geschäftsführung beinhaltet insgesamt den personenkreis, der die führung der geschäfte darstellt-
es kann durchaus sein, dass unterschiedliche rechtliche verantwortlichkeiten vorkommen..
einfach gesagt : es kann durchaus sein, dass neben dem bestellten geschäftsführer auch andere personen
die geschäfte mit führen, die rechtliche verantwortung und aussendarstellung aber allein beim geschäftsführer liegt....