no 1 r
du machst dich irgendwie lächerlich mit deiner argumentation...
die behauptung , dass jemand übergewichtig sei, ist sicher keine beleidigung gemäss unseres stgb-
ohne auf solch einen wirklich quark einzugehen, empfehle ich mal eingehend die ausführungsvorschriften / vv
etc. dazu durchzulesen das hilft vielleicht....
ob er nun tatsächlich übergewichtig ist oder nicht spielt dabei tatsächlich keine rolle.....