend des Doping überführt wurden). Als Beleg dafür, dass ohne sein Verschulden das Methamphetamin in seinen Körper gelangt ist, muss er daher eine plausible Erklärung, die dem Gremium überwiegend wahrscheinlich erscheint - und da kommt Medienberichten zu Folge der Hautkontakt ins Spiel.
Ja, oder man festgestellt, dass das Regelwerk eine nicht erfüllbare Forderung beinhaltet.
Zäumen wir doch mal das Pferd aus der anderen Richtung auf: Die 0,0 Grenze für Methamphetamin ist damit begründet, dass das Zeug natürlicherweise im Körper nicht vorkommt und somit zugeführt werden muss, um im Körper nachgewiesen zu werden (so jedenfalls hatte ich einen sachkundig erscheinenden user hier vor 300 Seiten verstanden). Das Regelwerk geht offenbar davon aus, dass dies nur aktiv und verbotenerweise durch den Athleten selbst erfolgen kann. Bei Nachweis Kleinstmenge: Sperre. OK.
Bei anderen Substanzen ist das nicht so, weil die entweder natürlich vorhanden sein können oder eine Aufnahme in geringen Mengen unmöglich auszuschließen ist, sich nicht leistungssteigernd auswirken oder sonst was. Dort werden Grenzwerte festgelegt.
Der Fall Portner hat ja ganz offensichtlich zu Tage gefördert (zumindest mal hier in der HE und ggf. auch in der Beweisführung des Sportlers), dass die Annahme einer notwendigerweise aktiven Einnahme falsch ist. Eintragungen in den Körper auf anderen Wegen ist möglich sowie selbst in diesen geringen Mengen im Test nachweisbar. Muss dann Methamphetamin nicht auch wie andere Mittel behandelt werden und muss daher hierfür nicht auch ein unterer Grenzwert definiert werden? Hat man diese Möglichkeit bei der aktuellen Auslegung der Dopingvorschriften ev. einfach übersehen und steuert jetzt nach? Es kann ja nicht sein, dass Sportler zukünftig nicht mehr einkaufen gehen können, anderen die Hand schütteln weil man sorge haben muss irgendwas aufzunehmen.