Beleidigungen müssen aus Internetforen entfernt werden

  • Zitat

    Original von Bilbo
    also wenn Jenny sich in Zukunft beleidigt fühlt, wenn von arroganten THWlern die Rede ist, dann ist das alles löschwürdig? Oder wenn Sven sich von den Attacken auf die UF beleidigt fühlt? Sorry, das hat noch weniger mit Menschenverstand zu tun als die rechtliche Sichtweise.. :rolleyes:


    Vielleicht habe ich mich zu unklar ausgedrückt. Natürlich wird es immer Fälle geben, in denen es verwischt.


    Aber darum ging es mir auch gar nicht. Ich wollte eigentlich nur klarmachen, dass es nicht immer darum gehen muss, wann etwas juristisch relevant ist. Dass diese Sichtweise unpopulär ist, ist mir klar. Aber ich denke es steht mir frei dies für bedauerlich zu halten.


    Und die von dir genannten Beispiele: Ja, wenn es entsprechend formuliert ist, warum nicht? Spricht etwas dagegen sich über die genannten Gruppen zu äußern ohne beleidigend zu werden?

  • nö, aber es bleibt die Frage - was IST den beleidigend? für den einen mag "bekloppte Aktion der Ultras" schon beleidigend sein, der nächste kann über "die Ultras sind Idioten" nur müde lächeln.


    und die Frage, ob etwas juristisch relevant ist, ist eben deswegen wichtig, weil die Juristen entschieden haben, daß sie für alles zuständig sind ;)

  • tja, dann lernen wir eben jetzt endlich mal political correctness, schreiben auf die Kaffeebecher "Achtung, könnte heiß sein" und schicken unsere Kinder auf die Waldorfschule.


    Aber ob das reicht? Die einen fühlen sich von Karrikaturen beleidigt, andere von einem Buch, einem Satz, einer Geste, die vertrauliche "Du"-Ansprache...


    Nein, eine Beleidigung ist nicht dann eine Beleidigung, wenn sich einer beleidigt fühlt. Das muss schon etwas objektiver bewertet werden.

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Zitat

    Original von Bilbo
    nö, aber es bleibt die Frage - was IST den beleidigend? für den einen mag "bekloppte Aktion der Ultras" schon beleidigend sein, der nächste kann über "die Ultras sind Idioten" nur müde lächeln.


    und die Frage, ob etwas juristisch relevant ist, ist eben deswegen wichtig, weil die Juristen entschieden haben, daß sie für alles zuständig sind ;)


    Das haben sie eben nicht. Sie sind für alles zuständig, weil die Menschen anscheinend nicht mehr in der Lage sind sich anderweitig zu einigen. Und genau das ist es, was ich so besorgniserregend finde. Aber eigentlich möchte ich auch keine weiteren Worte mehr darüber verlieren. Die Sichtweise auf Recht zu pochen und dann den Anwalt zur Hilfe zu rufen hat sich durchgesetzt und das wird sich nicht mehr ändern. Schöne neue Welt.


    [edit] Und wenn man der Meinung ist, ein Internetforum zu betreiben, sich aber nicht in der Lage sieht, über solche Dinge zu entscheiden, dann soll man es halt dicht machen. Jemand der meint, man kann mit seinen Mitmenschen umspringen wie man will, scheint mir ohnehin ungeeignet eine Plattform der öffentlichen Meinungsäußerung zu betreiben.


    Das ist wie bei jeder Zeitung und bei jedem Flugblatt auch. Wie schon erwähnt, das Internet ist kein rechtsfreier Raum und das kann ich nur begrüßen.


    Schön aber, dass sich immer wieder Leute finden, die jede Äußerung in ihre Details zerpflücken, auch wenn diese, zur Verdeutlichung vereinfacht dargestellt wurden. Aber nur weiter so. Das ist echt voll Zeitgeist (gibt's das Wort eigentlich noch?).

    Einmal editiert, zuletzt von Phunky ()

  • was ist mit beleidigungen, die der/die beleidigte nicht erkennt? bei den intellektuellen sumpfdottern, die hier teilweise rumlaufen, kann man dann ja weiterhin schreiben, was man will.


    (muß ich jetzt wirklich einen smiley machen, um die klage zu verhindern?)

  • Zitat

    Original von Linksaussen
    was ist mit beleidigungen, die der/die beleidigte nicht erkennt? bei den intellektuellen sumpfdottern, die hier teilweise rumlaufen, kann man dann ja weiterhin schreiben, was man will.


    (muß ich jetzt wirklich einen smiley machen, um die klage zu verhindern?)


    Das wäre die logische Konsequenz auf die hier verschiedentlich angemahnten "objektiven" Kriterien. Lassen wir das halt die Juristen auf's Papier bringen. Selbst denken ist eh zu anstrengend, wenn's einem doch einer abnehmen kann...

  • Ich glaube nicht, dass das etwas mit der Verweigerung des Selbst-Denkens zu tun hat. Auf dem Juristen-Papier stünde ohnehin ein Satz wie "eine Umschreibung, die für den verständigen Menschen dazu geeignet ist, beleidigend zu wirken" oder so ähnlich. Führt nicht wirklich weiter.


    Laut Urteil sind ja ohnehin nur die anonymen Beleidigungen löschungsverpflichtet. Insofern wäre es eine Schutzmaßnahme, bei der Registrierung auf eine überprüfungsfähige Anschrift zu bestehen.


    Phunky hat ja recht, wenn er sagt, das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Andererseits ist das Internet das Medium, mit dem Leute Gehör finden, die vorher ungehört blieben. Wenn aber jeder ungehindert Zugang zum Netz hat, hat ein Forenbetreiber kaum eine Chance, jeden Eintrag auf seine Beleidigungsrelevanz hin zu überprüfen. Möglicherweise führt das zu gewissen Öffnungszeiten in Foren.


    Ärgerlich, auch da sehe ich Phunky mit einer richtigen Einschätzung, ärgerlich ist, dass überhaupt wegen so etwas eine Klage angestrengt wurde.

    Im Vergleich zu Serdarusic muss man sich Elefanten als vergessliche, etwas schusselige Tiere vorstellen. (Süddeutsche Zeitung v. 10.2.09)

  • Zitat

    Von den beiden Autoren der Beleidigungen ist nur einer bekannt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte daher entschieden, der Betreiber der Homepage müsse nur den Beitrag des Unbekannten aus dem Netz nehmen. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden, eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.


    Der BGH hob das Urteil nun auf und wies den Fall zur erneuten Verhandlung an das OLG zurück. Der Geschädigte habe gegen den Forumsbetreiber einen Anspruch auf das Entfernen von Beleidigungen, hieß es. Dass es sich dabei um Artikel in einem Meinungsforum handle, stehe dem nicht entgegen. Das OLG müsse jedoch noch den Beitrag des bekannten Autors beurteilen. Falls das OLG diesen ebenfalls als Beleidigung wertet, muss der Text aus dem Netz genommen werden.


    wie kommt ihr immer dazu, daß nur die anonymen Beiträge zu löschen seien? Das war das Urteil des OLG - der BGH sieht das aber eben anders - genau darum geht es mir, das finde ich absurd. Daß das Internet kein rechtsfreier Raum ist, und daß gerade in Deutschland für jeden unnötigen Scheiß geklagt wird - darüber dürften wir uns einig sein...

  • Ja dann löscht man halt solche Beiträge die andere beleidigen oder gegen die "guten Sitten" verstossen und fertig.
    Ist eigentlich SCHWABE auch ein Schimpfwort bzw. eine Beleidigung ?
    - in manchen Regionen schon ;) Also VORSICHT !!!

    MsG
    ATOM

    • Offizieller Beitrag

    Viel Rauch um nichts, finde ich.


    Es ist doch letztlich nur eine Selbstverständlichkeit ausgeurteilt worden:


    Wenn jemand einen anderen in einem Internet-Forum beleidigt (juristischer Maßstab), muss der Beitrag entfernt werden, wenn der Beleidigte dies wünscht.


    Und? Wo ist das Problem?


    Okay, es fällt selbst Juristen oftmals schwer zu entscheiden, ob etwas beleidigend ist oder nicht. Da es sich letztlich um eine Wertung handelt, gibt es hier oft auch keine Einigkeit.


    Also im Zweifel löschen oder die Bezeichnungen unkenntlich machen.


    Ich glaube nicht, dass das Urteil eine große praktische Relevanz hat.

  • naja, es gibt halt Leute, die möchten nicht im Zweifelsfall löschen. Oder sehen das, was der Angesprochene zweifelsfrei als Beleidigung sieht ebenso zweifelsfrei nicht als solche. Betreiber eines Forums sind aber jetzt, um sich vor dem evtl. eher dem Kläger zuneigenden Beleidigungsverständnis eines Richters zu schützen, eigentlich immer, wenn isch irgendjemand beleidigt fühlt gezwungen, zu löschen. Find ich falsch.

    • Offizieller Beitrag


    Ich sehe weder ein Problem, noch sehe ich irgendetwas neues. Es ist alles absolut beim Alten geblieben. Wenn irgendjemand in der Öffentlichkeit beledigt wird, dann muss die Beleidigung entfernt werden - Punkt Aus.
    Und die Definitionsfrage, was eine Beleidigung ist und was nicht, die hatten wir vorher und die werden wir auch nachher haben.


    Im übrigen entspricht das Urteil meines Erachtens völlig § 10 Telemediengesetz (http://bundesrecht.juris.de/tmg/__10.html), der unverändert bereits vorher im Teledienstegesetz stand. Wenn ihr also schimpfen wollt - dann auf den Gesetzgeber.

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