Vereinswechsel Jugend alter Jahrgang

  • Ich habe der Suchfunktion keine aktuellen Einträge entnehmen können, deshalb stelle ich einfach eine Frage, über die bereits schon mal diskutiert wurde.


    Mein Kenntnisstand ist, dass bei einem Vereinswechsel eine Jugendspielers des alten Jahrgangs die neue Spielberechtigung bis spätestens 31.12. erteilt sein muss. Ist das richtig `?

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

  • Wo hast du das her? Das wär mir neu! Meiner Meinung nach ganz normal wie immer incl. 2 Monate Sperre. Wann jemand wechselt ist doch völlig egal.



    Gruß

    ...das man als Referee in neun von zehn Spielen kein Lob erhält, sollte man früh begriffen haben!", Jürgen Rieber, DHB Schiedsrichter-Lehrwart

    • Offizieller Beitrag

    Wo hast du das her? Das wär mir neu! Meiner Meinung nach ganz normal wie immer incl. 2 Monate Sperre. Wann jemand wechselt ist doch völlig egal.



    Gruß


    @ Meba


    Ich glaube hasenhirn meint etwas anderes


    Natürlich gibt es diese Sperre - aber er will wissen ob der Spieler des alten Jahrgangs dann noch im alten Jahrgang spielen darf.


    Bsp


    Saison 2010/2011 CJgd: Jahrgang 96 und jünger


    Darf einem Spieler (Jahrgang 96) im Jahr 2011 noch die Spielerlaubnis im neuen Verein für die C-Jgd erteilt werden




    Ich habe dies wie hasenhirn im Hinterkopf - eine Spielerlaubnis nur noch für die älteren Jugenden

    Platz




    Möge die Macht mit Euch sein

    Einmal editiert, zuletzt von Lord Vader () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Genau das meinte ich. Ich erkläre es mal mit einem Beispiel.


    Saison 2010/11:
    Spieler Jahrgang 1994, also 2. Jahr B-Jugend möchte den Verein wechseln.


    Fall 1:
    Er wechselt vor dem 31.10.2010 und beantragt auch vor dem 31.10.2010 seinen neuen Spielausweis.
    2 Monate Wechselfrist und gut ist.


    Fall 2:
    Er wechselt am 20.12.2010 (Austrittsdatum) den Verein.
    Wenn ich mich richtig erinnere, wird er für den neuen Verein nicht mehr in der B-Jugend spielberechtigt sein. A-Jugend darf er nach Ablauf der Wechselfrist von 2 Monaten ab 20.02.2011 spielen.
    Richtig ?

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

  • Also meiner Meinung nach war das früher mal so, wurde aber wieder abgeschafft.
    Zumindest bei uns im HVSH wird das nicht mehr so gemacht.


    Als kleiner Tipp:
    Zumindest auf den Pässen im HVSH steht immer drauf, ab wann man für welche Jugend Spiel berechtigt ist. Spätestens daran wäre zu erkennen ob er B spielen darf oder schon A spielen muss.




    Wechselfrist müsste so stimme ja!

  • Also dir Frage ist nicht ganz unberechtigt. Vor einigen Jahren, ich glaube so vor 4 Jahren war es so wie Hasenhirn meint. Wechsel bsp in Hinrunde musste in Rückrunde im neuen Verein im älteren Jahrgang gespielt werden. Dies deshalb, da der DHB nicht Alterklassen benannte wie in den Bezirken / LV sondern dort gab es U18 U16 etc. wie im Fussball. Wenn nun jeamnd im neuen Jahr bsp. 2011 19 wurde, musste er bei einem Vereinswechsel eben Erwachsen spielen. Das wurde aber auf Intervention vieler LV / Vereine abgeschafft. Jetzt können die Jugendlicheh auch in der Rückrunde / nach Jahreswechsel auch in ihrer Alterklasse bsp. C oder B oder A Jugend weiterspielen.

    Keine Festung ist so stark, dass Geld sie nicht einnehmen kann. (Cicero)

  • Also, habe mich schlau gemacht und folgende Info erhalten.


    Die von mir geschilderte Regelung, gilt seit Änderung der Spielordnung im Jahr 2008, seit der STreichung §38 nicht mehr.
    Nach Ablauf der Wechselfrist von 2 Monaten kann der Jugendspieler auch in seiner "normalen" Altersklasse spielen.

    Bevor man den Handball verändert, wäre es vielleicht doch wichtiger, ihn nicht zugrunde zu richten.


    (Frei nach Paul Claudel)

Anzeige