Pfandhäuser

  • Moin Moin,


    ich habe mal ein paar Fragen zum Thema Pfandhäuser. Mein Problem ist folgendes. Ein EX-Kollege von uns hat wohl extreme Geldprobleme und hat ausgeliehende Sachen von uns beim Pfandhaus deponiert.
    Leider haben wir das jetzt erst rausbekommen. Meine Fragen jetzt:


    1. Wie lange liegen die Sachen in diesen Pfandhäusern?
    2. Wenn ich anhand von Rechnungen beweisen kann, dass die Sachen mir gehören, muss man mir die Sachen im Pfandhaus aushändigen?
    3. Wenn die "Liegefrist" abgelaufen ist, hat man dann noch Chancen an die Sachen zu kommen?
    4. Geht das alles nur mit der Polizei oder langen da nachweislich die Rechnungen?



    Hoffe doch das jemand mir hefen kann, bzw. Seiten im Netz kennt wo man das nachlesen kann...



    Schmiddy

  • Morgen,


    1. Wie lange sie dort liegen kann dir keiner außer dem Ex Kollegen und dem Pfandhaus sagen.Es richtet sich nach Dauer des Kredites und ob dein Kollege den Kredit verlängert hat. (Mindestdauer des Kredites ohne Verlängerung bei vielen Pfandhäusern wohl 3 Monate). Sicher ist nur, wenn der Kredit fällig wird muss das Pfandhaus nach § 1234 BGB einen Monat mit dem Versteigern warten.


    2. Das Pfandhaus muss dir die Sachen nur gegen Ablösung des Kredites und der Gebühren zurückgeben. Grund ist, dass das Pfandhaus das Pfandrecht an der Sache gutgläubig erworben haben wird. (§§ 1207,932 BGB ) Als Eigentümer hast du gem. § 1249 BGB ein Recht zur Ablösung des Pfandes. Bei Zahlung geht dann auch die Darlehensforderung des Pfandhauses gegen den Ex- Kollegen auf dich über (siehe aber Punkt 3).


    3. Wenn die Sache versteigert ist, kannst du dich nur noch an den Ex- Kollegen halten, wo nach deinen Post wenig zu holen sein wird.




    alle Angaben ohne Gewähr der Richtigkeit


    Gruß Huth

  • Aber wenn ich z.B. an Hand einer Seriennummer und Rechnung beweisen kann, dass die Sachen mir gehören, ist es dann nicht das Problem vom Pfandhaus? Muss er mir dann nicht die Sachen geben und meinen Ex Kollegen Anzeigen?
    Ansonsten habe ich das alles so befürchtet wie du es geschrieben hast...

  • Das ist doch ne Unterschlagung vom Ex-Kollegen. Wenn du das anzeigst, müßten die Sachen doch als Beweismittel beschlagnamt werden und sollten dann spätestens nach rechtsgültiger Verurteilung dem Eigentümer zurückgegeben werden.
    Ich bin da kein Experte, aber die Paragraphen aus dem BGB finde ich persönlich suspekt. Das klingt für mich wie Förderung der Hehlerei ...

    Jag går och fiskar

    och tar en tyst minut

  • Das Pfandhaus hat im guten Glauben die Sachen erworben, in so einem Fall schützt das BGB den Käufer. Sicherlich nicht schön für Schmiddy, aber es kann auch nicht sein, dass das Pfandhaus plötzlich einfach gutgläubig Kohle gegen Pfand rausgibt und dann plötzlich nix mehr hat. Die Vorgehensweise wie oben beschrieben ist mir auch noch aus diversen Seminaren so bekannt, in Schmiddys Fall leider!

  • Na ja, wenn ich mir ein Auto kaufe und es ist gekaut, dann muss ich es doch auch so wieder hergeben...
    Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus und wusste nicht mal das hier ein Pfandhaus in der Nähe ist, aber eigentlich hätte ich bisher gedacht, dass die sich im Pfandhaus eine Rechnung/Quittung als Beweis zeigen lassen...
    Na dann sind die Sachen wohl bereits alle weg, da ses im Sommer war und wir es jetzt rausgefunden haben...
    so ein sch... :wall::wall:

  • Haste denn schon nachgefragt???


    Vielleicht können die herausfinden, an wen das ging. Vielleicht kann man mit denen reden....


    Was haste den dadurch verloren wenn man fragen darf?

    Der kommende Deutsche Meister kommt aus Schleswig-Holstein und heißt SG Flensburg-Handewitt


    Vorsicht, manchmal wird intelligenter Humor verwendet (IRONIE)


  • Auszug aus einem Artikel zum Hehlereifall bei Ebay


    ist es nicht so, dass sich deswegen die Pfandhäuser normalerweise die Rechnungen vorlegen lassen. Auf jeden Fall doch Ausweis des Verkäufers, damit sie den in Haftung bringen können.


    Würde doch auch z.B. die Nummerngeschichte bei den Fahrrädern unnötig machen, wenn das Fahrrad dann trotzdem nicht zurückzubekommen wäre.



    Zieht §932 nicht nur, wenn der Besitzer für den Eigentümer veräußert (also in seinem Wissen) und dabei nicht ausdrücklich vorgibt, nur Besitzer zu sein?

  • Ich merke schon, ich habe wohl verloren...
    Worum es sich dreht? Nun ja, ich bin ja nun nicht alleine betroffen, aber es dreht sich eigentlich um fast alles... ob es alles im Pfandhaus ist, bei Privarpersonen pder sonst wo wissen wir nicht.
    Bohrmaschinen, Kettensägen, Winkelschleifer, Spielekonsolen, Bargeld, Handy´s, Fernseher uvm.
    Gut, danke für die Tipps... auch wenn ich wohl keine Chance habe an die Sachen zu kommen, zu mal ich logischerweise nicht mehr überall eine Rechnung habe...

  • ich sehe es wie gesagt anders, so weit ich das verstanden habe, kann man nie Eigentümer an einer gestohlenen (oder ä.) Sache werden.
    Demnach bleibst Du Eigentümer, der § 935 BGB hebt §932 in dem Fall auf.
    So verstehe ich das zumindest, man mag mich gerne korrigieren, ich sehe meinen Fehler zumindest aktuell nicht.

  • UlfN : Der entscheidende Unterschied ist, das hier kein Diebstahl (=§ 935 BGB = abhandenkommen) vorliegt, da Schmiddy die Sachen verliehen hat(=kein Gewahrsamsbruch i.S.d. § 242 StGB). Ähnliches wie du es so schön ausdrückst wird gerade nicht von 935 BGB erfasst.