Rückgrat ist das eine.
Ich wette, dass der Verband sich da voll abgesichert hat. Das man unterschreiben musste nichts nach außen dringen zu lassen.
Es gibt aber Rechtsprechungen wo solche ich sage mal Vorgaben als unwirksam erklärt werden. Das liest man immer wieder . Gründe zb öffentliches Interesse. Oder Behinderung der Ermittlung einer Straftat. Wäre schön wenn sich da mal ein Jurist hier melden würde.
Das Verhalten der verantwortlichen zeugt von Charakterlosigkeit hoch drei . Weitere mir im Kopf swirrende Schimpfwörter verkneif ich mir aus Anstand.