Samstag, 20. Dezember 2025
18. Spieltag: HC Erlangen - MT Melsungen
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Black Night vor ausverkaufter Kulisse-das wird ein stimmungsvoller Jahresausklang. Hoffentlich beflügelt es die Mannschaft

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Krasse letzte 5 Sekunden...
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No Drama, no HCE. Meine Nerven...
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Mal gucken, ob Melsungen nach der Niederlage beim Bundessportgericht jetzt zum Bundesgericht geht. Wie Essen gegen Dessau mit demselben Anwalt.
Hier fände ich ein Wiederholungsspiel korrekt.
Und ne Pause für‘s Kampfgericht.
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Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Ein Spieler, der nicht auf dem Feld sein darf, macht 15 Sekunden vor Ende die 1-Tor-Führung (endet unentschieden) - und das Gericht sagt, es war nicht spielentscheidend. 🙄🙄🙄
Die würd ich alle in den Ruhestand schicken.
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Jetzt auch angeguckt.
Der Delegierte ist wieder mehr mit der Bank beschäftigt, als seinen Haupt-Job (Verhinderung von Regelverstößen) zu machen.



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𝗠𝗲𝗹𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗸𝗮𝗻𝗻 𝗸𝗲𝗶𝗻 𝗪𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿𝗵𝗼𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹 𝗴𝗲𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗿𝗹𝗮𝗻𝗴𝗲𝗻 𝘃𝗼𝗿 𝗚𝗲𝗿𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗲𝗿𝘇𝘄𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻
Das Bundessportgericht des Deutschen Handball Bundes hat den Einspruch der MT Melsungen gegen die Wertung des Bundesligaspiels am 20.12.2025 beim HC Erlangen am heutigen Tag kostenpflichtig zurückgewiesen. Die beiden Mannschaften hatten sich bei der sogenannten „Black Night“ in Nürnberg unentschieden getrennt, Erlangen den Sieg mit einem vergebenen 7 Meter Wurf in der Schlusssekunde verpasst.
Melsungen, vertreten durch Rechtsanwalt Kälding, wollte trotz des gewonnen Punktes die Wiederholung des Spiels erzwingen, weil der Erlanger Sander Øverjordet nach einer Verletzungsunterbrechung angeblich in der Schlussminute drei Angriffe hätte aussetzen müssen, auf der Platte blieb und den Ausgleich erzielte. Die Schiedsrichter hätten, so lies Melsungen durch seinen Anwalt vortragen, seinerzeit einen Regelverstoß begangen und dieser sei spielentscheidend gewesen.
Das Gericht folgte jedoch der gegenteiligen Argumentation des HC Erlangen und seines juristischen Beraters, Kapitän Dr. Christopher Bissel. Dabei lies es dahinstehen, ob tatsächlich ein Regelverstoß der Schiedsrichter vorlag und Melsungen nicht seinerseits schon durch eigene Formverstösse kurz nach Spielende, die auf der Hand lagen, mit seinem Einspruch ausgeschlossen war. Es entschied, dass jedenfalls kein spielentscheidender Regelverstoss erkannt werden konnte, selbst wenn man einen solchen fiktiv annehmen sollte. Denn die hohe Wahrscheinlichkeit eines für Melsungen günstigeren Spielverlaufes ohne Øverjordet fehlte, zumal Erlangen in der letzten Spielminute auch ohne den norwegischen Spielmacher in Überzahl hätte agieren können.
Der HC Erlangen begrüßt die schnelle Behandlung des Verfahrens durch die 2. Kammer des Bundessportgerichts und die damit verbundene Rechtssicherheit.
#hcerlangen #hce #handball #hbl
(Quelle: HC Erlangen)
Ist der Rechtsstreit eigentlich beendet oder ist die MTM in die nächste Instanz gegangen?