Alles anzeigenImmerhin scheint wenistens RLP die Einordnung des DOSB übernehmen zu wollen:
Naja, für die Kicker. Spricht aber wenig dagegen, dass das dann auch für die 3.Liga im Handball gilt.
Nutzt nur nicht so richtig viel wenn nicht auch Bayern und HH das tun. Und glauben tue ich es natürlich sowieso erst wenn es von der Landesregierung RLP offiziell gemacht wird. Selbst dann ist noch die Frage wie lange es dabei bleibt.
Von den anderen Problemen (Impfzentren, Bereitschaft insbesondere der berufl. eingespannten unter den gegebenen Umständen überhaupt noch zu spielen) mal ganz abgesehen.
Auszug aus der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung RLP (gültig ab 1.12.20)
§10 Sport
(3) Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensports ist auf und in
öffentlichen und privaten Sportanlagen zulässig, sofern ein von den Sportfachverbänden
oder Ligaverantwortlichen erstelltes Hygienekonzept vorliegt. Zuschauer sind nicht gestattet.
Spitzen- und Profisport im Sinne des Satzes 1 betreiben:
1. Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten in olympischen Disziplinen
(Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1,
Nachwuchskader 2, Landeskader) sowie Bundes- und Landeskaderathletinnen und -
athleten in paralympischen Disziplinen (Paralympicskader, Perspektivkader,
Teamkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2, Landeskader), welche von den
zuständigen Bundes- oder Landesverbänden anerkannt sind.
2. Mannschaften aller olympischen und paralympischen Sportarten der 1.-3. Ligen sowie
der Regionalliga im Männerfußball. Darüber hinaus Profimannschaften in nicht
olympischen und nicht paralympischen Sportarten. Unter Profisport ist die bezahlte
Vollzeittätigkeit von Berufssportlern in Kapitalgesellschaften oder in den
Wirtschaftsbetrieben von Vereinen zu verstehen.