daniel is wech !
und der der vfl wird es sicher nicht kostenlos so hinnehmen !
Narcisse geht in diesem Sommer - Quo vadis, VfL?
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Original von Meikel
Auch wenn es ein Fall aus dem Fussball ist, finde ich die rechtliche Situation ganz spannend. Nicht, dass dies im Handball ähnlich sein könnte. Quelle Express:Steht denn eine einseitige Option oder eine Option für beide Seiten im Vertrag zwischen dem VfL und Daniel Narcisse?
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soweit ich das in Erinnerung habe war es eine einseitige Option von Seiten des Vereins
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Original von meteokoebes
soweit ich das in Erinnerung habe war es eine einseitige Option von Seiten des VereinsIm Blickpunkt steht in erster Linie aber das Thema Daniel Narcisse.
Auch das ist richtig, und hier drehen wir uns seit Monaten im Kreis. Wir haben vor einem Jahr, ca. sechs Monate vor Ablauf der Frist, laut Vertrag unsere Option auf Verlängerung gezogen. Bei dieser Option handelt es sich um eine einseitige Option für den VfL Gummersbach, die damals, da wir ja auch Ablöse für Narcisse bezahlen mussten, im Vertrag festgehalten wurde. Wir haben die Rechtsgültigkeit dieser Option zuvor noch einmal explizit von unserem Anwalt, Andreas Thiel, prüfen lassen, und er hat sie für einwandfrei befunden.Quelle:http://www.vfl-gummersbach.de/…s&action=news&news_id=957
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Ich bin immer noch der Meinung dass der VfL recht hat. Aber ich verstehe nicht, warum immer so dämliche Verträge gemacht werden, an die sich hinterher doch eh keiner halten muss. Wasserdichte Verträge, kein Theater..
Dann wäre übrigens auch die Nachfolge geklärt gewesen. Wenn er jetzt geht, wird sein Geld frei für einen anderen Spieler, nur ist leider keiner mehr frei, dann wird im Aktionismus irgendeiner verpflichtet der uns nicht weiterbringt...Übrigens kann Daniel wohl keine Verabschiedung erwarten, wenn er doch eigentlich noch ein Jahr bleiben soll. Vielleicht erklärt das seine Grottenleistung von gestern...
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Am ende hat der VfL es hinzunehmen, dass man kein Geld sehen wird! Mal wieder ein Fehler im Vertrag, und das wäre ja dann nicht das erstemal beim VfL!
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Mittlerweile gehe ich von folgendem Szenario aus: Narcisse geht zum 1.7. und bringt keinen Cent Ablöse rein. Bin gespannt wie man das letztendlich nach aussen darstellen wird.
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Also ich denke so dumm wird man nicht sein, dass man keine Kohle bekommt. Außerdem ist er noch nicht weg und er wird auch nicht gehen. Und wenn dann wird er gesperrt werden.
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Original von Jasmin1986
Also ich denke so dumm wird man nicht sein, dass man keine Kohle bekommt. Außerdem ist er noch nicht weg und er wird auch nicht gehen. Und wenn dann wird er gesperrt werden.
Dein Wort in Gottes ohr...ich sehe das genau so wie damals mit dem Fall Düsseldorf!
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Es ist schon faszinierend, wie es immer noch im PROFI-Sport zugeht. Ich denke in erster Linie ist das eine Angelegenheit der Spielervermittler, die bei jeder Gelegenheit noch ein paar Euro mehr rausschlagen wollen. Und ich denke inzwischen auch, dass der VfL kaum einen Cent bis hin zu gar nichts sehen wird.
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Original von Meikel
Auch wenn es ein Fall aus dem Fussball ist, finde ich die rechtliche Situation ganz spannend. Nicht, dass dies im Handball ähnlich sein könnte. Quelle Express:
Hierzu die Meldung vom 05.06.2007VON WEGEN FC
Gericht bremst Fürths Mijatovic
Andre Mijatovic erlitt eine Niederlage vor Gericht.
Nürnberg – Der FC bemühte sich um ihn, wie auch einige Erstligisten (u.a. Arminia Bielefeld). Doch André Mijatovic geht wohl nirgendwohin…Fürths Innenverteidiger erlitt am Montag vorm Amtsgericht Nürnberg eine bittere juristische Niederlage. Das Zweitliga-Ass hatte gegen die von den Franken gezogene Option auf eine Vertragsverlängerung um ein Jahr prozessiert.
Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Vertragsverlängerung wider Willen jedoch aus formellen Gründen ab. Mijatovics einzige Hoffnung bleibt nun nur noch das Hauptsache-Verfahren am 6. August. Dann indes stehen die Bundesligateams vor dem Saisonstart.
(Quelle:http://www.express.de)
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aus formellen Gründen abgeleht. Das sagt zur Sache ja mal rein gar nichts aus, oder?
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Original von Tobi75
aus formellen Gründen abgeleht. Das sagt zur Sache ja mal rein gar nichts aus, oder?Doch, weil es wieder Willen war...
heißt, dass es ein Formfehler war, aber man im Grunde dem Spieler Recht gibt!
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Ich denke den markierten Teil muss man im Sinnzusammenhang sehen:
ZitatDas Gericht lehnte seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Vertragsverlängerung wider Willen jedoch aus formellen Gründen ab.
Ich habs so gelesen:
Einseitige Option=Vertragsverlängerung wider Willen,
Antrag auf einstweilige Verfügung aus formellen Gründen abgelehntund nicht:
Antrag auf ... wieder Willen abgelehnt. Welchen Sinn würde das machen. Warum sollte ein Gericht wider Willen ablehnen?
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Deutsche Sprache schwere Sprache..gebe dir soweit recht!
man kann es aber auch verstehen:
Zitat
Das Gericht lehnte seinen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Vertragsverlängerung wider Willen jedoch aus formellen Gründen ab.Das das Gericht eben es Ablehnen muss, da es formelle Fehler gab, aber sie ihm schon Recht geben...
Der Satz ist sehr mehrdeutig geschrieben und hat doch sehr viel Interprätationsfreiraum...mal sehen, ob es bei eienr anderen Quelle ersichtlicher wird
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Seit wann werden Vertäge mit Option, egal ob einseitig oder beiderseitig, wider Willen abgeschlossen? Totaler Unsinn. Unterschrieben ist er nun mal und wohl ohne Zwang.
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Original von Jever
Seit wann werden Vertäge mit Option, egal ob einseitig oder beiderseitig, wider Willen abgeschlossen? Totaler Unsinn. Unterschrieben ist er nun mal und wohl ohne Zwang.
Tja deutsches Recht. Wenn Du Du einen Vertrag unterschreibst der eine sittenwidrige Klausel enthält, dann ist die bzw. je nachdem sogar der gesamte Vertrag ungültig. Wenn der Arbeitgeber eine Frau beim Einstellungsgespräch fragt ob sie schwanger ist oder beabsichtigt dies in absehbarer rZeit zu werden, darf die Bewerbering wissentlich falsch aussagen, ohne dass die juristisch gegen sie verwendet werden kann, weil die Frage unzulässig ist und die Bewerberin in ihrem Persönlichkeitsrecht einschränkt. NUr mal so zwei abstrakte Beispiele. In beiden Fällen geschieht dies im vollen Bewußtsein und ist dennoch nicht strafbar. Wenn ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis da richtig liege, wird in Bezug auf einseitige Vertragsoptionen ähnlich diskutiert - bisher soweit ich das verfolgt habe noch kontrovers. Es wäre aber durchaus vorstellbar, dass einseitige Vertragsoptionen quasi sittenwidrig oder so was ähnliches gestellt werden und damit trotz wissentlicher UNterschrift ungültig sind. Was da wohl noch fehlt ist ein Präzedenzfall, oder gibt es den zwischenzeitlich? Vielleicht heißt der Präzedenzfall ja bald Narcisse? -
Tobi75: Schön und gut, aber es gibt ja auch noch ne "salvatorische Klausel" und ich kann mir nicht vorstellen, daß die nicht in jedem Vertrag drin steht.(?)
Nachdem die Franzosen den Einzug in die CL verpasst haben, steigen ja vieleicht die Chancen auf den Verbleib für eine weitere Saison ein wenig, wer weiß.......?
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Original von Wöller
Tobi75: Schön und gut, aber es gibt ja auch noch ne "salvatorische Klausel" und ich kann mir nicht vorstellen, daß die nicht in jedem Vertrag drin steht.(?)Nachdem die Franzosen den Einzug in die CL verpasst haben, steigen ja vieleicht die Chancen auf den Verbleib für eine weitere Saison ein wenig, wer weiß.......?
Die besagt ja nur, dass der Vertrag gültig bleibt, wenn ein Punkt für ungültig erklärt wird. Da es aber genau um diesen Punkt (einseitige Option) geht, dürfte es irrelevant sein, denn der Hauptvertrag ist ja bereits abgelaufen.
Falls Du Dich auf meine Formulierung "je nachdem sogar der gesamte Vertrag ungültig" beziehst, ist damit genau der Fall gemeint, dass es eben keine salvatorische Klausel gibt, wovon ich im Fall Narcisse aber mal einfach nicht ausgehen würde.Zu Deinem zweiten Absatz: Ich würde mal behaupten, dass die Bereitschaft eine Ablöse zu zahlen deutlich sinkt. Mehr aber auch nicht.