Beiträge von Tobi75

    Die unverschuldete Aufnahme des Dopingmittels muss der entscheidenden Instanz wahrscheinlicher erscheinen, als ein schuldhaftes Verhalten. Die Konzentration in der Urinprobe und die Haaranalysen lassen eine absichtliche Einnahme unwahrscheinlich erscheinen, aber das genügt nicht, um ein schuldhaftes Verhalten auszuschließen. Die Aussagen zu seiner Lebensweise sind bezüglich Dopingvergehen ein schwaches Indiz (Es gibt zahlreiche Fälle in denen "lupenreine" Sportler später völlig überraschend des Doping überführt wurden). Als Beleg dafür, dass ohne sein Verschulden das Methamphetamin in seinen Körper gelangt ist, muss er daher eine plausible Erklärung, die dem Gremium überwiegend wahrscheinlich erscheint - und da kommt Medienberichten zu Folge der Hautkontakt ins Spiel.

    Ja, oder man festgestellt, dass das Regelwerk eine nicht erfüllbare Forderung beinhaltet.

    Zäumen wir doch mal das Pferd aus der anderen Richtung auf: Die 0,0 Grenze für Methamphetamin ist damit begründet, dass das Zeug natürlicherweise im Körper nicht vorkommt und somit zugeführt werden muss, um im Körper nachgewiesen zu werden (so jedenfalls hatte ich einen sachkundig erscheinenden user hier vor 300 Seiten verstanden). Das Regelwerk geht offenbar davon aus, dass dies nur aktiv und verbotenerweise durch den Athleten selbst erfolgen kann. Bei Nachweis Kleinstmenge: Sperre. OK.

    Bei anderen Substanzen ist das nicht so, weil die entweder natürlich vorhanden sein können oder eine Aufnahme in geringen Mengen unmöglich auszuschließen ist, sich nicht leistungssteigernd auswirken oder sonst was. Dort werden Grenzwerte festgelegt.

    Der Fall Portner hat ja ganz offensichtlich zu Tage gefördert (zumindest mal hier in der HE und ggf. auch in der Beweisführung des Sportlers), dass die Annahme einer notwendigerweise aktiven Einnahme falsch ist. Eintragungen in den Körper auf anderen Wegen ist möglich sowie selbst in diesen geringen Mengen im Test nachweisbar. Muss dann Methamphetamin nicht auch wie andere Mittel behandelt werden und muss daher hierfür nicht auch ein unterer Grenzwert definiert werden? Hat man diese Möglichkeit bei der aktuellen Auslegung der Dopingvorschriften ev. einfach übersehen und steuert jetzt nach? Es kann ja nicht sein, dass Sportler zukünftig nicht mehr einkaufen gehen können, anderen die Hand schütteln weil man sorge haben muss irgendwas aufzunehmen.

    Korrigier mich gerne, wenn ich was überlesen habe.

    Wurden andere mögliche Erklärungen für die Kontaminierung angegeben?

    Wenn es stimmt, dass Porntner und Anwalt sogar Aufnahmen eingereicht haben, wo Portner in Umarmung mit Fans zu sehen ist, wurde da offenbar sehr stark der Fokus drauf gelegt.

    Das ist doch jetzt wieder Deine Bewertung. Du weißt doch gar nicht, ob da der Fokus "sehr stark" drauf gelegt wurde. Und Du weißt doch auch gar nicht, ob die Kontaminierungsmöglichkeit bewertungs- oder entscheidungsrelevant für das HBL-Präsidium war. Vielleicht waren die anderen Argumente viel relevanter. Und auch wenn es für Dich persönlich wichtig ist, mag das in der Entscheidungsfindung der HBL gar keine oder eine nachgeordnete Rolle gespielt haben.

    @Tobi75

    Die in Absatz 3.1 eingeforderte Beweislast für das Vorliegen eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen ist durch den positiven Doping-Befund nach Analyse der A- und B-Probe ausreichend gegeben. Absatz 2.1 legt fest "Es ist die persönliche Pflicht der Athleten*innen, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen." Auf Basis des NADC hat Nikola Portner damit zweifelsfrei gegen die Anti-Doping-Regeln der NADA (und der HBL) verstoßen - selbst wenn ihn kein persönliches Verschulden träfe. Es geht lediglich um die Frage welche Sanktionen für diesen Dopingfall angemessen sind und da kommen u.a. 10.5 und 10.6 ins Spiel. Deshalb ist es auch nicht richtig "Keine Sperre" mit einem "Freispruch" bezüglich des Dopingvergehens gleichzusetzen.

    Ich glaube nicht, dass es so ist, aber OK. Wer was zu beweisen hat und mit welchem Anspruch, aber ich in dem verlinkten Post ja dargestellt.

    Das haben alle Experten anders erklärt, als dass das ein "Sekundärargument" ist, wie das in den Körper kam.

    Sondern das war der entscheidende Punkt. Oder hätte es sein müssen.

    Vielleicht war genau das das Problem, dass die HBL das vernachlässigt hat.

    Ich denke eher, dass es das ist was Du verstehen wolltest.

    Meinst Du ernsthaft, dass ein einziges HBL-Präsidium-Mitglied sagen würde: Weil der Sportler behauptet hat, er hatte Fankontakt und sich dort kontaminiert, beenden wir das Verfahren.

    Meinst Du nicht, dass der Ablauf:

    Der Sportler hat belegt und nachgewiesen, dass:

    - nur geringe Mengen nachweisbar waren

    - diese nicht leistungsfördernd waren

    - er in der Haaranalyse regelmäßigen Konsum ausschließen konnte

    - in seinem privaten Umfeld keine entsprechenden Stoffe festgestellt wurden

    - ... (weitere bisher vielleicht nicht öffentliche Untersuchungen, Nachweise,... )

    Die HBL fragt: Ja, aber wie kommt das Zeug denn sonst da rein?

    Der Sportler erklärt: vorstellbar sind folgende Szenarien: Hautkontakt z.B. und das erklärt auch die geringe Konzentration.

    ...vielleicht etwas glaubwürdiger klingt? Ich frag nur mal, bevor jetzt wieder "alle Experten" (und unter dem machst Du es ja nicht) das Gegenteil behaupten.

    Fankontakt etc. als Erklärung zu akzeptieren, wäre m.E. kein "Ermessensspielraum", sondern ein starker Präzedenzfall.

    Egal wie oft Du es falsch wiederholst, die Begründung war:

    Portner war Anfang April positiv auf Methamphetamine getestet worden. Nach einem wochenlangen Verfahren hatte sich die HBL dennoch für einen Freispruch entschieden, unter anderem weil "die im Körper des Athleten nachgewiesene Menge der verbotenen Substanz eine so geringe Dosierung hatte, dass eine aktive Einnahme und eine leistungssteigernde Wirkung ausgeschlossen werden kann und dass weder von einer absichtlichen noch einer verschuldeten Einnahme auszugehen ist", so der Ligaverband.

    Fankontakt war das Sekundärargument, warum diese o.g. geringen, nicht leistungssteigernden und nicht regelmäßig konsumierten Stoffe bei ihm nachgewiesen werden konnten.

    Im Nationalen Anti-Doping-Code (NADC) der NADA, Abschnitt 10.5 ("Absehen von einer Sperre, wenn Kein Verschulden vorliegt"), wobei auch 10.6. ("Herabsetzung der Sperre aufgrund Kein signifikantes Verschulden") in diesem Fall betrachtet werden sollte.

    Danke für die sachliche Argumentation. Meiner Meinung nach, kommst Du allerdings gar nicht bis zu 10.5 bzw. 10.6, da dies ja den Dopingnachweis nach 3.1 voraussetzt und nur dann von einer Sperre absieht bzw. diese reduziert.

    Wir hatten diese Diskussion schon mal im April und ich hatte das damals für mich in #38.400 diesen threads sortiert - ob zutreffend oder nicht, weiß ich nicht, jedoch erst mal so insgesamt schlüssig. Kannst Du Dir ja mal anschauen: #38.400

    Da passt auch die Wortwahl des HBL-Freispruchs zu bzw. ist mit in Deckung zu bringen.

    Ergo: Da kein Dopingnachweis nach 3.1 auch keine Begründungsnotwendigkeit nach 10.5/10.6 (ich glaube so ähnlich wollte Alf es auch sagen, oder?).

    Was mich allerdings wirklich mal interessieren würde, wäre das Thema Haaranalyse. Was kann man daraus bezogen auf Methamphetamine ermitteln? regelmäßiger Konsum, einmaliger Konsum in größeren Dosen, latente Kontamination...

    Die wichtigste Frage derzeit ist doch: ist die derzeitige Spielberechtigung rechtssicher oder kann sie im Nachhinein dazu führen dass z.B. ein absteiger nur deswegen absteigt, weil er gegen den SCM verloren hat und deswegen klagt, weil in den Reihen des SCM ein Spieler war, welcher nach seiner Rechtsauffassung gesperrt sein müsste.

    Wenn die Spielberechtigung also in irgendeiner Art und Weise anfechtbar ist, dann hat der SCM ein Problem. Gilt sie uneingeschränkt bis zu einem möglichen Urteil, mit negativen Auswirkungen für den Spieler/Verein, kann der SCM sich bis dahin bequem zurück lehnen. Nur sollte der CAS dann auch mitteilen wie lange sich das Verfahren hinziehen wird.

    Die Frage ist doch eher: Kann der CAS rückwirkend sperren? Die aktuelle Lage ist doch, dass eine Entscheidung der zuständigen NADA-Vertretung (HBL), Den Sportler freigesprochen und von einer Strafe abgesehen hat. Damit ist der Spieler spielberechtigt und uneingeschränkt einsetzbar. Das schreibt auch der RA des SCM, bestätigt durch die HBL:

    Zitat

    Trotz der jetzt erfolgten Einlegung eines Rechtsmittels durch die NADA darf

    Nikola Portner aufgrund der Aufhebung der vorläufigen Suspendierung durch

    die HBL auch weiterhin uneingeschränkt im Trainings- und Spielbetrieb

    eingesetzt werden.

    Dies wurde unserer Mandantin heute seitens der HBL nochmals bestätigt.

    Uneingeschränkt kann ja nicht bedeuten "unter Vorbehalt" oder "eventuell doch nicht", sondern eben ohne Einschränkung.

    Jetzt geht die NADA zum CAS und der prüft nach. Kommt man zum Ergebnis, dass die HBL den NADC richtig ausgelegt hat, ist alles gut. Kommt der CAS zum Ergebnis, dass der Sportler zu sperren ist, dann kann das doch nur ab Urteilsspruch gelten und dann für die festgelegten Zeit abzgl. der bereits verbüßten Sperre. Das kann ja wohl kaum rückwirkend gelten. Sollte das so richtig verstanden sein, geht der SCM doch erst mal gar kein Risiko ein.

    Die kleine nachgewiesene Menge nach dem aktuellen Spiel kann aber von einer signifikanten Menge im vorigen Spiel stammen.

    Wenn ich mich unter der Woche für die CL aufputsche und am Wochenende in der Liga getestet werde, falle ich unter den hypothetischen Grenzwert. Genauso kann man dann auch immer aufgeputscht trainieren, da ja ein paar Tage bis zum Spiel sind.

    Das wäre dann doch aber in der Haaranalyse festgestellt worden, richtig?

    Tatsache ist, dass er 2x so unterschrieben hat und 2 Jahre kein Problem damit hatte.

    1 Jahr lang (22/23) hatte er kein Problem, oder? Wie hat er denn in Eisenach (23/24) unterschrieben- auch digital? Möglicherweise kam ihm die Erkenntnis mit dem Kontrakt in Eisennach dass eine digitale Unterschrift nicht gilt. Man lernt ja immer dazu. ;)

    Das ein Vertrag geschlossen wurde ist zweifelsfrei. Ob er gültig ist, wird von Spielerseite bestritten mit recht strittigen und zweifelhaften Begründungen. Hier kann nur eine Entscheidung in einer Hauptverhandlung des Arbeitsgerichtes endgültig Klarheit schaffen und das wird nach derzeitigem Stand erst in ein paar Monaten erfolgen. Das sind die Fakten. Da das Zehnder zu lange dauert, möchte er vorzeitig durch eine einstweilige Verfügung aus dem Vertrag raus, was das AG Nürnberg mangels eines echten Härtefalles abgelehnt hat und das ist nach meiner Meinung auch völlig korrekt.

    Danke für die Erläuterung und es mag haarspalterisch sein aber eben auch Kern des Problems: Wenn die Rechtsgültigkeit in Frage gestellt wird (hier wenn ich es richtig lese, wg. formaler Unzulänglichkeiten) dann ist der Vertrag eben nicht zweifelsfrei geschlossen. Vielleicht hatte man die Absicht dies zu tun, ev. sogar beiderseitig, aber eben nicht zweifeldfrei geschlossen - so jedenfalls meine laienhafte Bewertung und Interpretation.

    Nur zu meinem Verständnis und ganz unvoreingenommen gefragt: Du gehst davon aus, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht gerade die Argumentation des Spielers, dass dieser Vertrag gar nicht gültig ist weil nicht rechtskonform abgeschlossen oder ist die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung schon geklärt?

    Heymann: Rückraum rechts?

    Sagen wir es mal so, es ist schon merkwürdig, wenn der Spieler Sport macht und nicht seiner Frau bei der Geburt beisteht, die ihr erstes Kind gebärt.

    "Sport machen" klingt nach Freizeitgestaltung und wird der Sache wohl kaum gerecht. Dass ein Vater, der seinem Job nachgeht, nicht bei der Geburt dabei sein kann, dürfte hingegen schon ab und an vorkommen. Auch wenn es sicher das Ziel für jeden ist, lässt es sich eben mitunter nicht realisieren, weil das was dranhängt eben auch Gewicht hat, das sollte man nicht kleinreden.

    Aber genau das ist ja die Frage, ob die Nada das auch so sieht:

    Dass eine Kontaminierung durch Körperkontakt die wahrscheinlichere Variante ist.

    Das ist nicht die Frage. Die Frage ist, ob Portner schlüssig darlegen konnte nicht wissentlich, vorsätzlich und leistungssteigernd gedopt zu haben. Ob die Körperkontaktübertragung da eine argumentative oder eine begleitende Rolle spielt, hat ja außerhalb dieses Forums gar keiner dargelegt, oder?

    Die Frage ist ehr nicht politisch und sehen wir das auch so. Und die Frage ist vor allem nicht glaube ich dieses oder jenes.

    Das was das HBL-Präsidium gemacht hat, ist die Anwendung des Nationalen Anti-Doping Codes 2021 und der dort aufgestellten und für alle gültigen Regeln. Artikel 3 "Dopingnachweis" regelt unter 3.1 die Beweislast und das Beweismaß. Die Beweislast für das Vergehen liegt bei der NADA oder dem nationalen Sportverband. Das erforderliche Beweismaß liegt oberhalb von 51% und muss 100 nicht erreichen, 99%, 98%, 97% ... all das reicht aus und ist vorliegend mit den zwei positiven Proben erbracht worden.

    Die Beweislast zur Widerlegung obliegt dem Athleten. Das erforderliche Beweismaß liegt allerdings deutlich niedriger, nämlich bei dieser "... leicht überwiegenden Wahrscheinlichkeit...", die im NADA-Kommentar mit 50%+1 beziffert ist. Ein echter Beweis, der zweifelsfrei und zu 100% schlüssig und konsistent ist, ist nicht erforderlich. Das war im übrigen die Anforderung, von der ich bisher fälschlicherweise ausgegangen bin.

    Portner hat durch ergänzende Analysen, Fachgutachter, Quervergleiche, Sachvortrag etc. schlüssig darlegen können, dass ein Verstoß weniger Wahrscheinlich ist, als kein Verstoß und das reicht. Ob er das mit 80%, 70%, 90% oder 51% Wahrscheinlichkeit darlegen konnte wissen wir nicht, da das Anforderungsniveau für den Athleten aber nur die 51%-Grenze hat, ist das auch egal. Damit hat das HBL-Präsidium genau das erfüllt, was der NADA Code als Anforderung vorgibt und die sperrigen Formulierungen mit "... leicht überwiegenden Wahrscheinlichkeit..." transportieren genau diese Regelungen. ALF hat das weiter vorn ja alles schon mal dargestellt.

    Wenn die NADA da jetzt reingrätschen will, müsste sie den Sachvortrag von Portner angreifen. Die Haaranalyse anzweifeln, die ergänzenden Tests als falsch bewerten, die Quervergleiche widerlegen... das dürfte schwierig werden, meinst Du nicht? Allein zu sagen, ich kassiere die Entscheidung weil sie nicht zu meiner Vorstellung oder Linie passt, reicht nicht, weil man dann dem eigenen Code in Frage stellt und fachlich/sachlich wird sich das HBL-Präsidium da auf ganz sichere Füße gestellt haben. Lothar Frohwein hat das ja in Bezug auf beteiligten Juristen schon mal eingeordnet.

    Ich hätte das nicht für möglich gehalten, aber ich glaube das Ding ist durch.

    interessante Details. Danke.

    Übrigens der Fritz Sörgel, welcher vor 4 Wochen noch forderte, dass eine Haarprobe notwendig ist, um zu beweisen, dass Nikola eine "normale Menge" konsumiert hat:

    "Weiter sprach Sörgel auch über das Magdeburger Statement. Der Verein behauptete, es sei ausgeschlossen, dass in den Wochen und Monaten vor dem relevanten Dopingtest jemals eine ‚normale‘ Konsummenge von Methamphetamin in Portners Körper gelangt sei. „Wenn das tatsächlich so ist, müssten sie eine Haar-Probe entnehmen, um das beweisen könnten“, stellte er klar." Quelle

    Was denn nun Herr Sörgel? Haarprobe gemacht - negativ. Und nun?

    das gefällt mir.

    Wenn eine entlastende Haarprobe, sowie Gutachten/Analysen von Experten den Schluss zulassen, dass bei dem positiv getesteten Wirkstoff eine leistungsfördernde Wirksamkeit definitiv nicht gegeben ist und ...

    wie gerade geschrieben: "...nicht gegeben ist und in der Langzeitbeobachtung (Haaranalyse) auch rückblickend nie gegeben war...) .... d'accord!