Beiträge von Tobi75

    Wir reden über eine der Schlüsselpositionen im Spiel, dass haben wir vergangenes Wochenende wieder deutlichst gesehen.

    d'accord, wobei man auch entgegnen könnte, dass es die erste Saison mit einer sehr guten Torhüterleistung ist. Davor war das immer zu kompensieren und die Analyse war seinerzeit, dass man Etat gar nicht in die Torhüter stecken muss, weil der Kader in der Lage war, mehr Tore zu werfen als man kassierte. Gut da wird man aktuell andere Möglichkeiten haben- sowohl finanziell als auch von der Attraktivität her. Ablösesummen in der genannten Größenordnung wären dann allerdings trotzdem sehr, sehr schmerzhaft. Gleichwohl sind die Zwangspunkte wohl so wie sie sind.

    Ich kann der Argumentation von Elias schon folgen und halte sie auch für sinnvoll. Der Kardinalfehler, der hier ständig gemacht wird ist, das man Rechtsgrundsätze aus dem Strafrecht, Stichwort Unschuldsvermutung, 1:1 auf Anti-Doping-Regeln überträgt. Positive Doping-Probe = Schuld, Unschuld muß belegt werden. Straftat = Schuld muß bewiesen werden. Klingt ähnlich, ist aber total gegensätzlich. Im aktuellen Fall kommen dann auch noch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinzu, weil es durch die gefundene Substanz Verstöße gegen andere Rechtsvorschriften gegeben haben könnte, außerhalb des Sportrechts.

    Die Masse der User hier in der HE, wird nicht Jura studiert haben und schmökert auch nicht ständig in den Anti-Doping-Regeln. Da wird auch mal etwas miteinander vermischt. Ist eben so ähnlich, wie beim Rechtsempfinden der Bevölkerung und der Rechtsprechung der Justiz, die auch nicht immer übereinstimmen.

    die von mir zitierte zweite Passage basiert auf Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Warum sollen diese allgemeinen Rechte für Doping nicht gelten?

    ... Natürlich gilt für Portner momentan nicht die Unschuldsvermutung, denn es gibt den begründeten Anfangsverdacht, die A-Probe, dass er Substanzen in Mengen im Blut hatte, die nicht erlaubt sind.

    "Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens, welches besagt, dass jede Person, der eine Straftat vorgeworfen wird, solange als unschuldig gilt, bis ihre Schuld rechtskräftig nachgewiesen ist."

    oder

    "Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist."

    Ich werde und würde mir sowieso nichts verbieten lassen und mein Post hat auch gar nichts mit dem SCM zu tun.

    Wie blöd sind eigentlich Profisportler, in der heutigen Zeit noch etwas einzupfeifen?

    Ganz ehrlich, ich würde mich freuen, wenn er eine lange Sperre bekommt, das wünsche ich jedem, der sich was auch immer einwirft.

    Du unterstellt jetzt, dass Portner sich etwas eingepfiffen hat, ohne das Ermittlungsergebnis, die B-Probe oder weitere Erkenntnisse abzuwarten? Du unterstellst weiter, dass er das aktiv selbst gemacht hat, ohne Sachverhaltskenntnis? Auf der Basis forderst und wünschst Du jetzt eine lange Sperre und damit ggf. das Ende der sportlichen Karriere und Schaden für den Menschen Nikola Portner? Ernsthaft?

    Dann wünsche ich mir, dass die B-Probe negativ ist und Du zur Strafe "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" von Heinrich Böll auf dem Marktplatz laut und deutlich vortragen musst.

    Einfach mal das Video von Handballrecht schauen und dann ruhig sein!

    Auch wenn es pro-SCM wirkt - ich eigentlich zufrieden sein müsste- kann ich mit dem Inhalt und der Darstellung des Videos offen gesagt nicht viel anfangen und finde es als Argumentationsgrundlage wenig geeignet. Auf der Basis anderen usern Meinungsäußerungen zu untersagen ist für mich insofern auch nicht akzeptabel. Das müssen wir dann jetzt eben mal aushalten und warten was rauskommt.

    Du, das Faß mache ich hier bestimmt nicht auf. Ich weiß aus der Vergangenheit das Flensburg sich früher was Behandlung von bestimmten Spielern in Krisensituationen nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, aber diese Einblicke habe ich beim SCM nicht. Im Zweifel ist der Verein für Pressevertretung und Anwalt aber das wichtigste. Das sollte man immer bedenken.

    Alles gut. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass der SCM in anderem Kontext das Thema Persönlichkeitsrechte und Datenschutz sehr ernst nimmt und das wohl vermutlich auch vorliegend so gehandhabt haben wird. Passt schon. :hi:

    Magdeburg selbst macht durch die Pressemitteilungen ja auch mit. Streng genommen dürften sie das gar nicht in dieser Form kommentieren, wenn es um Persönlichkeitsrechte geht. Das ist eben aber unter dem Gesichtspunkt Marketing und Schadensbegrenzung für den Verein. Das ist nicht im Interesse Portners.

    Magdeburg gibt nicht mal ne Diagnose eines verletzten Spielers raus. Meinst Du ernsthaft, die geben ihre Pressemitteilung raus, ohne das mit dem Spieler abgestimmt zu haben? Never ever.

    ... Der Herr hat einen positiven Doping-Test. Die Beweislast ist gemäß der Regeln ausschließlich bei ihm, zu erklären, warum er NICHT gedopt hat. ...

    Das widerspricht sich nicht mit dem was ich sage. Doping ist noch nicht zu 100% sicher nachgewiesen, aber es gilt die Schuldvermutung.

    spannend, wie gelenkig man sein muss, um sich so zu verrenken.

    Ganz einfach, er ist seit gestern auch von der HBL gesperrt. Das ist nach der Anhörung gestern veröffentlicht worden.

    Wenn die HBL das so entschieden hat (vorläufige Suspendierung), dann übersteuert das natürlich die Entscheidungsmöglichkeiten des Vereins (worum es ja hier primär ging). Danke, hatte ich noch nicht gelesen.

    Angenommen du hast deinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer abgeben müssen und musst jetzt leider regelmäßige Alkoholtests machen, um deine Abstinenz zu beweisen um diesen wieder zu erlangen. Am Wochenende gewinnt der SCM das Finale und du feierst das mit 18 Köstritzer. Blöderweise hast du vergessen, dass du Montag aufs Amt musst. Hier werden 0,1 Promille festgestellt und die Augenbrauen hochgezogen. Dann wird festgestellt, dass nach aktuellem Kenntnisstand die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil der typischen Einnahme dieser Substanz beträgt.


    Das ist der Wert der SCM-Meldung.

    Die zweite SCM-Stellungnahme hat für mich zwei Kritikpunkte, beide bezogen auf den zweiten Satz:


    "Nach aktuellem Kenntnisstand beträgt die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil einer typischen Einnahme dieser Substanz."


    1. Es wird doch für für den nachgewiesenen Wirkstoff (Methamphetamin) einen Grenzwert geben. Liegt man drüber ist das zu ahnden. Liegt man drunter ist es keine Meldung wert. Für den Sachverhalt selbst dürfte es keine Rolle spielen, ob knapp drüber oder weit drüber. Ob man da jetzt ein Position hinsichtlich des Strafmaßes aufbaut oder hofft, dass die B-Probe knapp drunter liegt (weil die A-Probe eben nur minimal drüber lag...wer weiß.


    2. Was ist denn eine "typische(n) Einnahme dieser Substanz"? Das was Torhüter in der HBL üblicherweise so nehmen? Das was jeder sowieso zuführt? Ich würde es erst mal grundsätzlich als untypisch empfinden, Methamphetamine zuzuführen. Und falls doch, wie hoch ist denn dann die typische Dosierung, dass da bezogen auf diese Menge nur ein Bruchteil nachgewiesen wurde? Ich würde da gern einen Griff dran kriegen, sehe da aufgrund der völlig inhaltsleeren Formulierung keine Chance.


    Für mich hätte es diesen zweiten Satz nicht gebraucht, aber ich bin auch kein Jurist.

    Sicherlich aber diese Substanz wäre ja sogar im Straßenverkehr für Otto Normal Verbraucher förderlich und würde die Reaktionszeit und damit den Bremsweg verkürzen. Ich relativiere das erstmal. Es wird jetzt, wie ich schon schrieb ein riesiges Medienbohay gemacht. Noch gilt für mich die Unschuldsvermutung. Bisher ist es immer noch ein Verdacht. Dabei sollte man es belassen, bis das Verfahren beendet ist und nicht ständig in der Grütze rumrühren.

    Naja, im Straßenverkehr stehst Du ja aber auch nicht im Wettbewerb mit anderen und verschaffst Dir einen unlauteren Vorteil .... hoffe ich jedenfalls. Der Vergleich hinkt dann doch, auch wenn ich dem Teil mit der Vorverurteilung durchaus folgen kann und will.

    bitte richtig lesen: wenn er ihn weiter einsetzen würde!

    Mir ging es darum deutlich zu machen, dass das Handeln des Vereins keine Vorverurteilung seitens ddes Vereins darstellt

    Du meinst also, wenn der SCM den in der A-Probe positiv getesteten Spieler weiter einsetzen würde, droht Punktabzug?

    Woher nimmst Du diese Behauptung? Ist das eher so ein Gefühl, fändest Du das gerecht oder logisch, weißt Du mehr als hier geschrieben wurde, hast Du die letzten Seiten gelesen?

    Nur mal so als Kurzzusammenfassungsservice für Dich:

    - Es besteht mit der positiven A-Probe ein Verdachtsfall

    - dieser wird im Rahmen des Ergebnismanagementverfahren aufgeklärt und rechtlich bewertet

    - bis dahin gilt erst mal die Unschuldsvermutung

    - selbst mit einer positiven A-Probe und bis zum Schuldnachweis wäre ein Einsatz rechtlich möglich

    - selbst wenn der Spieler jedes dieser Spiele positiv getestet werden würde, droht kein Punktabzug für die Mannschaft (es sei denn zwei weitere Spieler werden auch positiv getestet)

    Die Quellen und Nachweise kannst Du hier alle im Thread nachlesen. Rein formal müsste man das so knallhart durchziehen können. Dass der Verein das nicht macht, ist eine andere Sache, sicher auch um sich nicht angreifbar zu machen bzw. die Außenwirkung nicht noch mehr zu zerschießen. Wenn Du eine andere Sachlage kennst, dann gern erläutern und belegen.

    Ich will nicht kleinlich sein, dennoch: Ich schrieb "vereinfacht formuliert" ... und ja, auch die A-Probe kann als Nachweis reichen, wenn beispielsweise auf die Öffnung der B-Probe verzichtet wird.

    (Ich kenne die Fälle Gatlin sehr gut.)

    also bitte, Deine Aussage war:

    Zitat

    Vereinfacht formuliert: Der Nachweis eines Vergehens ist erbracht (B-Probe bestätigt die A-Probe in der überwältigenden Zahl aller Fälle). Es ist an Portner, überzeugende Erklärungen (etwa TUE) zu erbringen und also seine Nicht-Schuld zu belegen.

    Das ist Quark und weder vereinfacht richtig noch mit den getroffenen Einschränkungen und Annahmen!

    Die Meldung des SCM von gestern beginnt so (und das ist offizieller Stand):

    Zitat

    Nikola Portner und die HBL haben uns darüber informiert, dass aufgrund einer positiven Wettkampfkontrolle seitens der HBL ein Ergebnismanagementverfahren gegen unseren Spieler Nikola Portner eingeleitet worden ist. ...

    Was ist ein Ergebnismanagementverfahren (link) ?

    Zitat

    Besteht der Verdacht, dass eine Athletin oder ein Athlet gegen Anti-Doping-Bestimmungen verstoßen hat, führt die NADA das sogenannte Ergebnismanagementverfahren durch: Der Sachverhalt wird ermittelt und rechtlich bewertet. Der Ablauf des Verfahrens ergibt sich aus dem neuen Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren (SfED), der seit dem 01.01.2021 gilt.

    Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen sind in Art. 2 NADC definiert. Dadrunter fallen sowohl eine positive Probe, aber auch Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse oder das Inverkehrbringen von Dopingsubstanzen sowie der Umgang mit gesperrten Trainerinnen oder Trainern.

    Zu Beginn des Ergebnismanagementprozesses steht die Benachrichtigung der betroffenen Person, die einen möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat. Darin wird der betroffenen Person angeboten, zu dem Vorwurf des Dopingverstoßes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der betroffenen Person wird bei der rechtlichen Würdigung berücksichtigt.

    Nach Ermittlung und rechtlicher Würdigung des Sachverhalts erlässt die NADA einen Sanktionsbescheid gemäß Artikel 5 SfED. Der Sanktionsbescheid informiert über die beabsichtigte Sanktion – zum Beispiel eine Sperre. Die Athletin oder der Athlet bzw. die betroffene Person (z. B. Betreuungspersonal) kann anschließend die von der NADA beabsichtigte Sanktion akzeptieren oder die Durchführung eines Disziplinarverfahrens beantragen.

    Zu jedem Zeitpunkt des Ergebnismanagementverfahrens gilt: Kommt die NADA zu der Überzeugung, dass kein Dopingverstoß vorliegt (z. B. weil eine TUE vorliegt), stellt sie das Verfahren ein.

    Weder gibt es hier einen Schuldnachweis, noch eine Beweislastumkehr noch sonst was. Es ist einfach ein Verdacht und der Sachverhalt ist zu ermitteln. Und bis die Schuld nachgewiesen ist, sollte dann doch wohl die Unschuldsvermutung gelten, richtig?

    ... dann lies Dich mal zum Thema Beweislastumkehr in Dopingverfahren ein.

    Vereinfacht formuliert: Der Nachweis eines Vergehens ist erbracht (B-Probe bestätigt die A-Probe in der überwältigenden Zahl aller Fälle). Es ist an Portner, überzeugende Erklärungen (etwa TUE) zu erbringen und also seine Nicht-Schuld zu belegen.

    Eine positive A-Probe liefert lediglich einen begründeten Verdacht. Erst mit der ebenfalls positiven B-Probe gilt der Nachweis als erbracht und auch die Sportgerichtsbarkeit fängt an zu arbeiten. Schau Dir mal den Fall Gatlin an. Der hat mit positiver A-Probe seinen Start bei den US-Meisterschaften rechtlich durchgesetzt, weil das Ergebnis der B-Probe eben noch nicht vorlag.

    Ach Zeitzi, dies haben noch ganz andere Medien gemacht oder machen es immer, wenn sie auf veröffentliche Beiträge keinen Shitstorm oder auch nur keine Kritik ernten wollen.


    Ich hätte es auch so gemacht und in der Sache sagt die Deaktivierung gar nix. Was deine Intention für die Erwähnung war, weiß ich nicht. Taugen tut die Erwähnung für ne Aufklärung auch nix, bestenfalls eignet sie sich, um weiter wilde Gedanken ins Kraut schießen zu lassen. Und wer sowislo was Anrüchiges sehen will, könnte sich damit dann auch bestärkt fühlen.

    Vielleicht war es ja auch einfach nur eine Feststellung ohne Hintergedanken. Wir sollten da gar nicht so dünnhäutig sein.

    Wenn ich Leistungssportler bin und unter dem Schirm der Dopingkontrolle laufe, muss ich so etwas beachten.

    siehe der Fall (Simon Getzmann) oben. In die Liste geschaut, Mittel zugelassen, trotzdem positiv weil verunreinigt. In dem Fall war das nachweisbar. Bei Portner war die Probe 2 Wochen her. Soll er da jetzt von all seinen Nahrungsmitteln, Ergänzungsmitteln und Medikamenten der letzten 3 Wochen Rückstellproben lagern, damit er irgendwas nachweisen kann? Unmöglich das zu 100% einzuhalten.

    Der SC Magdeburg lanciert die Nachricht über Portners auffälligen Befund bewusst vor dem wichtigen DHB-Pokal Final Four Wochenende, um nach dem Endspiel-Debakel im letzten Jahr die Moral und den Siegeswillen der Mannschaft zu stärken. Der vermeintliche Ausfall von Gisli Kristjansson vor dem Champions-League-Finale 2023 hat der Vereinsführung verdeutlicht, dass die daraus geschöpfte "Jetzt-erst-Recht"-Mentalität innerhalb der Mannschaft gegenüber dem Einsatz eines einzelnen Spielers überwiegt.



    Das herrliche ist, dass Verschwörungstheorien in beide Richtungen funktionieren. :cool: :irony:

    Ja, das ist schon ein ganz schön perfider Plan hier aus der Börde. Die angekündigten "gesellschaftspolitischen Herleitungen" eines anderen users kannst Du ja gern noch nachliefern aber etwas anderes ist von einem Verein mit in Teilen so "unsympathischer Fanbase" war ja auch nicht zu erwarten... :D :D :D Danke, you made my day :hi:

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