Das ist so, als wenn du jemand ein Visum zur Einreise in dein Land ausstellst und dann merkst, dass du das doch anders machen willst und ihn dann einknastest, weil er sich ja unerlaubt in deinem Land aufhält.
...geht alles, siehe USA.
 
			
									
		Das ist so, als wenn du jemand ein Visum zur Einreise in dein Land ausstellst und dann merkst, dass du das doch anders machen willst und ihn dann einknastest, weil er sich ja unerlaubt in deinem Land aufhält.
...geht alles, siehe USA.
meinst die haben sich das vom Trump abgeschaut. Das wäre eine Erklärung 
Scheinbar gab es letzte Woche eine "Stellungnahme" des DHB zu einem Teilproblem. Online habe ich sie nicht gefunden.
Eine "Klarstellung" des BWHV folgte heute, die sich darauf bezog, dessen Auslegung folgen wolle. Allerdings wussten viele Vereine damit nichts anzufangen, da ihnen der Wortlaut des DHB-Textes nicht bekannt war.
DHB: Durch die Einschränkung der Spielrechte auf drei Mannschaften im Jugendbereich, soll größtmögliche Flexibilität in der Auswahl sichergestellt werden. Jeder entscheidet sich somit bewusst für die Mannschaften, entweder über den Einsatz oder über einen Antrag für den Zweitverein.
Spielrechte im Zweitverein richten sich grundsätzlich nach bereits bestehenden Spielrechten in der betreffenden Altersklasse. Werden bspw. keine Spielrechte im Erstverein in dieser Altersklasse wahrgenommen, dann ist jede Spielklasse im Zweitverein als höherklassig zu bewerten, unabhängig davon, ob der Erstverein Mannschaften in höhere Spielklassen als der Zweitverein hat.
Sofern ich im Erstverein als Jugendspielerin der A-Jugend in der 2. Mannschaft der Frauen in der BOL spiele, kann ich mein Drittspielrecht im Zweitverein in einer Spielklasse beantragen, deren Mannschaft in einer höheren Spielklasse spielt. Unschädlich ist, dass mein Erstverein auch eine Mannschaft in der 3. Liga hätte, da ich dort kein Spielrecht wahrnehme. Auf die reine Möglichkeit kommt es nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 3 Buchst. d) SpO ausdrücklich nicht an. Dort wird alleine auf „bereits bestehende Spielrechte in dieser Altersklasse“ abgestellt. Andernfalls würde es den Spieler*innen versagt bleiben, Einsatzzeiten zu bekommen, die ggf. an ihre Leistung geknüpft sind, da nicht jeder in einer Leistungsklasse spielen kann und Mannschaften im Zweitverein ggf. besser geeignet wären.
Und hier nun auch der Text aus dem BW-Land:
Liebe PassOnline-Bearbeiter,
zu § 19 SpO DHB gibt es seit Freitag, 09.10.2025 eine Stellungnahme des DHB. Da der DHB als Urheber der Regelungen nun eine Klarstellung zur Auslegung der Regelungen übermittelt hat und diese zudem wohl auch noch im Sinne der Spielerinnen und Spieler ist, folgt auch der BWHV dieser Auslegung nun vollumfänglich.
Die Passstelle wurde daher angehalten, die Regelungen entsprechend der Auslegung des DHBs umzusetzen, daher müssen nun alle Anträge neu gestellt werden.
Wir bitten davon abzusehen diese Anträge per E-Mail einzureichen.
Nur bei Anträgen über PassOnline ist eine zeitnahe Umsetzung zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
René Takacs - Geschäftsführer
Sauber, dann is ja jetzt alles in Butter! Danke für die Info. René Takacs ist der Geschäftsführer von BWHV oder?
Ja, BWHV
Da sind wir ja froh, dass "der DHB als Urheber der Regelungen nun eine Klarstellung zur Auslegung der Regelungen übermittelt hat und diese zudem wohl auch noch im Sinne der Spielerinnen und Spieler ist". - Wie, "im Sinne der Spielerinnen und Spieler"? Das ist für die Passstelle BWHV anscheinend etwas ganz Neues.   
 
Fehler passieren, ok. Aber "Alle Anträge müssen neu gestellt werden?"
Nochmal eine peinliche Nummer. Warum kann man das nicht aus den schon vorliegenden Daten übernehmen? Warum weiteren Mehraufwand auf die Vereine abwälzen?  Wo ist die Entschuldigung?
Es wäre wünschenswert, wenn der Geschäftsführer einige interne Abläufe überdenken und gegebenenfalls optimieren würde. 
zudem, nach den neuen Regeln ergeben sich doch die Spielrechte antragsfrei durch bloßen Einsatz in Mannschaften. Nur in besonderen Fällen (Einsatz für Zweitspielrecht vor Einsatz für Erstspielrecht) bedarf es eines Antrags. Oder habe ich da was falsch in Erinnerung?
Ich weiß nicht, ob so einfach - und schon gar nicht automatisch - funktioniert.
Wenn ich in die Mannschaftsverwaltung bei Hb4all schaue, kann ich bei vielen, ja den meisten Spielern, die nur bei uns eingesetzt werden, drei- bis viermal, also in drei bis vier Mannschaften "1. Spielrecht". Nur bei externen steht "2. Spielrecht", aber auch bei drei bis vier Teams. Unabhängig davon, ob überhaupt, wenn ja wann, derjenige in dieser Mannschaft jemals eingesetzt war bislang. Und die DHB-Ebene (JBLH, 3. Liga) ist dabei gar nicht miterfasst.
Vielleicht habe ich bei diesem ganzen Spielrechtskram auch irgendetwas völlig falsch verstanden.
Außerdem bleibt bei dem ganzen immer noch offen, dass ein A-Jugendlicher in zwei Männermannschaften nur unter Beachtung von §55 eingesetzt werden kann.
Außerdem bleibt bei dem ganzen immer noch offen, dass ein A-Jugendlicher in zwei Männermannschaften nur unter Beachtung von §55 eingesetzt werden kann.
Es würde mich nicht wundern, wenn es dazu bereits Anfragen beim DHB zur Klärung gibt. Die „derzeitige Auffassung“ grenzt schon sehr stark an Altersdiskriminierung bzw. ist meiner Meinung nach eine. Es kann doch nicht sein, dass sich siebzehnjährige A-Jugendliche ggf. festspielen, weil sie noch keine Möglichkeit haben, ihr Jugendspielrecht aufzugeben, und dass es auf einmal geht, sobald sie volljährig sind und sie sich dann nicht mehr festspielen! Hier gehört dringend nachgebessert bzw. klar gestellt.
Darf denn eigentlich ein 2009er (B-Jugend), der im Januar 2026 17 wird, ab dann B-Jugend, A-Jugend und Herren spielen?
Nein, immer nur die direkt nächste Altersklasse ist erlaubt
Nein, immer nur die direkt nächste Altersklasse ist erlaubt
Hieß es nicht immer mit 17 kann man mit Attest Herren spielen?
§22 (1) Der Einsatz Jugendlicher ist nur bis in die nächsthöhere Jugendaltersklasse zulässig.
§19 (5) Für A-Jugendliche ist die nächsthöhere Altersklasse der Erwachsenenbereich.
Gruß mike
Keine Regel ohne Ausnahme: Nach § 19 (6) gilt, dass  wenn der betreffende Spieler NK1-Status hat (Kaderspieler des DHB), dann kann er mit 16 Jahren  ein Spielrecht in Erwachsenenmannschaften bekommen, was im beschriebenen Fall (Jahrgang 2009) passen würde.  (Bei Spielerinnen geht das sogar schon mit 15 Jahren).
Hier wurde die Regel gegenüber den Vorjahren verschärft, es reicht nicht mehr in einer Landesverbandsauswahl zu spielen, was ich ausdrücklich begrüße. - Eine Lücke hat das ganze immer noch: Es gibt auch beim Beachhandball NK1-Spieler, in der SpO wird diesbezüglich nicht zwischen Halle und Beach unterschieden. Das kann man dann ggf. ausnutzen und wurde in der Vergangenheit auch schon gemacht.
Spieler ohne passenden Kader-Status vom Jahrgang 2008, die noch nicht 17 geworden sind, müssen noch bis zum Geburtstag warten, auch wenn sie A-Jugendliche sind.
Ist auch etwas problematisch diese Regel § 19 (6): Kaderspieler anderer Länder (soll es durchaus schon gegeben haben), sind dann wohl künftig außen vor. - Bisher ging das ja noch über die Landesverbandsauswahl. Nun gut, ist eher mal im weiblichen Bereich vorgekommen. Bei den Männern fällt mir spontan nur Kentin Mahe ein, wobei ich nicht wirklich weiß, wie das damals gehandhabt wurde.
Hier wurde die Regel gegenüber den Vorjahren verschärft, es reicht nicht mehr in einer Landesverbandsauswahl zu spielen, was ich ausdrücklich begrüße.
Ne, da bin ich mal anderer Meinung  Ich finde das sehr schade, denn das nimmt Spielern, die in der Verbandsauswahl sind/waren, nicht jedoch im DHB-Kader, die Möglichkeit, jenseits des Stammvereins ein Doppelspielrecht als Fördermöglichkeit in einem Zweitverein wahrzunehmen, ohne gleich den Stammverein ganz verlassen zu müssen. Nach Ende der Landesförderung ist bislang schon immer ein Loch und das wird jetzt noch größer. Für mich nicht im Sinne der Spieler.
 Ich finde das sehr schade, denn das nimmt Spielern, die in der Verbandsauswahl sind/waren, nicht jedoch im DHB-Kader, die Möglichkeit, jenseits des Stammvereins ein Doppelspielrecht als Fördermöglichkeit in einem Zweitverein wahrzunehmen, ohne gleich den Stammverein ganz verlassen zu müssen. Nach Ende der Landesförderung ist bislang schon immer ein Loch und das wird jetzt noch größer. Für mich nicht im Sinne der Spieler.
Das Thema „Fördern” bzw. Anschlussförderung ist sehr wichtig und geht natürlich weit über die Bestimmungen der SpO hinaus. Man kann das so sehen, dass die Einschränkung auf den DHB-Kader nicht im Sinne der Spieler der „zweiten Reihe” ist. Andererseits ist dies durch die Änderung ein Punkt, an dem sich die Landesverbände zukünftig nicht mehr hinter den Vereinen „verstecken” können (dürfen!), sondern diese Landes-Kader ein weiteres Jahr fördern sollten (müssen). Das wäre insbesondere im weiblichen Bereich angeraten, da viele gute Spielerinnen direkt vor und nach der DHB-Sichtung und dem Deutschland-Cup mit mentalen Problemen zu kämpfen haben und ganz mit Handball aufhören, weil sie wissen, dass sie nicht in die weitere Auswahl kommen werden. Jungs sind da in der Regel resistenter, aber da ist die Erwartungshaltung üblicherweise eine andere.
Wenn man sich die Talent-Kaderlisten, beispielsweise beim BWHV, anschaut, stellt man fest, dass dort unter anderem noch Spielerinnen der Jahrgänge 2007 und 2008 aufgeführt sind. Diese Spielerinnen haben teilweise schon seit zwei Jahren keine Förderung durch den Verband mehr erhalten. Was soll das? Warum pflegt man so eine Liste, wenn man nichts mehr mit den Talenten vorhat? Die Daten sind vorhanden, warum richtet man dann keine bessere verbandsgestützte Anschlussförderung ein? ... liegt wahrscheinlich an den handelnden Personen.
Wenn man sich die Talent-Kaderlisten, beispielsweise beim BWHV, anschaut, stellt man fest, dass dort unter anderem noch Spielerinnen der Jahrgänge 2007 und 2008 aufgeführt sind. Diese Spielerinnen haben teilweise schon seit zwei Jahren keine Förderung durch den Verband mehr erhalten. Was soll das? Warum pflegt man so eine Liste, wenn man nichts mehr mit den Talenten vorhat? Die Daten sind vorhanden, warum richtet man dann keine bessere verbandsgestützte Anschlussförderung ein? ... liegt wahrscheinlich an den handelnden Personen.
Die Liste wird nicht gepflegt, sondern nach Abschluss der aktiven Förderung nur noch ungeprüft weitergeführt. Hat mit dem sportartübergreifenden Kaderkonzept zu tun. Wahrscheinlich gibt es dafür Geld? Auf der anderen Seite ist kein Geld da, um eine Förderung auf Landesebene weiterzuführen ("ist dann Sache der Vereine"). Ja, in der Tat sehr bedauerlich.
Kann ein A-Jugendspieler, welcher außerdem schon Einsätze in der ersten und zweiten Männermannschaft hat, sich eigentlich in der ersten Männermannschaft Festspielen, so dass sein Einsatz in der zweiten Mannschaft eingeschränkt ist?
Oder fällt er auch in die U21-Regel, dass er sich nicht Festspielen kann?
Ja, das war das Problem, das dies am Saisonbeginn nicht jeder gemerkt hat. Das ist nämlich neu, wurde bereits weiter oben (vorherige Seiten) angesprochen. Früher fielen sie unter U21 allgemein.
 
		