• Gude,


    meine Frage lautet wie folgt.. :)


    Ich habe soeben bei meinem alten Verein "gekündigt" und Wechsel nun. Der Pass ist auch schon vom altem Verein abgestempelt und im neuen Verein bin ich schon angemeldet. Wir haben jetzt am Wochenende ein Spiel und der Pass ist noch nicht umgeschrieben auf den neuen Verein. Kann ich trotzdem Spielen und es nachreichen oder muss er umgeschrieben am spieltag vorliegen.



    LG

  • Ich kenne es in unserem Verband (Westfalen) so, dass die Spielberechtigung für den neuen Verein dann vorliegt, wenn der neue Spielerpass in der Passdatei des Verbandes auftaucht, Kann in anderen Verbänden anders geregelt sein. Wenn du mal sagst, in welchem Verband du jetzt spielst, kann dir hier vielleicht jemand genaues sagen.

  • jeder landesverand sollte ein Geschäftsstelle haben. dort muss der Antrag genehmigt sein. Wenn es schnell gehen soll schicken die evt. ein Fax oder einen Scan mit den Stempel, bevor der Pass dich auf dem Postweg über den Verein wieder erreicht.

  • Die Spielberechtigung muss vorher erteilt sein. Anruf bei Geschäftsstelle oder Blick in die Passdatenbank. Der Pass selbst kann nachgereicht werden.
    Bitte beachten, ausgehend vom letzten Spiel für den alten Verein gilt im Normalfall eine 2monatige Wechselsperre. D.h. hast Du im Januar oder Februar ein Pflichtspiel für Deinen alten Verein gemacht, wird das als Abmeldedatum in Deinen Pass eingetragen, ab da laufen die 2 Monate.

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    Grüße aus der Barbarossastadt

  • Siehe bernhard R. und alter Sack. Du brauchst eine Verbandsgenehmigung und solltest in der Datenbank eingetragen sein. Das ist ja auch wichtig, da diese Datenbank auch für den ESB wichtig ist (zumindest bei nuLiga ist das der Fall). Ich würde dir am besten empfehlen, dass du dich mit der Passstelle des Verbandes (dürfte über die Geschäftsstelle laufen) in Verbindung setzt. Die könne dir am besten weiterhelfen.


    Edit: Rotbart hat gerade auch einen wichtigen Hinweis gebracht, bitte beachte §§ 23 und 26 DHB-SpO, erstens wegen der Regelung beim Vereinswechsel und dem Spielausweisverfahren und zweitens wegen der Wartefrist.

    Einmal editiert, zuletzt von Funkruf ()

  • Ergänzung zu Funkrufs Beitrag.
    Die Spielberechechtigung (§14 SPO DHB) wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen erteilt. Die Wartefrist findet dabei keine Beachtung und ist in Eigenverantwortung des neuen Vereins zu beachten. Heißt konkret, wenn du bei erteilter Spielberechtigung durch den neuen Verband vor Ablauf der Wartefrist am Spielbetrieb teilnimmst wirst Du als nichtteilnahmeberechtigter Spieler behandelt mit den gesammelten Konsequenzen für die Neue Mannschaft (Bußgeld, Punktverlust bei sportlich gewonnenem Spiel). Datum des letzten Spiels für den Altverein ist bindend.

    Diskutiere nie mit Idioten, sie holen dich auf ihr Niveau und schlagen dich dann mit Erfahrung.

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