ZitatOriginal von Ronaldo
In Flein geht es ums Überleben, da redet man schon vom "life-ticker"
köstlich, ist mir auf die schnelle gar nicht aufgefallen
ZitatOriginal von Ronaldo
In Flein geht es ums Überleben, da redet man schon vom "life-ticker"
köstlich, ist mir auf die schnelle gar nicht aufgefallen
Hi,
das hab ich gerade beim TV Flein auf der Homepage gefunden....
Bittenfeld doch abgestiegen?
Kirchzell legt Einspruch gegen Spielwertung ein - "Spieler hatte keine gültige Spielberechtigung"
Dem TV Willstätt-Ortenau (hier Trainer Goran Suton) droht Ungemach
Foto: Michael Heuberger
Zweitliga-Absteiger TV Kirchzell hat gegen die Wertung des Spiels gegen den TV Willstätt-Ortenau am 10. November 2006 Einspruch eingelegt. Wie der TV Kirchzell gegenüber handball-world.com sagte, habe Torwart Manuel Poch vom TV Willstätt-Ortenau keine ordnungsgemäße Spielberechtigung gehabt.
Wie Stefan Schwab, Vorsitzender des TV Kirchzell, gegenüber handball-world.com sagte, sei Manuel Poch im Spiel gegen den TVK nicht im Besitz einer ordnungsgemäßen Spielberechtigung gewesen. Poch wechselte erst zu Saisonbeginn 2006/2007 zum TV Willstätt-Ortenau. Vorher gehörte der Torwart dem Kader des Ligakonkurrenten TV Gelnhausen an, bevor Poch im März 2006 zum Landesligisten TV Flieden wechselte. Dort habe sich Poch nicht abgemeldet, weshalb für Poch weiterhin eine Spielberechtigung des hessischen Handballverbandes für den TV Flieden vorliege, so Stefan Schwab. Somit hätte Poch zwei Spielberechtigungen gehabt.
Handball-Bundesliga Spielwart Uwe Stemberg hatte heute noch keine Kenntnis von einem Einspruch des TV Kirchzell: „Im Moment liegt mir noch nichts vor.“ Dass der Einspruch des TV Kirchzell erst jetzt eingelegt wurde, sei kein Problem. Wie Uwe Stemberg weiter sagte, muss ein Einspruch gegen eine Spielwertung grundsätzlich unmittelbar nach Spielende auf dem Spielbericht vermerkt werden. Im Falle eines Einspruchs gegen eine Spielwertung aufgrund einer nicht gültigen Spielberechtigung kann ein Einspruch allerdings auch später eingelegt werden. In diesem Fall muss zehn Tage nach dem Bekannt werden des Einspruchsgrundes ein Einspruch an die Spielleitende Stelle gerichtet werden.
Sollte es tatsächlich zu einer Sanktion gegen den TV Willstätt aufgrund einer ungültigen Spielberechtigung von Manuel Poch kommen, droht der zweiten Liga einiges Ungemach. Poch war in insgesamt 13 Spielen auf dem Spielbericht eingetragen, darunter die Siege gegen den TV Gelnhausen (06.10.2006), die SG Bietigheim-Metterzimmern (24.11.2006), die HSG Gensungen-Felsberg (20.12.2006), den Bergischen HC (28.02.2007), die HG Oftersheim/Schwetzingen (04.03.2007) sowie das Unentschieden gegen den TV Hüttenberg am 21.02.2007.
Auch im Spiel gegen den TSV Bayer Dormagen am 15.11.2006 stand Poch auf dem Spielbericht. Punkteabzüge für den TV Willstätt-Ortenau würden somit zu gravierenden Verschiebungen in der Tabelle führen, Dormagen hätte so mit zwei Punkten mehr auf der Habenseite die zweite Liga Süd als Meister beendet. Der TV Kirchzell hätte den Klassenerhalt sicher, statt dessen würde der TV Bittenfeld auf den Abstiegsplatz rutschen.
07.06.2007 - Matthias Kornes - handball-world.com
Quelle: Gästebuch des TV Flein
Gruß
MisterX
Das wird hier auch schon im ZLS Forum und bei der ersten Bundesliga im Relithread besprochen;)
Tus N-Lübbecke vs. Dormagen Relegation
Torwart Manuel Poch hatte in 13 Spielen keine gültige Spielberechtigung
Allerdings dürfte, wenn der Einspruch durchgeht, dies keinen Einfluss auf die BWOL haben, sondern es bliebe Bittenfeld sowie Kirchzell drin, allein um eine erneute Klagewelle zu unterbinden
herzlichen glückwunsch warum spielt die bwol nicht gleich mit 20 mannschaften?
so ein theater!!!