Immer wieder höre ich im Radio:
Zitat
Der Kauf und Verkauf von Tickets für die WM 2006 in Deutschland über das Internet ist strafbar!
Nun meine ich mich erinnern zu können, dass der Grundsatz "nullum crimen, nulla poena, sine lege" auch in Deutschland gilt ... und in meinem Strafgesetzbuch findet sich kein Paragraph "Strafbarkeit des Verkaufs von WM-Tickets".
Ich befürchte ja, dass die Laien im Radio da mal wieder von "Das WM-OK untersagt den Verkauf" zu "Der Verkauf ist strafbar" interpolieren ...
Im übrigen ist rechtlich wohl lange noch nicht ausdiskutiert, ob die AGB des DFB/ WM-OK, nach denen die Tickets nur mit zustimmung des OK übertragen werden dürfen, ünerhaupt verbindlich sind - siehe zB: http://www.anwalt24.de/rechtsn…67456dcbe8ff72184fb874a3e