Nachtrag eines Spielers

  • Am Ende eines Spieles wird festgestellt, daß der Spieler mit der Nr.5 gar nicht auf dem Spielbericht eingetragen ist. Nachträglich wird dieser in den Spielbericht eingetragen, auf der Rückseite unter Bemerkungen wird der Umstand der nachträglichen Eintragung schriftlich festgehalten. Das Spiel endet mit einem Zwei-Tore-Sieg für die Mannschaft die den Spieler nachgetragen hat!
    Was passiert?

  • Kommt darauf an, ob die Mannschaft die verloren hat einen Protest im Protokoll angekündigt hat. Wenn ja und der Protest tatsächlich eingelegt wird, dann würde ich sagen das Spiel wird für die Mannschaft gewertet oder neu angesetzt.


    Gruß Jan

  • scheinbar kommt kein Protest durch, weil der Spieler scheinbar keinen großen Einfluß auf das Spiel genommen hat, er ist weder durch Tore noch durch seine Abwehrarbeit (Strafen) aufgefallen, weil sonst wäre ja eher bemerkt worden das er ni aufm Protokoll steht ...
    wer hat den Spieler nachgetragen?

  • Die nachträgliche Eintragung sollte keinen Einfluß auf das Spielergebnis haben. Der Spieler ist nicht eingetragen, hat somit nicht am Spiel mitgewirkt. Einzige Ausnahme sollte dann sein, wenn der Spieler der 13. Spieler gewesen wäre, sonst hat ein Einspruch keinerlei Einfluß.


    Überhaupt ist die Eintragung nach Spielende nicht mehr zulässig, da haben auch die beiden SR versagt !!!

  • Zitat

    Original von Schwaniwolli
    Überhaupt ist die Eintragung nach Spielende nicht mehr zulässig, da haben auch die beiden SR versagt !!!


    Kleine Anekdote:
    Spielende, MV's unterschreiben den Spielbericht. Heimsieg mit 2 Toren Unterschied. Der SR kommt aus dem gleichen Stadtteil, vom Nachbarverein. Einige Tage danach kommt ein Brief von der spielleitenden Stelle mit der Mitteilung, dass der Spieler xy der Gastmannschaft für 2 Wochen gesperrt ist. Begründung: SR-Bericht. MV schaut auf Durchschlag: Nichts im Feld "Bericht", das Feld ist leer. Also Rückantwort - bitte Begründung nachreichen, auf dem Durchschlag ist nichts zu lesen, beim Unterschreiben des Spielberichts war das Feld ebenfalls leer. Die spielleitende Stelle zitiert den SR-Bericht: "Nach dem Spiel lief xy an mir vorbei, er klatschte in die Hände und sagte 'Das hast Du heute toll hingekriegt'. Ich fühlte mich hierdurch beleidigt". Dieser Vorfall ereignete sich angeblich nach dem Spiel auf einem Parkplatz 300m von der Halle entfernt und da hat der SR halt seinen "Bericht" dann ins Original geschrieben.
    So weit so schlecht - Einspruch konnte der MV nicht einlegen. Schließlich gab es beim Quittieren des Spielberichts den besagten Eintrag noch nicht. Nach langem Hin-und-Her "darf" man dann doch Einspruch gegen die Sperre einlegen. Die Sperre wird letztlich bestätigt. Der Spieler verpasst die beiden Meisterschaftsentscheidenden Spiele 1. gegen 2. (die aufgrund Mysterien des Spielplans direkt hintereinander stattfinden).
    Und ihr denkt, dass war's? Nö - der Spieler sitzt seine Sperre ab, der juristische Hickhack geht währeddessen weiter und endet damit, dass sich herausstellt, dass der SR die Spieler y und x (die ja keine Trikots mehr trugen) verwechselt hat.

  • Dies ist eine glatte Urkundenfälschung und kann strafrechtlich belangt werden. Und die Spielleitenden Stellen, die diese Strafen verhängt haben, die können erst mal nichts machen. Aber wenn die Kopien eingesehen werden, dann muss die Rechtsinstanz diese Sperren aufheben.

  • Zitat

    Original von härter_schneller
    Kleine Anekdote:
    Spielende, MV's unterschreiben den Spielbericht. Heimsieg mit 2 Toren Unterschied. Der SR kommt aus dem gleichen Stadtteil, vom Nachbarverein. Einige Tage danach kommt ein Brief von der spielleitenden Stelle mit der Mitteilung, dass der Spieler xy der Gastmannschaft für 2 Wochen gesperrt ist. Begründung: SR-Bericht. MV schaut auf Durchschlag: Nichts im Feld "Bericht", das Feld ist leer. Also Rückantwort - bitte Begründung nachreichen, auf dem Durchschlag ist nichts zu lesen, beim Unterschreiben des Spielberichts war das Feld ebenfalls leer. Die spielleitende Stelle zitiert den SR-Bericht: "Nach dem Spiel lief xy an mir vorbei, er klatschte in die Hände und sagte 'Das hast Du heute toll hingekriegt'. Ich fühlte mich hierdurch beleidigt". Dieser Vorfall ereignete sich angeblich nach dem Spiel auf einem Parkplatz 300m von der Halle entfernt und da hat der SR halt seinen "Bericht" dann ins Original geschrieben.
    So weit so schlecht - Einspruch konnte der MV nicht einlegen. Schließlich gab es beim Quittieren des Spielberichts den besagten Eintrag noch nicht. Nach langem Hin-und-Her "darf" man dann doch Einspruch gegen die Sperre einlegen. Die Sperre wird letztlich bestätigt. Der Spieler verpasst die beiden Meisterschaftsentscheidenden Spiele 1. gegen 2. (die aufgrund Mysterien des Spielplans direkt hintereinander stattfinden).
    Und ihr denkt, dass war's? Nö - der Spieler sitzt seine Sperre ab, der juristische Hickhack geht währeddessen weiter und endet damit, dass sich herausstellt, dass der SR die Spieler y und x (die ja keine Trikots mehr trugen) verwechselt hat.


    Aber es muss doch trotzdem möglich sein, dagegen Einspruch einzulegen. Was wäre denn sonst, wenn der SR einen Zusatzbericht angefertigt hätte?
    Oder geht das Sportgericht davon aus, dass bei einem Eintrag ins Spielprotokoll der MV das so akzeptiert und dementsprechend wird keine Anhörung/Stellungnahme mehr verlangt? Was dann ja bei einem Zusatzbericht der Fall sein dürfte.

  • Bei einem Zusatzbericht muss die Spielleitende Stelle ein Verfahren einleiten, solange ist der Spieler nicht gesperrt. Erst die Rechtsinstanzen entscheiden über eine Spielwertung und eine Sperre.

  • Ist es nicht so, dass nach Kenntnisnahme und Unterschrift des Spielberichts keine Änderungen mehr vorgenommen werden dürfen? (das wäre dann tatsächlich Urkundenfälschung).
    Wenn also die SR einen Sonderbericht anfertigen, dann muss m.E. nach der betreffende Verein vor Aussprechung einer Strafe davon in Kenntnis gesetzt und die Möglichkeit der Stellungnahme /des Widerspruchs eingeräumt werden.
    Wenn dann auch noch der falsche Spieler bestraft wird, würde ich sofort Einspruch dagegen (und gegen etwaig verlorene Spiele während der Sperrfrist) einlegen und auf eine mündliche Verhandlung bestehen.

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