Zeitnehmer od. Sekretär fallen während des Spiels aus. Wie weiter?

  • Ich bin Alleinerziehend und Mädel und Bub (beide Minderjährig) spielen jeweils in Ihrer Mannschaft. Ich bin im Normalfall

    bei den Spielen am Tisch als Sekretär oder Zeitnehmer.

    Angenommen, das Kind verletzt sich im Spiel so schwer, so dass es mit dem Krankenwagen ins KKH transportiert werden

    muss. Verständlich, dass ich als Alleinerziehender mein Kind ins KKH begleite.


    Erhält mein Verein eine Strafe, weil ich das Schiedsgericht verlasse?

    Wie geht es mit dem Schiedsgericht weiter? Wird Ersatz genehmigt?


    Für Schiris, die sich verletzten, gilt ja die Regel, dass dann ein Schiri alleine weiterpfeift. Aber am Tisch - wie sieht es da aus?

    Ich habe keine Regel dafür gefunden.


    Danke für Aufklärung.

  • Dann machen es die Schiedsrichter alleine weiter. Wenn aber nur einer ausfällt, macht in der Regel (also zumindest bei uns in DHB-Gebiet) die verbleibende Person beides (Regel 18:1, Gültigkeitshinweis DHB-Gebiet). Habe ich auch mal machen dürfen. Wird halt nur vermerkt, aber dafür kannst du halt nichts, wenn es nicht anders geht. Ich würde dir aber abraten, bei einem Spiel als Kampfrichter zu agieren, wo dein Kind dabei bist. Es gibt doch sicher noch andere Spiele, oder?

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  • Ich würde dir aber abraten, bei einem Spiel als Kampfrichter zu agieren, wo dein Kind dabei bist. Es gibt doch sicher noch andere Spiele, oder?

    Auf welchem Stern lebst du? In der Jugend ist es doch selbstverständlich, dass die ZN von den Eltern der Spieler rekrutiert werden. Ansonsten richtig erklärt. Der SR macht allein weiter und wird das sicher nicht negativ im Bericht vermerkt haben.

  • Bitte aber hier auch auf LV-Spezifika achten (Stellung Kampfgericht Heim/Gast oder nur Heimverein). Und nochmal, wenn nur du ausfällst, wird zumindest im DHB-Bereich der verbleibende Kampfrichter ZN und SK in eine Person. Und ansonsten: Natürlich kannst du auch bei deinen Kindern gerne dich melden. Nur bei einem anderen Jugendspiel, hast du halt nicht so eine doofe Situation, darauf wollte ich hinaus. Und natürlich gibt es keine Strafe für den Verein, da hier ein besonderer Umstand ("Erziehungsberechtigter muss Kind ins KK begleiten") vorlag. Ich hatte übrigens leider auch mal einen Vorfall, wo ich selber wegen der Hitze zusammengeklappt war. Die Kollegin sollte alleine weiter machen, allerdings wurde wegen einem weiteren Vorfall (schwere Verletzung eines Spielers mit Knochenbruch) das Spiel abgebrochen. Werde ich nie vergessen.

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  • Und ansonsten: Natürlich kannst du auch bei deinen Kindern gerne dich melden. Nur bei einem anderen Jugendspiel, hast du halt nicht so eine doofe Situation, darauf wollte ich hinaus.


    Und genau dieser Vorschlag ist im Jugendbereich (der unteren Leistungsklassen) eher unrealistisch und im o.g. Fall schlichtweg nicht möglich. Eltern sind i.d.R. bei Spielen ihrer Kinder anwesend. Daher sollte man froh sein, aus diesem Pool zu genau diesem Spiel Personen "rekrutieren" zu können, welche die Spieldurchführung unterstützen und absichern. Vor und nach diesem Spiel (oder zu allen anderen Spielen) wird man auf diese Personen i.d.R. nicht zurückgreifen können.


    Und wenn bei einem Jugendspiel ein/e Spieler/in ins KKH müsste, wäre alles andere sowieso egal...

  • Uns wurde immer gesagt der verbleibende am Tisch macht dann beides. Es wird dann vermerkt das einer von beiden Ausgefallen ist. Wichtig im oben beschriebenen Fall, hier soll der MV schauen das auch wirklich drin steht, dass es aufgrund der Begleitung ins KH des Kindes das Kampfgericht verlassen hat drin steht und im Zweifel nachtragen lassen.

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