Vorneweg, es ist nicht der Ansatz den Fehler woanders zu suchen oder jemandem den schwarzen Peter zuzuschieben, aber auf diese Situation sollte trotzdem aufmerksam gemacht werden und vielleicht hat jemand einen vergleichbaren Fall schon gehabt und eine Lösung.
Der Fall:
Ein Jugendspieler hat bei uns ein Zweitspielrecht bis zum 30.06.2024 gehabt und im Laufe der Saison fünf Punktspiele mitgemacht. Am 23.03. hatten wir unser letztes Spiel, in der Tabelle hat dieses Spiel keine Auswirkung mehr gehabt, und auch hier sollte dieser Spieler nochmal zum Einsatz kommen. Beim Hochladen im Spielsystem konnte er allerdings nicht gefunden werden, was verwunderlich gewesen ist, da er ja eine Woche vorher noch problemlos hochgeladen wurde und mitspielen konnte, also haben wir ihn manuell eingetragen und er hat auch dieses Mal mitgespielt.
Nun, nach mehr als zwei Wochen, wurde das Spiel für uns als verloren gewertet, wir dürfen 170,- Euro für den Strafbescheid bezahlen und der Spieler ist bis zum 17.07.2024 (also auch für die anstehenden Qualifikationsspiele) gesperrt!
Was ist passiert?
Der Erstverein des Spielers hat am Wochenende zuvor seine Saison beendet und somit war der Spieler „frei“ für einen Vereinswechsel und hat bei uns seinen Passantrag eingereicht. Von unserer Seite wurde dieser dann natürlich an den Verband weitergeleitet und hier wurde auch schnell gearbeitet und der neue Verein erfasst. Das Problem dabei, mit dem Vereinswechsel ist das Zweitspielrecht per sofort erloschen und es trat die zweimonatige Wechselsperre in Kraft. Im Unwissen und guten Glauben, da der Spieler ja eine Spielgenehmigung bis zum 30.06.2024 hat, haben wir ihn aber spielen lassen, da es ja irgendwie absurd erscheint, dass der Spieler für den Verein, für den er die ganze Saison gespielt hat und zu dem er nun auch wechselt, nicht mehr spielen darf. Es ist ja kein Dritter Verein nachteilig involviert, es entsteht keine grundlegend andere Situation und mal ehrlich, es interessiert niemanden, da es keinen Einspruch o.ä. gegeben hat.
Meine Fragen dazu:
Macht das wirklich Sinn, dass durch die Erteilung des Spielrechts, für einen bereits am Zweitspielrecht beteiligten Verein, die Spielberechtigung per sofort hinfällig wird?
Hätte der Verband die Möglichkeit gehabt, da ja eine beteiligte Mannschaft noch im Spielbetrieb ist, einen Hinweis zu geben, dass man besser noch eine Woche warten soll? Oder ist der Verband, als Vertreter der Vereine, nur für die Sanktionierung zuständig?
Macht es Sinn gegen diese Sperre anzugehen, oder ist das gemäß der RO einfach aussichtslos?
Ist es ausnahmslos in der Verantwortung des Vereins, der den Passantrag einreicht?
Ist das die Art, wie man Kinder/Jugendliche „stark machen will“, indem man, in meinen Augen, absolut sinnlose Sperren ausspricht?
Wie oben erwähnt, es soll keine Schuldzuweisung erfolgen, aber irgendwo in diesem Prozess hätte doch das ein oder andere 🛑 auftauchen können/sollen/müssen, oder!?