Spielgemeinschaften und das Finanzamt

  • Spielgemeinschaften sind - als BGB-Gesellschaft - aus der Sicht des Finanzamts eine gewerbliche Tätigkeit der beteiligten Stammvereine. Daher kommen viele auf alle mögliche Ideen die daraus entstehenden Nachteile - keine ermäßigte Umsatzsteuer, keine Ehrenamtspauschale und Anrechnung bei den Stammvereinen bei der gewerblichen Tätigkeit, dies möglichst zu umgehen.
    Derweil ist das ganz einfach als Spielgemeinschaft gleich behandelt zu werden wie ein normaler Sportverein.
    Wir haben dies diese Jahr angegangen und haben nun den Bescheid des Finanzamt ein und werden steuerlich behandelt wie ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Verein.
    Die Vereinbarung mit dem Verband über die Spielgemeinschaft wird dadurch nicht berührt, so dass die Spieler nach wie vor Mitglieder ihrer Stammvereine sind.

    • Offizieller Beitrag

    Äh, ja, und was willst Du uns jetzt mit diesem Beitrag sagen außer, dass Du offenbar ein toller Hecht bist, der Dinge kann, an die andere nicht mal denken?


    Soll das hier ein Werbethread sein, dass möglichst alle deine Steuerberaterkanzlei beuaftragen sollen, um ähnliches zu schaffen? Dann würde ich dich bitten, dich an den Administrator zu wenden - der wird dir gerne Werbefläche verkaufen!

  • Ich will eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass dies geht. An ein Verkaufen habe ich nicht gedacht. Mich hat nur geärgert, dass der für unseren Spielbetrieb zuständige HVW die Sache erst boykottieren wollte. Auch hat der Württembergische Landessportbund der bisher immer nur Berichte über die Gewerblichkeit der Spielgemeinschaften berichte ein ein Beitrag abgelehnt. Wenn Sie auf die Internetseiten verschiedener Landesverbände gehen finden sie die notwendige Satzung. Dazu muss man kein toller Hecht sein wie sie das ausdrücken, sondern einfach das Vereinsrecht anschauen und dann ist alles klar. Nicht immer gleich lästern und unterstellen, sondern einfach nur nachdenken.

  • Vielleicht läuft der Laden nicht mehr so richtig, und man braucht kostenlose Werbung. Ich würde es löschen - das beste, was man damit machen kann

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Ich will eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass dies geht. An ein Verkaufen habe ich nicht gedacht.

    Hätte ich Ihnen fast abgenommen, aber warum nennen Sie dann Ihren Beruf?

    „Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen! Und ich lächelte und war froh - und es kam schlimmer.“ - Otto Waalkes

    • Offizieller Beitrag

    Nicht immer gleich lästern und unterstellen, sondern einfach nur nachdenken.


    Das mache ich ganz grundsätzlich immer.


    Und wenn ich einen solchen Beitrag lese wie deinen ersten hier in diesem Thread, dann frage ich mich immer "Was will mir diese Werbesendung sagen?" - vor allem verbunden mit der Angabe "Steuerberater" im Profil.


    Wenn es nämlich wirklich darum ginge anderen zu "verraten", wie man das auch hinbekommt, dann wäre es wesentlich sinnvoller, genau zu erklären, was man beachten muss und an wqen man sich womit wenden darf und wie die Argumentation läuft.
    Nur zu sagen "Schau die Satzungen an und kenne das Vereinsrecht" ist da ein kleines bißchen dürftig ...


    Vielleicht ist ja der Bericht, den der Württembergische Landessportbund abgelehnt hat, aussagekräftiger ... dann könnte der ja zB hier gepostet werden. Das wäre vielleicht ein echter Mehrwert für alle Interessierten!

  • Dass mein Beruf hier zu lesen ist überrascht mich, denn ich hatte diesen bei meiner Anmeldung - da abgefragt lange zuvor eingetragen. Dass natürlich mein Beruf nicht hinderlich war bei meinen Überlegungen lässt sich natürlich nicht verleugnen. Aber jeder kann nachlesen was ein nichteingetragener Verein ist und dies in Verbindung bringen mit den Spielgemeinschaften. Aber viele gründen eben lieber Fördervereine und machen zweifelhafte Konstrukte die Vereine beraten. Für die Vereine für die ich tätig bin haben dafür nichts bezahlt und ich habe dies ob meines Alters auch gar nicht mehr nötig. Sicherlich im Gegensatz zu vielen anderen die hier für sich Werbung machen.

  • Nach den verschiedenen Meinungsäußerungen kann ich für mich persönlich feststellen - ihr müsst nichts ändern - macht einfach weiter so und lasst Euch nicht beirren. Wünsche allen eine erfolgreiche Handball-Runde.

  • steuerberater haben bei uns doch immer einen guten ruf-
    weil man auf sie angewiesen ist-
    und sie quasi eine garantenstellung haben gegenüber den kunden.


    es scheint unverständlich, wenn auf einmal jemand aus dem gewerbe "beleidigte leberwurst" spielt,
    nur weil er auf bestimmte prozedere in solch einem forum hingewiesen wird-
    grad auch, weil die steuerberater sich auch jede tätigkeit gut vergüten lassen und dies auch begründen (können) ,
    sollten sie selbst mehr empathie für die regelungen anderer haben wenn sie daraufhingewiesen werden und
    sich nicht gleich auf den schlips getreten fühlen- das ist doch dann sicher zu dünnhäutig.

  • Sorry ich war bisher der Meinung das Niveau "Facebook" sei hier nicht. Aber da habe ich mich offensichtlich getäuscht. Im Grunde genommen wollte ich nur einen Hinweis geben - denn wie bei allem was mit rechtlichen und steuerrechtlichen Dingen zu tun hat sind natürlich auch die teilweise bestehenden besonderen Vereinbarungen der Vereine die in Verbindung mit der Spielgemeinschaft geschlossen wurden zu berücksichtigen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Grunde genommen wollte ich nur einen Hinweis geben - denn wie bei allem was mit rechtlichen und steuerrechtlichen Dingen zu tun hat sind natürlich auch die teilweise bestehenden besonderen Vereinbarungen der Vereine die in Verbindung mit der Spielgemeinschaft geschlossen wurden zu berücksichtigen.


    Dann pack doch mal Butter bei die Fische und veröffentliche deinen Beitrag, den der Württembergische Landessportbund abgelehnt hat und der ja sicherlich viele interessante Details enthält, die man als Verein/ Spielgemeinschaft kennen und berücksichtigen sollte, hier ...

  • Wer emotionslos ist und lesen kann - am 15. September habe ich doch schon darauf hingewiesen - es geht um den nicht rechtsfähigen Verein der ist in § 54 BGB geregelt. - Andere bezeichnen ihn auch als nicht eingetragenen Verein weil er nicht im Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen wird.

  • Jetzt hör halt mal auf zu sabbeln und pack' die Fakten auf den Tisch.


    Willst du was fachlich beitragen: dann los.


    Willst du nicht? Auch gut, dann können die Mods den Thread ja zu machen.

    Irgendwann ist auch mal Schluss!!!

  • Ich habe den Weg doch genannt - nur sollte man natürlich wissen was ein nicht eingetragener Verein ist. Dass ein nicht eingetragener Verein vom Finanzamt wie ein e,V, behandelt wird versteht sich von selbst. Der Rest sind formale Regeln die eingehalten werden müssen. Da gehört eben ein gewisses Grundwissen, das von jedem Vereinskassier erwartet wird eben dazu. Dies in einem Beitrag hier dazustellen ist schlicht weg nicht möglich, da viele Spielgemeinschaften sich Regeln gegeben haben die in der Vereinssatzung berücksichtigt werden müssen. - Das ist so ähnlich wie mit dem Festspiel-§ den kann auch keiner in 5 Zeilen erklären.

  • Auch wenn der Thread schon was älter ist, hätte ich da mal noch ne Frage zu. Brauche ich nicht auch für den nicht eingetragenen Verein mindestens 7 Mitglieder? Da wird es bei zwei Vereinen die sich zu seiner HSG zusammen schließen wollen doch schon schwierig, oder?

  • Ein nicht eingetragener Verein kann man mit 2 Mitgliedern gründen. Er ist nichts anderes wie eine BGB-Ges. - deren Recht auch zivilrechtlich anzuwenden ist. Mit der Satzung erlangt man die Gemeinnützigkeit - Mitglieder sind selbstverständlich nur die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine. Nur sie dürfen an der Mitgliederversammlung abstimmen. Man kann natürlich auch Fördermitglieder aufnehmen, diese dürfen mitreden aber nicht abstimmen.

  • Arkantos: Die wenigsten Vereine, die ich kenne (eigentlich keinen) wählen die Form des Vereins für eine SG, HG oder HSG, respektive JSG, MSG, WSG etc. Da gibt es andere Möglcihkeiten, kann sie Dir aber nicht explizit aufzeigen.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Zitat

    Arkantos: Die wenigsten Vereine, die ich kenne (eigentlich keinen) wählen die Form des Vereins für eine SG, HG oder HSG, respektive JSG, MSG, WSG etc. Da gibt es andere Möglcihkeiten, kann sie Dir aber nicht explizit aufzeigen.

    Achso, schade. Kannst du mir den sagen was da so am gängigsten ist?


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  • Zitat

    Ein nicht eingetragener Verein kann man mit 2 Mitgliedern gründen. Er ist nichts anderes wie eine BGB-Ges. - deren Recht auch zivilrechtlich anzuwenden ist. Mit der Satzung erlangt man die Gemeinnützigkeit - Mitglieder sind selbstverständlich nur die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine. Nur sie dürfen an der Mitgliederversammlung abstimmen. Man kann natürlich auch Fördermitglieder aufnehmen, diese dürfen mitreden aber nicht abstimmen.

    Danke!
    Was ist denn der größte Vorteil dieser Form, bzw was spricht gegen die andern Arten, wie z. B. Die BGB-Ges.?


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