Kopftreffer aus Spiel heraus

  • Das ist doch genau das, was hier beschrieben wurde, denn es wurde ja eine Hinausstellung ausgesprochen.

    Folgende Situation:

    Die Schiedsrichter beraten sich und entscheiden auf 2min gegen A1 und Ballbesitz für B. Der MV von B fordert hingegen Rot, während der MV von A meint, dass hier überhaupt keine Bestrafung von A1 möglich ist, da der Wurf aufs Tor sollte und A1 die Sitution einfach nur falsch eingeschätzt hat.

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • Auch die Anwendung von 8:4 setzt das Voirliegen einer Regelwidrigkeit voraus!

    Zitat

    8:4 Im Fall besonderer Regelwidrigkeiten ist direkt auf Hinausstellung zu entscheiden,
    unabhängig davon, ob der Spieler zuvor eine Verwarnung erhalten hat.
    Dies gilt besonders für solche Regelwidrigkeiten, bei denen der fehlbare Spieler eine Gefährdung des Gegenspielers in Kauf nimmt (beachte auch 8:5 und 8:6).
    Solche Regelwidrigkeiten sind beispielsweise unter Berücksichtigung der Beurteilungskriterien in 8:3:
    ....
    c) Vergehen gegen Kopf, Hals oder Nacken;

    Ist der Wurf aus dem Spiel heraus in Richtung Tor oder Mitsspieler oder .... eine Regelwidrigkeit?

  • Ich habe einmal einen Lehrwart angefragt.

    Unterbrechung um den Spieler zu behandeln. Dann Spielfortsetzung mit Ballbesitz für die Mannschaft die nach dem Wurf in Ballbesitz war. Keine Progression.

    Immer vorausgesetzt dass man keine Absicht beweisen kann. Wenn die Aktion komplett im Vorfeld Non Verbal läuft wird man da Probleme haben.

    Gruß Frank

  • Auch die Anwendung von 8:4 setzt das Voirliegen einer Regelwidrigkeit voraus!

    Ist der Wurf aus dem Spiel heraus in Richtung Tor oder Mitsspieler oder .... eine Regelwidrigkeit?

    Nach meinem Verständnis fällt das Abschießen des passiven Abwehrspielers unter Stürmerfoul. In Kombination mit 8:4c damit FW + H.

  • Da muss man aber schon Absicht unterstellen...denn ansonsten kann ein Wurf kaum ein Foul sein

    Bin kein Schiedsrichter und weiß meistens nicht, wie die Dinge in den Regelbüchern so im Wortlaut beschrieben werden. Aber ich frage mich, ob bei der Beurteilung "Stürmerfoul oder nicht" die vermeintliche Absicht eine Rolle spielen kann. Ich habe in meinem Leben niemals "absichtlich" ein Stürmerfoul begangen, versehentlich allerdings so einige ;)

    Und ein Versehen liegt im Grunde genommen ja auch bei besagtem Kopftreffer vor.

  • Also ein Wurf der einen Abwehrspieler irgendwo versehentlich trifft kann schlichtweg kein Foul sein..dann würde ja der Wurf per se sanktioniert werden. Dann kann man auch aufhören Handball zu spielen

  • Also ein Wurf der einen Abwehrspieler irgendwo versehentlich trifft kann schlichtweg kein Foul sein..dann würde ja der Wurf per se sanktioniert werden. Dann kann man auch aufhören Handball zu spielen

    Naja, also ein Kopftreffer gegen Feldspieler ist schon eine extrem seltene Angelegenheit. Ist mit selbst in über 30 Jahren als Spieler weder aktiv noch passiv jemals passiert. Trotzdem sieht man an der Diskussion hier ja, dass da durchaus Klärungsbedarf besteht.

    Ich hätte mit der Beurteilung des versehentlichen Kopftreffers als Stürmerfoul überhaupt kein Problem.

  • Nach meinem Verständnis fällt das Abschießen des passiven Abwehrspielers unter Stürmerfoul. In Kombination mit 8:4c damit FW + H.

    Das ist für zwei Fälle im Regelwerk klar geregelt. Ich zitiere mein Post von oben:

    Zitat


    Das ist nicht aus dem Spiel heraus und für den Fall gibt es eine besondere Regel:


    Meiner Meinung nach kann ich daraus, dass es diese besonders und
    ausdrücklich aufgeführten Fälle des Kopftreffers durch den Ball/Wurf
    gibt schließen, dass Kopftreffer mit dem Wurf/Ball aus dem Spiel heraus
    nicht geahndet (Progression!) werden soll und kann.

    Du unterstellst mit dem Verweis auf 8:4 dass der Wurf des Balles eine Regelwidirgkeit ist und das finde ich gibt das Regelwerk nicht her! Dann können wir aufhören Handball zu spielen.

    Wenn ich Absicht belegen kann ("Ankündigung des Spielers" verbal angedroht und gehört) dann muss der Spieler für diese Drohung aus meiner Sicht schon mit "Rot" runter und es darf so zu dem Kopftreffer nicht mehr kommen.