Protest bei Leipzig - Schwartau

  • Das ist schwierig, da man dies ja dann direkt nach dem Spiel i.d.R. ohne Rechtsbeistand und ohne Rechtskenntnisse in kurzer Zeit formulieren muss. Und juristisch sind zumeist exakte Formulierungen erforderlich. Gab durchaus (in unteren Spielklassen) schon Einsprüche, die wegen abweichender Formulierungen vom Eintrag im Spielprotokoll und dem ausformulierten Einspruch formal abgelehnt wurden.

    Das ist es ja, was ich meine. Wenn ich den Einspruch auf "das leere Tor" beziehe, dann kann ich nicht mit "dem Verhindern des formalen Wurfes" um die Ecke kommen. Soviel Fachkenntnis, und das meinte ich letztens mit "die Vereine haben halt keine Ahnung, wie wichtig ein MV mit Regelkenntnis auf der Bank ist" (die meisten haben da jemanden sitzen, der in der TB die Trikots zeigen darf), kann man generell in der Bundesliga unterstellen, dass man in der Lage ist, einen Einspruch "anzukündigen, weil..."!

    Das Erste, was ein Kind lernt, ist gegen den Ball zu treten! Wenn es intelligent ist, nimmt es ihn später in die Hand !!!

    Die Wissenschaftler haben herausgefunden..... und sind auch wieder reingekommen :)

    Politiker sind wie Windeln, man sollte sie oft wechseln, und aus den gleichen Gründen! (Mark Twain)

  • 1) Der Abwehrspieler ist schon am Angreifer dran, als dieser im Begriff ist den Ball zu fangen. Eine Wurfbewegung des Angreifers ist nicht zu sehen. Somit ist hier keine klare Wurfgelegenheit zu erkennen. Nicht 30 Sekunden vor Schluss, auch nicht in der 1. Minute eines Spiels.

    Eine Wurfbewegung ist nicht zwingend erforderlich, um eine »klare Torgelegenheit« anzunehmen. Das ist nach 6a zu Regel 14:1 der Fall, wenn...

    »ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat, die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen Mitteln zu verhindern.

    Dies gilt auch, falls der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Es darf kein Gegenspieler in der Lage sein, die Ballannahme mit zulässigen Mitteln zu verhindern.«

    Das kann man hier schon annehmen. Das Klammern und das Fangen des Balls erfolgen zeitgleich. Der Spieler hätte mit einer direkten Ausholbewegung ins Leere Tor werfen können.

    2) Ja, Bombac macht einen Schritt nach vorn in Richtung der Angreifer. Aber: Zum einen müsste der Ort der Ausführung des Freiwurfs viel weiter hinten liegen, das Foul erfolgte bei ca. 12m. Außerdem verliert Lübeck-Schwartau ohne Gegnereinwirkung den Ball, als der am Boden liegende Spieler aufstehen will. Bombac behindert damit auch keine Freiwurfausführung, da die dazu erforderliche regelgerechte Aufstellung noch nicht erfolgt ist. Als die Lübecker zum Freiwurf regelgerecht bereitstehen, steht auch Bombac 3m entfernt. Dann ertönt jedoch das Schlusssignal.

    Diese Interpretation der Situation finde ich ehrlich gesagt schon reichlich abenteuerlich. Es spielt doch keine Rolle, wie der Ball an die Stelle gekommen ist und wo der Freiwurf auszuführen ist. Der Freiwurf ist gepfiffen, der Ball liegt am Boden und der Lübecker Spieler will diesen schnell aufnehmen. Bombac steht ja nicht irgendwie im Gewusel »auf« dem Ball. Er steht in der Abwehr, erkennt die Situation und macht mehrere Schritte über den Ball hinweg und stellt sich ganz bewusst zwischen Gegner und Ball, um eine schnelle Ballaufnahme zu verhindern. Damit wird den Lübeckern die Möglichkeit genommen, den Freiwurf und damit einen Torwurf auszuführen. Das ist praktisch das Paradebeispiel von Regel 8:11a.

  • Eine Wurfbewegung ist nicht zwingend erforderlich, um eine »klare Torgelegenheit« anzunehmen. Das ist nach 6a zu Regel 14:1 der Fall, wenn...

    »ein Spieler, der bereits Ball- und Körperkontrolle an der Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft hat, die Gelegenheit zum Torwurf bekommt, ohne dass ein Gegenspieler in der Lage wäre, den Wurf mit zulässigen Mitteln zu verhindern.

    Dies gilt auch, falls der Spieler noch nicht in Ballbesitz ist, aber für eine unmittelbare Ballannahme bereit ist. Es darf kein Gegenspieler in der Lage sein, die Ballannahme mit zulässigen Mitteln zu verhindern.«

    Das kann man hier schon annehmen. Das Klammern und das Fangen des Balls erfolgen zeitgleich. Der Spieler hätte mit einer direkten Ausholbewegung ins Leere Tor werfen können.


    Die Argumentation würde bedeuten dass man selbst dann 7m pfeifen müsste, wenn ein Spieler an der eigenen 6m- Linie mit dem Rücken zum gegnerischen Tor den Ball fängt und dann festgemacht wird. Schließlich hätte er ja mit einer Drehung usw...Das ist unsinnig.

    M.E. hat der Spieler auch noch keine volle Ballkontrolle gehabt in dem Sinne, dass er überhaupt einen Wurf hätte ansetzen können.


    Diese Interpretation der Situation finde ich ehrlich gesagt schon reichlich abenteuerlich. Es spielt doch keine Rolle, wie der Ball an die Stelle gekommen ist und wo der Freiwurf auszuführen ist. Der Freiwurf ist gepfiffen, der Ball liegt am Boden und der Lübecker Spieler will diesen schnell aufnehmen. Bombac steht ja nicht irgendwie im Gewusel »auf« dem Ball. Er steht in der Abwehr, erkennt die Situation und macht mehrere Schritte über den Ball hinweg und stellt sich ganz bewusst zwischen Gegner und Ball, um eine schnelle Ballaufnahme zu verhindern. Damit wird den Lübeckern die Möglichkeit genommen, den Freiwurf und damit einen Torwurf auszuführen. Das ist praktisch das Paradebeispiel von Regel 8:11a.


    Der Ort des Freiwurfs war auch nur eine Nebenbemerkung meinerseits und relativ unerheblich. Der Lübecker Spieler hat den Ball übrigens in der Hand und verliert ihn beim Aufstehen. Bombac macht den Schritt schon, als der Spieler noch am Boden liegt. Das der Ball durch seine Beine rollt ist unerheblich, er behindert weder das Rollen des Balles noch das Aufnehmen des selbigen durch die Lübecker Spieler. Ein strafbares Abstandsvergehen liegt nur vor, wenn die angreifende Mannschaft bereits eine regelgerechte Aufstellung eingenommen hat und bereit ist, den Freiwurf auszuführen. Das ist einfach nicht der Fall.

  • [...] er behindert weder das Rollen des Balles noch das Aufnehmen des selbigen durch die Lübecker Spieler.

    Das ist wirklich grob falsch. Schau Dir die Szene vielleicht nochmal an.

    Ein strafbares Abstandsvergehen liegt nur vor, wenn die angreifende Mannschaft bereits eine regelgerechte Aufstellung eingenommen hat und bereit ist, den Freiwurf auszuführen.

    Es geht überhaupt nicht um ein Abstandsvergehen, sondern darum, dass der Abwehrspieler die Wurfausführung behindert. Bombac hindert den Lübecker Spieler (sogar aktiv) daran, den Ball schnell aufzunehmen, um den Freiwurf auszuführen und so in eine Torwurfsituation zu kommen.

  • 2) Ja, Bombac macht einen Schritt nach vorn in Richtung der Angreifer.

    Als der Freiwurfpfiff ertönt, steht Bombac an der 6-m Linie. Er orientiert sich dann seitwärts, wahrscheinlich, um seine Abwehrposition wieder einzunehmen. Während der Ball von 9 m Richtung 6 m rollt, macht Bombac 5 Schritte, steigt über den Ball drüber und steht am Ende im Spieler, der den Ball aufnehmen möchte. Der Ball liegt nun hinter ihm. Wenn man sich es richtig anschaut, erkennt man sogar, dass Bombac nur hauchzart dran vorbeischrammt, dem Lübecker Spieler auf die Hand zu treten.

    Wenn man sich die Bewegungs- und Blickrichtung von Bombac anschaut, dann hatte das nur den Zweck, die Ballaufnahme zu verhindern.

    "Wenn man in ein Testspiel soviel hereininterpretiert hat man von Sport keine Ahnung." (Oldie50)