soweit ich die Richtlinien kenne kann man eine Spielberechtigung für den DHB nur beantragen, wenn man einen entsprechenden Vertrag mit dem Spieler (Arbeitsvertrag oder zumindest Vertrag über Ausgleich von Fahrtkosten oder dergleichen...) somit muß meines Erachtens nach auch ein Vertrag mit Sören bestehen, wenn man die Spielberechtigung zugesprochen bekommt ... aber gut, geht vielleicht auch zu sehr ins detail ...

lawrov zu den kröstis
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@silversurfer
genau - gebe dir in allen Punkten recht - da ist was -
Zitat
Original von ATOM
Und die Spielberechtigung besteht weiterhin für Sören und zwar bei der SG Kronau - Östringen.Wieviele Torhüter stehen denn jetzt bei den Kröstis auf der Gehaltsliste?
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Zitat
Original von ATOM
@silverSurfer
Was passiert wenn der Gudmi sich verletzt? Ist in der Bl ein Team, das sich auf nur einen Klassetorwart verlässt? Kann man die ganze Last auf einen 22 jährigen in der prekären Situation "abladen"?Die Fragen wurden mit NEIN beantwortet und nicht nur aus diesen Gründen ist die Verpflichtung legitim und gut so.
1. Man hat ja noch den Daniel Unser
jetzt aber im Ernst:
2. Bedeutet das also: Lawrow spielt nur bei einer Verletzung ? Nein, wohl kaum oder ? Sonst hätte man ihn ja auch erst im Verletzungsfall holen können ! Also stimmt dieses Argument wohl nicht !
3. Was ist dann mit Haagen gewesen ?
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Lawrow spielt und Sören steht auf abruf - das bedeutet das, denn das Spielrecht hat die SG Kronau - Östringen. Wenn er in der BL spielen wollte ginge es ohne uns nicht - das ist eine gute Option - oder!!!?
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Zitat
Original von ATOM
Lawrow spielt und Sören steht auf abruf - das bedeutet das, denn das Spielrecht hat die SG Kronau - Östringen. Wenn er in der BL spielen wollte ginge es ohne uns nicht - das ist eine gute Option - oder!!!?Und in dieser Saison ginge es - außer bei uns - auch sonst gar nicht, da die Wechselfrist abgelaufen war.
Dies ist sicherlich auch ein Grund warum wir agierten, sollte ein anderer Verein die Spieler verpflichtet haben, hätten wir gar keinen mehr gekriegt.