Wartefrist Vereinswechsel

  • Hallo zusammen,


    kurze Frage an alle Experten zum Thema Wartefrist bei Vereinswechseln. In der SpO steht die Wartefrist beträgt 2 Monate. Hier sprechen wir auch wirklich von 2 Monaten und nicht 8 Wochen? Beim Thema Festspielen (§ 55 SpO) steht nämlich 6 Wochen.

    Heißt konkret es zählt der Tag des letzten Spiels des jeweiligen Monats und ab da 2 Monate und nicht 8 Wochen, richtig? Noch konkreter, Beispiel letztes Spiel am Sonntag 19.01.2025. Spielberechtigung dann ab 19.03. oder 20.03.2025?


    Danke für eine kurze Aufklärung.

  • Ja, 2 Monate sind nicht gleich 8 Wochen. Monat ist Monat. Wenn das letzte Spiel am 19.01.2025 war, kann die Spielberechtigung frühestens erst ab 20.03.2025 für einen neuen Verein gelten (Satz 4: Die Wartefrist beginnt mit dem Tag nach der Mitwirkung in dem letzten Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel bei dem bisherigen Verein).

  • In der Praxis ist das nur ein theoretisches Problem. Der Verband schreibt in den (digitalen) Pass den Beginn der neuen Spielberechtigung. Sprich gleich nach der Ummeldung herrscht Sicherheit.

    Nick Woltemade (23), Star der deutschen Mannschaft bei der U21 WM. :lol: Können sich nur Fußballer ausdenken.

  • Es sei hier noch zu erwähnen, das eine persönliche (nicht automatische!) zeitliche Sperre den Beginn der Wartefrist hemmt und den Ablauf verlängert, denn die Wartefrist beginnt erst am Tage nach dem Ablauf der zeitlichen Sperre bzw. verlängert sich um die Dauer der zeitlichen Sperre (s. § 26 Abs. 5 DHB-SpO).


    Und dann ist gemäß § 26 Abs. 6 DHB-SpO zu beachten, dass die Wartefrist erneut zu laufen beginnt, wenn ein Spieler oder eine Spielerin, welcher oder welche bei seinem bisherigen Verein abgemeldet ist und noch keine neue Spielberechtigung für den anderen Verein erhalten hat, erneut in einem Spiel gemäß § 23 seines bisherigen Vereins mitwirkt.