überforderter Schiedsrichter BERICHTIGUNG

  • In einem Relegationsspiel der männlichen C-Jugend ereignete sich folgendes:


    Nach dem Foul eines Spielers der Mannschaft A (Klammern bzw Halten von hinten beim Torwurf), gibt der Schiedsrichter folgerichtig Strafwurf und eine Zeitstrafe gegen Mannschaft A, das Spiel wird unterbrochen (Timeout). Ein weiterer Spieler der Mannschaft A beschimpft den Schiedsrichter, dieser Spieler erhält nun ebenfalls eine Zeitstrafe. Nun wird die Bank aktiv, einer der drei Betreuer beschimpft den Schiedsrichter, vorher hatte der gleiche Betreuer schon die Verwarnung erhalten. Folgerichtig erhält der Betreuer auch eine Zeitstrafe.
    Nachdem sich die Wogen geglättet haben, wird das Spiel mit einem Freiwurf für Mannschaft B und zwei Zeitstrafen für Mannschaft A fortgesetzt. Mannschaft B gewinnt mit 21:20. Habe eben korregiert!


    Für mich ein glatter Regelverstoß, denn der Schiedsrichter hat eindeutig auf Strafwurf entschieden und auch eindeutig drei Zeitstrafen verhängt (die dritte Zeitstrafe der Bank muß ja eigentlich ein Spieler absitzen!) Aber die Dinge wohl dann im Durcheinander vergessen.


    Welche Möglichkeiten habe ich als Verantwortlicher der Mannschaft B!

  • Ich nehme jetzt mal an, dass es in der Relegation noch ein Rückspiel gibt oder gab und Du als MV von B Angst wegen der Tordifferenz hast. (Ansonsten bräuchtest du dich ja nicht "beschweren")


    So wie Du es schilderst, handelt es sich um einen Regelverstoss.


    Einzige Möglichkeit, die Du hattest: Ankündigung eines Einspruchs gegen die Spielwertung unmittelbar nach Spielende auf dem Spielprotokoll und diesen entsprechend den Formvorschriften weiter zu verfolgen.


    Hast Du dies nicht getan, ist sowieso schon alles vorbei.


    Wie bei solchen Konstellationen ein Regelverstoss (im Hin- oder Rückspiel vielleicht sogar unterschiedlich) hinsichtlich der Frage "Spielentscheidend oder nicht" bewertet wird: Keine Ahnung. Wäre aber mal eine interessante Fragestellung.

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  • war dort nur ein SR, der das Spiel geleitet hat? Da hat das Kampfgericht aber auch geschlafen ... und sowas in einem C-Jugend Spiel müssen die Jungspunde immerwieder gegen die Respektspersonen pöbeln udn wenn dann der eigene Trainer auch noch seine Vorbildsfunktion "ausspielt" weiß ich ni ob so was sein muß ... aber zurück zum Punkt berndo hat schon richtig gesagt, wenn du kein Einspruch angekündigt hast, brauchst dir jetzt auch kein kopf mehr zu machen, nur fürs nächste mal merken!

  • Ich gehe mal davon aus, dass Mannschaft A die zwei Zeitstrafen bekommen hat, sonst wäre wohl sehr viel schief gegangen.


    Aber bitte wieso denn Einspruch gegen die Spielwertung? Mal abgesehen davon dass es für mich als MV B keinen Sinn macht gegen die Wertung des Sieges für mich/uns Einspruch einzulegen, würde der Einspruch abgewiesen, weil der Regelverstoß nicht spielentscheidend war (§19, Abs. 3a RO DHB).


    Selbst wenn die Spielwertung aufgehoben würde, würde ein am grünen Tisch entschiedenes Spiel doch mit einer Tordifferenz von 0:0 gewertet, oder hab ich das falsch im Hinterkopf?


    Auch wenn es ganz klar ein Regelverstoß ist, hat er keinen Einfluss auf das Spielergebnis (im Sinne der SpO und der RO) gehabt. So kann zwar dem SR einer auf den Deckel gegeben werden, aber mehr auch nicht.

  • Bei uns wird ein Jugendrelegationspiel wiederholt, weil eine Zeitstrafe nicht voll abgesessen wurde (in die Verlängerung hinein). Also sinnlos ist der Einspruch nicht.


    Aber wieso hat denn der Z/S der Gastmannschaft nicht nach Wiederanpfiff auf sich aufmerksam gemacht ...

  • jfherden: Wie gesagt, ein Einspruch wäre hierbei ja nur dann evtl. sinnvoll, wenn es noch ein Rückspiel gibt und das Torverhältnis u.U. entscheidend ist. Wahrscheinlich geht Jugendtrainer davon aus, dass seine Mannschaft das Spiel (sehr viel??) deutlicher gewonnen hätte, wenn alles ordnungsgemäß abgelaufen wäre. Der Antrag im Einspruch hätte dann auf Neuansetzung des Spiels lauten müssen.


    Aber da sind mir einfach zu viele "Wenn's und Aber's" drin, als dass ich glaube, dass hier ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hätte, zumal ja auch noch ein Rückspiel zu spielen ist. Und wer sagt denn dass B das auf alle Fälle verliert?


    EDIT: Aber vielleicht war auch alles ganz anders und A und B wurden mehr als nur einmal vertauscht. Also, wie bzw. wer jetzt? ;)

    Einmal editiert, zuletzt von berndo ()

  • Eben, eine Neuansetzung is ja auch nich immer empfehlenswert. Insbesondere in der Sommerlochzeit, wo viele Spieler sich mal Richtung Freibad abseilen...


    Wie gesagt, die RO fragt, ob der Regelverstoß spielentscheidend war. War er ja anscheinend nicht. Denn spielentscheidend heißt ja nicht, ob B mit 1 oder 10 Toren gewinnt, sondern ob gewonnen, verloren oder unentschieden...


    Demnach: Beschwerde gegen die SR (wegen Regelverstoß), eine Auswirkung darf man davon aber eh nicht erhoffen...

  • Die Relegation ist eine Einfachrunde!


    Mannschaft B war Gastgeber!


    Für mich ist es nur wichtig, zu wissen was ich in ähnlichen Situationen der Zukunft unternehmen muß. Die Sache ansich ist schon kurios genug! Klar mußte auch das Kampfgericht reagieren, die habens aber auch verschlafen! Zum Glück hatte es keine Auswirkungen auf Mannschaft B!

  • Aber mal Klartext: Nicht nur SR und Kampfgericht haben geschlafen, sondern die komplette Mannschaft B (allen voran du als MV) hat geschlafen...

  • ups:


    beim Spiel, welches du genannt hattest, gab es leider einen gravierenden Unterschied.


    In diesem Spiel haben die SR die betroffene Mannschaft ganz bewußt wieder mit sechs Feldspielern spielen lassen, nicht nur aus Versehen. Damit war es ein eindeutiger Regelverstoß der beiden SR.


    Im hier geschilderten Fall haben alle Beteiligten lediglich die Übersicht verloren und die Fehler geschahen unbeweußt und zudem hat das Schiesdgericht mit geschlafen. Und dies ist der gravierende Unterschied.

  • jfherden sagst du dem SR das er vergessen hat einen deiner Spieler vpm Platz zu nehmen und das er den 7m vergessen hat den er gegen dich gepfiffen hat. Würde ich nicht machen. Würde ich nur als MV von A machen.

  • Wer lesen kann, ist im Vorteil:


    Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Nach dem Foul eines Spielers der Mannschaft A (Klammern bzw Halten von hinten beim Torwurf), gibt der Schiedsrichter folgerichtig Strafwurf und eine Zeitstrafe gegen Mannschaft A, das Spiel wird unterbrochen (Timeout).


    - 1. Zeitstrafe gegen A
    - Strafwurf (7m) gegen A (für B)


    Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Ein weiterer Spieler der Mannschaft A beschimpft den Schiedsrichter, dieser Spieler erhält nun ebenfalls eine Zeitstrafe.


    - 2. Zeitstrafe gegen A


    Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Nun wird die Bank aktiv, einer der drei Betreuer beschimpft den Schiedsrichter, vorher hatte der gleiche Betreuer schon die Verwarnung erhalten. Folgerichtig erhält der Betreuer auch eine Zeitstrafe.


    - 3. Zeitstrafe gegen A


    Zitat

    Original von Jugendtrainer
    Nachdem sich die Wogen geglättet haben, wird das Spiel mit einem Freiwurf für Mannschaft B und zwei Zeitstrafen für Mannschaft B (müsste m.E. A heißen, sonst macht es keinen Sinn) fortgesetzt. Mannschaft B gewinnt mit 21:20.


    Und hier der Regelverstoß, eigentlich zwei. Erst einmal falsche Spielfortsetzung, zweitens falsche Anzahl von Hinausstellungen.


    Und hier hätte ich als betroffener MV B (der ja die SR direkt ansprechen darf) um Klärung gebeten.


    Die einzige Unstimmigkeit im Originaltext ist der Tausch von A nach B (s. rote Markierung), wird aber denke ich ein Tippfehler sein. Ansonsten wäre die ganze Entscheidung nicht nachvollziehbar (SR gibt 3 Hinausstellungen gegen A, aber B muss zwei Spieler rausnehmen; das ergäbe eine Differenz von 5 Zeitstrafen).

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    In diesem Spiel haben die SR die betroffene Mannschaft ganz bewußt wieder mit sechs Feldspielern spielen lassen, nicht nur aus Versehen. Damit war es ein eindeutiger Regelverstoß der beiden SR.


    wie bitte?


    und wie geht's jetzt weiter mit diesen sr'n?

  • fherden
    Vielen Dank, jetzt ist mit das Misverständnis auch klar, habe soeben berichtigt. Aber man merkt daß genau gelesen hast.

  • die beiden Sr haben ihren Fehler bei der Verhandlung eingesehen und sich bei den Vereinen vielmals entschuldigt, fertig ist die Sache.


    Nicht mehr und nicht weniger

  • Macht ja nix, ich denke die Vielzahl der Leser haben es auch anders verstanden. Nur wer eben nicht genau liest, versteht es nicht.


    Aber um es zusammen zu fassen: Wenn du meinst, dass ein SR einen Regelverstoß begangen hat und ihr unentschieden oder mit einem oder zwei Toren verloren habt: Gleich nach dem Spiel Einspruch ankündigen und von den SR in den Spielbericht eintragen lassen. Dann hast du 3 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Wenn du dich anders entscheidest, passiert nichts, gibt auch keinen Ärger. Wenn du aber Einspruch einlegst, musst du nen guten Grund haben, denn der Regelverstoß muss spielentscheidend sein (§19 RO DHB). Das ist sicherlich der Fall, wenn ein SR 90 Sekunden vor Schluss eine 2Min-Strafe für den Gegner übersieht und das Spiel Unentschieden ausgeht. Je länger der "Vorfall" zurückliegt (z.B. 1. Hz), desto unwahrscheinlicher wird es, dass das ganze Spielentscheidend ist. Aber darüber entscheidet dann die Rechtsinstanz.


    Ganz wichtig ist, dass du im Zweifelsfall nach dem Spiel erst einmal Einspruch ankündigst (z.B. auch gegen Rote Karten, die du für ungerechtfertigt hältst; wogegen genau, kannst du in der Rechtsordnung (RO) des DHB nachlesen). Ob du den dann immer noch durchziehen willst, wenn der erste Ärger verflogen ist (z.B. nach der ersten Nacht), legst du den Einspruch ein. Wenn du dich dann wieder beruhigt hast und meinst, dass es doch alles nicht so wild war oder sich nicht lohnt, machst du einfach gar nix. Aber du solltest dir wenigstens die Möglichkeit offen halten, indem du den Einspruch ankündigst. Dann brauchst du dir hinterher nicht sagen: Hätt ich mal den Einspruch angekündigt

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    die beiden Sr haben ihren Fehler bei der Verhandlung eingesehen und sich bei den Vereinen vielmals entschuldigt, fertig ist die Sache.


    Nicht mehr und nicht weniger


    aha.


    das hätte man auch anders verstehen können. ;)

  • also ein klarer regelverstoß der Schiedsrichter. aus welchem Kader waren die denn wenn du das weist?
    Maßnahmen wären gewesen wenn du dein sispruch sngekündigt hättest...
    ansonsten hast du keine chance mehr..

    !!! Handball rules!!!
    :jump:

  • Zitat

    Original von mwichmann
    ... sispruch sngekündigt hättest...


    Ich versuche mal zu übersetzen:


    ... einspruch angekündigt hättest...
    :lol:


    Davon ab: Der Einspruch muss nicht nur angekündigt sondern auch eingelegt werden!