"Doppelspielrecht" bei Jugendspielgemeinschaften

  • Hallo,


    brauche mal Hilfe von einem Satzungsexperten, habe selbst nichts passendes gefunden. Folgende Situation (mit fiktiven Vereinen):


    Die beiden Vereine TV Mainz und SG Mainz bilden in der C-Jugend die JSG TV/SG Mainz. Nun haben beide Vereine eine eigenständige B-Jugend, die sie auch nicht vereinen wollen. Können nun die C-Jugendlichen des TV Mainz in ihrer B-Jugend aushelfen und die C-Jugendspieler des SG Mainz in ihrer B-Jugend spielen ? Oder nimmt man sich durch die Bildung der JSG diese Möglichkeit ?

    "Erfolg ist eine Folgeerscheinung, niemals darf er zum Ziel werden." (Gustave Flaubert)

  • schwaniwolli fragen, der weiß das bestimmt.

  • *Klugscheißmodus an* Also wenn ich das richtig verstehe, dann geht es um eine MSG (Mannschaftsspielgemeinschaft). Bei einer JSG wären beide Jugendabteilungen komplett fusioniert.*KSM aus*


    Die Spielordnung des DHB erlaubt in § 4 II den Landesverbänden Regelungen für die Bildung von MSGs zu treffen. Bei uns in Niedersachsen ist das geschehen, dort steht nichts, dass Spieler einer MSG nicht auch im Heimverein in der nächsthöheren Altersklasse spielen dürfen. Das hielte ich auch für rechtlich bedenklich, weil sie dann gegenüber allen anderen Spielern ohne MSG benachteiligt wären. Das kann kein Landesverband wollen noch würde das einer rechtlichen Prüfung standhalten.


    Was mit Sicherheit nicht geht, ist ein "über Kreuz spielen" im fremden Verein der SG.

    The bastards hung me in the spring of '25.

    But I am still alive!

  • Also bei unerer früheren Spielgemeinschaft, die sich nur auf den Aktivenbereich erstreckte, wurde das mit unseren A-Jugendlichen, die eigentlich für unseren Stammverein spielberechtigt waren, so geregelt, dass sie einen Aktivenpass hatten mit eingetragenem Jugendspielrecht für den jeweiligen Stammverein. Ich nehme mal an, dass in so einem Fall der Stammverein im Spielausweis vermerkt wird.


    Ach ja, mhs (wenn er hier mitliest), hat sich da im Rahmen der Nachforschungen im Bereich JSG M. eigentlich was ergeben?

  • Zitat

    Original von vr316
    Hallo,


    brauche mal Hilfe von einem Satzungsexperten, habe selbst nichts passendes gefunden. Folgende Situation (mit fiktiven Vereinen):


    Die beiden Vereine TV Mainz und SG Mainz bilden in der C-Jugend die JSG TV/SG Mainz. Nun haben beide Vereine eine eigenständige B-Jugend, die sie auch nicht vereinen wollen. Können nun die C-Jugendlichen des TV Mainz in ihrer B-Jugend aushelfen und die C-Jugendspieler des SG Mainz in ihrer B-Jugend spielen ? Oder nimmt man sich durch die Bildung der JSG diese Möglichkeit ?


    Hmmh... jetzt muss ich mal grübeln. Erstens darf eine solche JSGmC nur bis zur HHV OL spielen, nicht in der SWHV-RL. Zweitens behalten die Spieler dieser JSGmC ihre "Stammherkunft". Was bedeutet, dass sie entsprechend ihrer Vereinsherkunft in jahrgangsälteren Vereinsteams des Stammvereins spielen können. Jedenfalls ergibt sich für mich nix anderes aus der HHv-SpO. Aber die haste bestimmt schon studiert. Sonscht kannste ja mal anrufen.

  • Zitat

    Original von Zickenbändiger
    *Klugscheißmodus an* Also wenn ich das richtig verstehe, dann geht es um eine MSG (Mannschaftsspielgemeinschaft). Bei einer JSG wären beide Jugendabteilungen komplett fusioniert.*KSM aus*


    *KSM an* mööp..falsch...es muss nciht die komplette Jugendabteilung fusionieren. es können jungen/mädchen getrennt mit verschiedenen vereinen spielgemeinschaften bilden, bzw es können auch einzelne Mannschaften eine spielgemeinschaft bilden.*KSM aus*

    :D Hessen - where the Äppler is! :D

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