B-Jugend-Spieler darf Herren spielen?

  • Hallo zusammen,


    wir haben einen Spieler in der B-Jugend, der im Februar 17 wird und schon das Niveau zumindest für die zweiten Herren hat.

    Darf er auch als B-Jugendlicher ab 17 Herren spielen oder gibts da noch andere Regeln?

    Und dürfte er dann im Laufe der Saison B-Jugend, A-Jugend und Herren spielen?

    Einmal editiert, zuletzt von Abwehrchef ()

  • Er darf nach § 19 Spielordnung mit 17 bei den Aktiven eingesetzt werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Einwilligung der Eltern vorliegen:


    "§19 Doppelspielrecht von Jugendspieler*innen
    (1) Jugendspielerinnen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Jugendspielern, die das 17.
    Lebensjahr vollendet haben, sowie DHB-Kaderspielerinnen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben,
    und DHB-Kaderspielern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wird (unabhängig von ihrem
    Altersklasseneinsatz) bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Abs. 4 auf Antrag durch den
    zuständigen Landesverband die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften erteilt, ohne
    dass sie ihr Jugendspielrecht verlieren. Für Spieler*innen in Jugendspielgemeinschaften gilt das
    erteilte Doppelspielrecht für den Stammverein, der im Spielausweis einzutragen ist. Dies gilt auch,
    wenn der Stammverein einer Erwachsenenspielgemeinschaft angehört.

    (4) Die Einwilligung der Personensorgeberechtigten und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sind Voraussetzung für die erstmalige Erteilung der Spielberechtigung von
    Jugendlichen in Erwachsenenmannschaften."


    Er kann dann aber in der Saison aufgrund von § 22 nicht gleichzeitig A-Jugend spielen. Auch die sonstigen Begrenzungen sind zu beachten (Ausnahme: Quali und Jugendbundesliga).

  • Laut §22 ist aber doch nur ein Einsatz bis in die nächst höheren Jugendspielklasse möglich, dass wäre bei einem B-Jugend Spieler die A-Jugend und nicht der Seniorenbereich.

    Oder interpretiere ich das falsch?

  • Das aus der Spielordnung ist sehr interessant, aber auch verwirrend.

    Ich interpretiere das so, dass er B- und A-Jugend spielen darf und nachdem die Runde in B- oder A-Jugend beendet ist dann Herren.

    Aber nur eine Vermutung…

  • § 22 bezieht sich nur auf den Einsatz in verschiedenen Jugendmannschaften, d.h. ein C-Jugendlicher kann nur in der B- und nicht in der A-Jugend eingesetzt werden. Für den Einsatz bei den Erwachsenen gilt § 19 .


    Tatsächlich ist es so, dass der B-Jugendliche zudem auch bei den Aktiven eingesetzt werden kann, wenn die Saison in der A- oder B-Jugend abgeschlossen sein sollte.

  • Das aus der Spielordnung ist sehr interessant, aber auch verwirrend.

    Ich interpretiere das so, dass er B- und A-Jugend spielen darf und nachdem die Runde in B- oder A-Jugend beendet ist dann Herren.

    Aber nur eine Vermutung…

    Fachfremder hat es schon gut erklärt. Du findest den treffenden Passus in § 19 Abs. 1 und 4 der DHB-SpO. Es muss ein Antrag auf Spielberechtigung beim zuständigen Landesverband gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Spielerin 16 Jahre, der Spieler 17 Jahre alt wurde. Ist der oder die Spieler/-in im DHB-Kader darf sogar schon 1 Jahr früher der Antrag auf Spielberechtigung gestellt werden. Übrigens ist es dabei egal, ob er in der B- oder A-Jugend eingesetzt wird. Gemäß Abs. 4 muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Zustimmung der Sorgeberechtigte/n vorliegen. Das wars.


    Übrigens auch Abs. 2 und 3 sind zu beachten, besonders wenn es um Abtretung von dem Doppelspielrecht an einen anderen Verein im Erwachsenenbereich geht. Dies kann nämlich einmal im Spieljahr beantragt werden und wenn dem entsprechen wird, ist der Jugendspieler im Bezug auf die Erwachsenenmannschaft nur noch bei der anderen Mannschaft spielberechtigt. Er kann zwar im Jugendbereich des Stammvereins weiter spielen, allerdings ist er bei der eigenen Erwachsenenmannschaft nicht spielberechtigt. Das gilt nicht als Vereinswechsel. Das Spielrecht für die Erwachsenenmannschaft im anderen Verein gilt nur für Mannschaften in der fünfhöchsten Liga. Zur Verlängerung muss erneut ein Antrag gestellt werden. Zieht sich die Erwachsenenmannschaft zurück, darf in diesem Fall ein neuer Antrag auf Abtretung des Doppelspielrechts an eine Erwachsenenmannschaft von einem anderen Verein gestellt werden. Durch vertragliche Bindung bleibt das Jugendspielrecht beim Stammverein erhalten. Wenn das Jugendspielrecht beim Stammverein endet, ist das abgetretene Spielrecht bei den Erwachsenen des anderen Vereins automatisch beendet.


    Dann ist auch noch gemäß Abs. 3 wichtig, das der Stammverein seine Zustimmung unbedingt gibt. Dies wird durch Unterrichtung der zuständigen Passstelle des Stammvereins an die Passstelle des anderen Mannschaft, für den die Spielberechtigung eingetragen wird, erledigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Funkruf ()

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