Wir hatten am Karnevalssamstag ein Spiel zu pfeifen. Einer der Spieler war eindeutig alkoholisiert, erkennbar an Fahne und Bewegung. Da der Mannschaftsführer diesen Spieler trotz Hinweises unsererseits einsetzte, sahen wir keine rechtliche Möglichkeit, das zu verhindern. Dummerweise war für ihn das Spiel nach 10 Minuten wg. drei mal 2 Minuten beendet.
Kennt jemand Möglichkeiten so etwas von vornherein zu unterbinden, da dieser Spieler wg. unkoordinierter Bewegungen eine echte Gefahr war ?
Alkohol Spielberechtigung
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man merkt du hast noch nie Beachhandball gepfiffen
Da hab ich selbst bei der Deutschen Meisterschaft in Cuxhaven noch alkoholisierte Spieler pfeifen dürfen
Ansonsten wüsste ich keine Regel, die einem Spieler es verbietet so anzutreten. Er schadet ja auch vor allem seiner Mannschaft.
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dazu gibt es keine Regel?, da muss die IHF aber noch mal was machen, auch wenns der Manschaft schadet, das Risiko für den Gegner ist finde ich sehr hoch!
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Hallo Dickmann,
dieser Spieler gefährdete seine Gegner durch mangelhafte Körperkontrolle und ungehemmtes Dreinschlagen in der Abwehr. -
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Was macht man denn, wenn der/die SR sonntags um 9.30 Uhr erkennbar und mit Fahne quer durch die Halle vom Vorabend "geschädigt" ein Spiel pfeifen wollen (und mit dem Auto gekommen sind)?
Das kommt übrigens mindestens zeirmal pro Saison vor...
Kann ich denen auch nach zehn Minuten dummerweise dreimal zwei geben?
Klar, man könnte sich weigern anzutreten und das in Protokoll schreiben, aber das ist mir zu drastisch.
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Zitat
Original von b738
Hallo Dickmann,
dieser Spieler gefährdete seine Gegner durch mangelhafte Körperkontrolle und ungehemmtes Dreinschlagen in der Abwehr.und du hast ihn entsprechend des Regelwerks recht zügig "entsorgt".
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Zitat
Original von b738
Einer der Spieler war eindeutig alkoholisiert, erkennbar an Fahne und Bewegung. Da der Mannschaftsführer diesen Spieler trotz Hinweises unsererseits einsetzte, sahen wir keine rechtliche Möglichkeit, das zu verhindern.
[...]
Kennt jemand Möglichkeiten so etwas von vornherein zu unterbinden, da dieser Spieler wg. unkoordinierter Bewegungen eine echte Gefahr war ?Regel 16:6 c)
Besoffen Handball spielen und damit Gegner und sich selbst gefährden, ist grob unsportlich! Rote Karte - tschüss und weg!es muss ja nicht jeder Einzelfall immer genau geregelt im Regelwerk stehen - man kann ja auch mal Regeln etwas weiter auslegen.
Und bei SR? Jedenfalls hinterher in den Spielberichtsbogen schreiben, dass der SR mit Fahne unterwegs war ...
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Zitat
Original von Lothar Frohwein
Was macht man denn, wenn der/die SR sonntags um 9.30 Uhr erkennbar und mit Fahne quer durch die Halle vom Vorabend "geschädigt" ein Spiel pfeifen wollen (und mit dem Auto gekommen sind)?.....Au ja das hat ich diese Saison auch schon. Leider! Und dann noch bei einem D-Jugend Spiel. Wenn es nicht ein so wichtiges gewesen wäre, und man mir danach evtl. hätte was unterstellen wollen, hätte ich es auch abgelehnt zu spielen. So haben wir gewonnen.
Wieso zu drastisch??? So sorry, aber das geht ja garnicht, daß ein Schieri besoffen pfeift. Genauso wenig wie Spieler natürlich. Da würde ich auch sofort DQ geben, nachdem ich den MV darüber informiert hat. Das er den Spieler dann noch aufstellt ist schon sehr frech!
Gruß
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Warum nicht gleich verhindern das der Spieler aufläuft. Grob Unsportlich geht schon und dann kann ich auch vor Anpfiff Rot geben.
Wichtig ist das der Alkoholgenuss eindeutig zu erkennen war.
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sehe ich auch so --> grob unsportliches Verhalten.
Dieses Verhalten ist mit dem Sportgedanken nicht vereinbar von daher auch so dann zu begründen. (8:4 und 8:6) -
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Ab wann ist es den grob unsportlich??
Auf Turnieren hättets du dann selten noch Spieler zur Verfügung zum Spielen, zumindest am zweiten Tag.
Und wo setzt du die Grenze, weil manche sind schon nach einem Bier besoffen andere aber erst nach 5 Bier...
Und wi ebeurteilst du es den ob er nun besoffen ist oder nur noch nen Kater hat vom Vortag.
uswusf -
Hinsichtlich eines Schiedsrichters besteht glaube ich kein Zweifel, dass das nicht geht!
Ich würde es nicht unbedingt in den Spielberichtsbogen schreiben sondern den Staffelleiter und den Schiedsrichterwart (ggf. Ansetzter informieren und davon aus gehen, dass die geeignete Maßnahmen ergreifen.Bei Spielern:
16:6 ff sprechen ausdrücklich von "Verhalten" was grob unsportlich sein muss um Rot geben zu können. Dazu reicht meines Erachtens eine "Fahne" alleine nicht aus. Wir sollten bedenken, dass (ohne Unfall oder Auffälligkeiten) bei uns jeder bis 0,5 Promille Autofahren darf - und das reicht für ne Fahne.
Ich habe in der Regel kein Alkoholmessgerät dabei, sodass ich den MV deutlich darauf ansprechen würde und den Spieler besonders beobachten.Allein die Fahne und mein Eindruck, dass er alkoholisiert ist reicht für Rot nicht aus.
Gruß Uwe -
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Genau das meinte ich mit
ZitatWichtig ist das der Alkoholgenuss eindeutig zu erkennen war.
Eine Fahne ist kein erkennen, da gibt es viel zu viele Medikamente die mit Alkohol gelöst sind, das kann unter Umständen schon ausreichen für eine Fahne.
Zu erkennende Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel unsicherer Gang, nicht Ansprechbar, kann einen plötzlich geworfenen Ball nicht fangen (einfach mal zuwerfen) usw. spich Ausfallerscheinungen. Das ganze gepaart mit einer deutlichen Alkoholfahne, und dann auch schon vor dem Spiel Rot.
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Und wie willst du das begründen? Hat er irgendeinen Spieler was gemacht. Oder hat er dich damit beleidigt? Den wenn du das alles mit nein beantwortest kannst du ihn nicht disqualifizieren.
Ausfallerscheiningen kann man auchvon einer Krankheit haben. Oder von psyhcischen Problemen die einen manchmal aussetzten lassen. Oder was machst du mit einem Spieler den einen Tick hat, ich meine den tick vn der Krankheit. Wo setzt du da dann die Grenze?
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Zitat
Original von sunny-1
Genau das meinte ich mitEine Fahne ist kein erkennen, da gibt es viel zu viele Medikamente die mit Alkohol gelöst sind, das kann unter Umständen schon ausreichen für eine Fahne.
Zu erkennende Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel unsicherer Gang, nicht Ansprechbar, kann einen plötzlich geworfenen Ball nicht fangen (einfach mal zuwerfen) usw. spich Ausfallerscheinungen. Das ganze gepaart mit einer deutlichen Alkoholfahne, und dann auch schon vor dem Spiel Rot.
Die Wiederholung deiner Meinung und deines Wunsches kann eine eine Begründung aus den Regeln für die Rote nicht ersetzen.
Zumal die Begründung von dem Verband akzeptiert werden muss, falls ein Einspruch ansteht. -
Ich brauche kein AlkoMaten in der Halle. Wenn jemand eine Fahne hat und auffällig ist - von der Aussprache, vom Verhalten, vom Gesamteindruck her - dann bekommt er von mir eine rote Karte, weil ich es als unsportliches Verhalten werte, wenn man unter (erheblichem) Alkoholeinfluss aufs Spielfeld geht und spielen will.
Und genauso begründe ich eine rote Karte dann auch im Spielbericht. Wenn die spielleitende Stelle (ode wer sonst) mir und meinen Wahrnehmungen und Entscheidungen vor Ort nicht traut, dann sollen sie mich aufheben - damit kann ich leben. Aber bei mir spielt (im normalen Ligabetrieb) ein deutlich alkoholsiierter Spieler nicht.
Bei Turnieren kann das - je nach Turnier - etwas anders sein. Da gibt es Turniere, die sind deutlich als Partyturniere bekannt und ausgeschrieben - da würde ich etwas andere Maßstäbe ansetzen. Allerdings gilt auch hier die Grenze der Fremd- oder Eigengefährdung.
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Zitat
Original von Teddy
Ich brauche kein AlkoMaten in der Halle. Wenn jemand eine Fahne hat und auffällig ist - von der Aussprache, vom Verhalten, vom Gesamteindruck her - dann bekommt er von mir eine rote Karte, weil ich es als unsportliches Verhalten werte, wenn man unter (erheblichem) Alkoholeinfluss aufs Spielfeld geht und spielen will.Und genauso begründe ich eine rote Karte dann auch im Spielbericht. Wenn die spielleitende Stelle (ode wer sonst) mir und meinen Wahrnehmungen und Entscheidungen vor Ort nicht traut, dann sollen sie mich aufheben - damit kann ich leben. Aber bei mir spielt (im normalen Ligabetrieb) ein deutlich alkoholsiierter Spieler nicht.
Bei Turnieren kann das - je nach Turnier - etwas anders sein. Da gibt es Turniere, die sind deutlich als Partyturniere bekannt und ausgeschrieben - da würde ich etwas andere Maßstäbe ansetzen. Allerdings gilt auch hier die Grenze der Fremd- oder Eigengefährdung.
ich sehe das genauso, bei Meisterschafts Pokal und Qualifikationsspielen Rot, bei Partytunieren nur bei gefährdung -
Manchmal glaub ich, alleine mein Benutzername reicht aus, um gegen mich zu argumentieren. Weder habe ich mich in meinem letzten Posting wiederholt
ZitatDie Wiederholung deiner Meinung und deines Wunsches kann eine eine Begründung aus den Regeln für die Rote nicht ersetzen. Zumal die Begründung von dem Verband akzeptiert werden muss, falls ein Einspruch ansteht.
sondern nur meine eigentlich sehr unpräzise Aussage zum Erkennen von übermäßigen Alkoholgenuß präzisiert.
Zum anderen habe ich das
ZitatAusfallerscheiningen kann man auchvon einer Krankheit haben.
genau durch meine Präzisierung ausgeschlossen. Klar können Ausfallentscheidungen durch Krankheit vorkommen, jedoch dürfte dieser Spieler dann keine starke Alkoholfahne haben, denn die Krankheiten, die da in Frage kommen, schließen rein gesundheitlich übermäßigen Alkoholgenuss aus.
Im Thema selbst sollte auch eigentlich ausreichend erklärt sein, wie man aus übermäßigem Alkoholgenuss "Grob unsportliches Verhalten" ableitet. Aber lasst Ihr den besoffenen Spieler ruhig auflaufen. Spätestens wenn er dann einem anderen Spieler wegen unkontrolliertem Durchziehen beim Wurf die Nase gebrochen hat, kommt Ihr in Erklärungsnot.
Hoffentlich war dann ein Beobachter in der Halle.
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Für mich stellt sich die Frage auf welcher Grundlage Ihr einem Sportler die Teilnahme an einer Veranstaltung untersagen wollt.
Abgesehen vom Alkohol gibt es sicherlich auch andere Substanzen, die Wahrnehmungsempfinden etc. beeinträchtigen (Cannabis, Tabletten etc.). Seid Ihr in der Lage zu entscheiden, ob ein Spieler durch Einnahme verbotener Substanzen nicht in der Lage ist am Spielbetrieb teilzunehmen - wohl kaum.
Sicherlich gibt es immer die subjektive Meinung des SR. Aber er muss sich bei der Disqualifikation eines Spielers immer auf das Regelwerk abstützen. Also muss zunächst eine grobe Unsportlichkeit vorliegen. In den Erläuterungen Nr 6 (Grob unsportliches Verhalten) finden wir hierzu nichts.
Nun denn gehen wir über zur SpO, die ja bekanntlich die Teilnahmeberechtigung für Spieler regelt. Auch hier Fehlanzeige.
Als letztes (Eigentlich als erstes) fällt mir zu diesem Thema das Anti-Doping-Reglement ein. Und siehe da wir werden fündig. In der neusten Liste von 2008 ist die einnahme von Alkohol verboten....
.... für folgende Sportarten:
• Aeronautic (FAI)
• Archery (FITA, IPC)
• Automobile (FIA)
• Boules (IPC bowls)
• Karate (WKF)
• Modern Pentathlon (UIPM) for
disciplines involving shooting
• Motorcycling (FIM)
• Ninepin and Tenpin Bowling (FIQ)
• Powerboating (UIM)Also der offensichtlich alkoholisierte Spieler (Oder SR(?)) Verstößt eigentlich nur gegen den ethischen Grundsatz: Kein Alkohol beim Sport !!
Abgesehen von der subjektiven Wahrnehmung einer "Fahne" haben wir ja auch kene Möglichkeit den Atemalkoholgehalt geschweige denn den Blutalkoholgehalt festzustellen.
Also mein Rat: FINGER WEG von solchen Entscheidungen.
Ich möchte zum Schluss eindeutig klarstellen, dass ich den alkoholisierten Sportteilnehmer nicht legitimieren möchte. Ich sehe lediglich für uns als SR keine Handhabe.
hilsen
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Zitat
Original von Däne
Aber er muss sich bei der Disqualifikation eines Spielers immer auf das Regelwerk abstützen. Also muss zunächst eine grobe Unsportlichkeit vorliegen. In den Erläuterungen Nr 6 (Grob unsportliches Verhalten) finden wir hierzu nichts.Das ist das typische Problem, das ich schon länger beklage ... finde ich in den Erläuterungen nichts, dann ist es auch nicht.
Das ist, gelinde gesagt, Blödsinn!
Regeln sind die Regeln - nicht die Erläuterungen. Die Erläuterungen sind Auslegungshilfen, aber nicht das einzig glücklich machende!
Im übrigen heißt es bei den Erläuterungen unter Nr. 6 ganz deutlich: Die folgenden Beispiele ...
Das heißt: Die Auflistung ist nicht abschließend - was sie sowieso aus regeltechnischen Gründen - Hierarchie zwischen Regel udn Erläuterung - gar nicht sein kann.Und wenn ich als SR entscheide, dass ein Verhalten eines Spieler grob unsportlich ist, dann ist das so ... ob das in den Erläuterungen steht oder nicht!
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