Der Einspruch wäre doch dann erst mit dem Zugang wirksam eingelegt. Dann gibt es wieder das Problem des kaputten Faxgerätes oder der fehlenden Internetverbindung etc.
Da finde ich die Lösung unmittelbar nach Spielende (das Procedere wurde von dem ein oder anderen User nachvollziehbar erklärt) deutlich risikoärmer.
Ich sehe das Szenario irgendwie nicht das man keine Internetverbindung hat oder das Faxgerät kaputt ist. Ich weiß nicht wie der Übermittlungsweg juristisch vorgeschrieben wäre (vermutlich Fax), aber sollte es Online möglich sein, dann geht doch auch jedes Handy. Das Szenario kein Internet, kein Fax, kein Handyempfang gibt es meiner Meinung nach nicht. Das klänge eher wie eine Ausrede als unmittelbar nach dem Spiel nicht auf Zack gewesen zu sein.