Viele Menschen haben Probleme, die Aktion selbst von deren Folgen zu trennen. Die Bilder machen es da nicht einfacher.
Nüchtern betrachtet war es ein absichtlicher, intensiver Rempler, der den Herrn vom Kampfgericht unerwartet traf. Das ist als arglistige Aktion einzustufen und entsprechend zu bestrafen.
Zieht man solch eine Aktion mit einem anderen Spieler ab, ist man wahrscheinlich nach zwei bis vier Wochen wieder auf dem Platz. Insofern halte ich die 12 Monate Sperre für völlig ausreichend.
Ich hatte vor einiger Zeit mal recherchiert, ob man im Strafrecht bei einem tätlichen Angriff auch für unvorhersehbare Folgen verantwortlich gemacht werden kann. Und da scheiden sich offenbar die Geister. Die vorherrschende Lesart ist tatsächlich die, dass man die alleinige Verantwortung für die Folgen trägt, auch wenn diese schlimmer ausfallen, als es der Angriff erwarten lassen würde. Recht aktuell ist aber ein Urteil gegen einen Polizisten aus Mannheim, der beim Einsatz über die Stränge geschlagen hat und durch widerrechtliche Schläge eine Person verletzte, die letztendlich starb. Die Gutachter (und das Gericht) drehten hier die Verantwortlichkeit in die Richtung, dass man Vorerkrankungen des Mannes nicht ausschließen könne. Die Folgen waren also so nicht zu erwarten.
Und das sehe ich eben auch bei Bezjak. Weder glaube ich, dass er wollte, dass der Mann stürzt und sich verletzt, noch denke ich, dass man objektiv betrachtet davon ausgehen musste, dass das passieren wird. Das ist einfach in hohem Maße dumm gelaufen. Und deshalb sollte die Bestrafung der Aktion im Vordergrund stehen (so wie das bei anderen Vergehen im Handball auch der Fall ist).