ZitatZudem bestand im August 2014 kein Feststellungsinteresse zugunsten GWD im Sinne einer gegenwärtigen Gefahr der Unsicherheit. Eine solche Beschwer lag erst mit der Abschlusstabelle am 05.06.2015 vor.
Das bedeutet, im August war Minden völlig klar und sicher, dass Platz 16 ein Abstiegsplatz ist und erst als man selber diesen Platz einnimmt klagt man dagegen? Ist das so richtig gelesen? Ich kann immer noch nicht verstehen, wogegen GWD vorgehen will. Gegen die (formale) Gültigkeit der Ordnung oder gegen die eigene sportliche Schlechtleistung?