Rot nach Gesichtstreffer und Blut

  • Es gibt die Anweisung der IHF, dass bei einem Gesichtstreffer, der zu einer blutenden Verletzung führt, zwingend Rot zu geben ist.


    Hat jemand diese Anweisung in Schriftform oder weiß jemand wo, ich die finden kann oder wo diese veröffentlicht ist ?

  • Ist mir ganz neu und werde ich nicht eher geben bis ich das schwarz auf weiß habe :)

    Handballschiedsrichter und stolz drauf

  • Zitat

    Original von Ex-HVS-SR
    Es gibt die Anweisung der IHF, dass bei einem Gesichtstreffer, der zu einer blutenden Verletzung führt, zwingend Rot zu geben ist.


    Hat jemand diese Anweisung in Schriftform oder weiß jemand wo, ich die finden kann oder wo diese veröffentlicht ist ?


    Ich hab das auch schonmal gehört, weiß aber auch nicht sicher ob es stimmt.

  • Reden wir von Gesichtstreffern durch den Ball beim Schuß, oder durch die Hand beim Wurfarm durchziehen bzw. bei Abwehraktionen?

  • Wenn man jetzt in allen Situationen, auf die dieser Formulierungsvorschlag passt, Rot zieht, hat man glaube ich am Spielende viel (zumindest mehr als vorher) zu schreiben. Aber es wird sicherlich niemand jeden Gesichtstreffer mit Rot bestrafen wollen.


    Entscheidendes Kriterium ist doch hier die Gesundheitsgefährdung (und bei einem Gesichtstreffer sicher auch die Intensität), und die ist sicherlich gegeben, wenn es durch den Treffer zu einer blutenden Verletzung findet.

  • Zitat

    Original von berndo
    Wenn man jetzt in allen Situationen, auf die dieser Formulierungsvorschlag passt, Rot zieht, hat man glaube ich am Spielende viel (zumindest mehr als vorher) zu schreiben.


    Nein. Du musst es ja genau lesen:


    Du musst einen Spieler so stark im Gesicht treffen, dass du seine Gesundheit gefährdest.

  • Zitat

    Original von Zbombe
    Nein. Du musst es ja genau lesen:


    Du musst einen Spieler so stark im Gesicht treffen, dass du seine Gesundheit gefährdest.


    Definiere mir dann mal bitte "Gesundheit gefährdet" ?(

  • Regel 8:5


    Einmal editiert, zuletzt von Zbombe ()

  • Zitat

    Original von Zbombe


    Nein. Du musst es ja genau lesen:


    Du musst einen Spieler so stark im Gesicht treffen, dass du seine Gesundheit gefährdest.


    Da steht:


    Zitat

    Der Spieler, Markus Mustermann, TV Haudrauf, wurde gemäß Regel 16:6 b disqualifiziert - Spielstand: 15:15, Spielzeit: 25:23. Er traf seinen Gegenspieler beim Abwehrversuch mit der Hand im Gesicht.


    Ich kann jemanden auch mit der Hand im Gesicht treffen, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Dieser Formulierungsvorschlag reicht als Definition nicht aus.

  • @ Berndo
    muss man auch explizit dazu schreiben das es gesundheitsgefährdend war? Das geht doch aus der Regel 16:6b).


    Die Formulierungsvorschläge kommen direkt vom HVW, haben als nicht die SR selbst geschreiben wo sie anwenden.

  • Dany: Nein, dass muss man nicht. Ich hab auch nicht die Richigkeit der Formulierung angezweifelt - schreibe ich ja selber so.


    Ich wollte eigentlich nur darauf hinaus, dass bezogen auf die Ursprungsfrage, das Einbringen dieses Formulierungsvorschlags wenig hilfreich war. ZBombe wollte damit wohl aufzeigen, in welchen Fällen grundsätzlich wegen Gesundheitsgefährdung zu disqualifizieren ist, und das ist halt nun mal nicht bei jedem Gesichtstreffer der Fall.


    Eine offizielle Regelung der IHF in schriftlicher Form, dass wenn Blut im Spiel ist, zu disqualifizieren ist, kenne ich allerdings auch nicht.

  • Grundsätzlich bei Blut nach einem Gesichtstreffer zu Disqualifizieren kann auch nicht richtig sein. Ich stelle mir da einfach mal vor, das nach einem leichten Gesichtstreffer asu einer Abwehr oder Angriffsaktion der getroffene Spieler Nasenbluten hat.


    Oder der still stehende Abwehrspieler nachdem der Angreifer auf Ihn bei einem Überlaufversuch aufgelaufen ist, eine Platzwunde an der Augenbraue.


    In beiden Fällen fehlt mir da die gesundheitsgefärdente Aktion.

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