Ich habe der Suchfunktion keine aktuellen Einträge entnehmen können, deshalb stelle ich einfach eine Frage, über die bereits schon mal diskutiert wurde.
Mein Kenntnisstand ist, dass bei einem Vereinswechsel eine Jugendspielers des alten Jahrgangs die neue Spielberechtigung bis spätestens 31.12. erteilt sein muss. Ist das richtig `?