Hallo zusammen!
Für die Saion 2019/20 wurde bei uns in Westfalen von den Verbänden wie immer von der untersten Ebene bis oben Spielbeträge pro gemeldete Mannschaft per Durchführungsbestimmungen eingefordert. Es wurde im Endeffekt geschätzt 1/3 der Saison nicht gespielt. OK. wir wissen alle. warum.
Nun ist in manchen Kreisen so, dass in 2020/21 nur ganz wenige Spielrunden gespielt wurden, in der Jugend z.T. nicht ein Spiel. Was ist mit den Spielbeiträgen, gesetzt der Fall, dass erst an März/April wieder gespielt wird, wo die Jugendsaison eigentlich schon bald beendet wäre? Könnten (rein theoretisch) die Vereine die Beiträge auch anteilig zurückfordern? Die Gelder sind ja zur Deckung der Kosten für die Durchführung des Spielbetriebes gedacht. Kein Spielbetrieb, keine Kosten.