SR Ausweis
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also in bayern gibt es jedes jahr eine "scheck-karte"... theoretisch... denn in der vergangenen Saison hatten bei uns die alten noch gültigkeit weil keine neuen ausgegeben worden sind...
mal schauen wie es dieses jahr ausschaut
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Laut meinem Ansetzer wird es in Berlin keine Ausweise in Scheckkartenformat geben.
Da es das Problem der Verlängerung gibt.In Berlin werden ja auch DHB Ausweise ausgegeben und keine Landesverband eigenen.
Und in Brandenburg soll es das auch nicht geben.
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Zitat
Original von SchwarzeZunft
Hoertie,
jedes jahr neue scheckkarte ??
*würg.. dann musste jedes jahr ein neues Paßbild bringen.. mennone ohne foto...
ist halt "marke eigenbau".... da steht halt nur der Name, der Verein und BHV und jedes jahr ne andere rahmenfarbe... und dann ausgedruckt und laminiert...(falls ein neuer ausgegeben wird
)
über den sinn und unsinn kann man wie überall streiten...
aber generell sehe ich mit dem verlängern einer scheck.karte auch keine probleme... früher hab ich jedes semester für meinen studiausweis einen aufkleber bekommen, den man auf die rückseite geklebt hat... und so war der ausweis dann gültig... ich denke das system sollte dann auch hier funktionieren können
gruß
Hörtie -
Hallo zusammen,
ich wollte nochmal eine kleine Hilfestellung zum Thema SR-Ausweis geben. Grundsätzlich gibt es keine Ausweispflicht für Schiedsrichter. Auch nicht gegenüber Trainern oder anderen am Spiel beteiligten Personen. Der SR muss, um Schiedsrichter zu sein, lediglich im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sein, eine Mitführpflicht gibt es nicht (analog zum Personalausweis im privaten Umfeld). Siehe auch § 1 III, IV DHB-SR-Ordnung. Das Recht auf freien Einlass zu spielen bestimmt sich nach § 7 dieser Ordnung.
Mithin berechtigt der Ausweis allein auch nicht dazu, ein Spiel zu leiten. Hierfür sind maßgeblich ob die Person Schiedsrichter im Sinne des § 1 III, IV DHB-SR-Ordnung ist und gemäß § 76 I DHB-SpO angesetzt wurde. Ausnahme ist das Ausbleiben eines angesetzten Schiedsrichters, bei dem die Vorgehensweise sich nach § 76 DHB-SpO richtet. Im DHB ist gem. § 9 DHB-SR-Ordnung der Schiedsrichterausschuss verantwortlich für die SR-Ansetzungen. Analoge Regelungen für den Bereich der Regional- und Landesverbände finden sich in den jeweiligen Satzungen und Ordnungen.Kurzum kann niemand von euch verlangen, dass ihr euch gegenüber ihm als Schiedsrichter ausweist, weil es schlichtweg nicht geregelt ist. Zweifelt jemand an der Echtheit einer Schiedsrichteransetzung, kann er diese beim zuständigen Schiedsrichterausschuss (Ansetzer) erfragen. Hat er dann weiterhin Bedenken oder erreicht niemanden, besteht jederzeit auch noch die Möglichkeit vor Spielbeginn einen Einspruch anzukündigen und diesen entsprechend zu begründen.
Auch darf nicht darüber hinweg gedacht werden, dass jemand der sich fälschlicher Weise als angesetzter Schiedsrichter ausgibt, abrechnet und möglicherweise, um nicht entlarvt zu werden, mit falschem Namen unterschreibt, sich auch relativ schnell im Strafgesetzbuch unter den Ziffern 263 (Betrug) oder 267 (Urkundenfälschung) wiederfindet.
>> Kleiner Exkurs: Beim Anfangsverdacht einer Straftat kann die Polizei nach §163b StPO die Identität einer Person feststellen.Hinweis für die Praxis
Selbstverständlich befindet man sich in einem rechtssicheren Raum, wenn man sagt: „Ich zeige meinen Ausweis nicht.“ Ich würde jedoch jedem empfehlen, sofern man den Ausweis dabei hat, ihn auf Verlangen einfach zu zeigen. Das erspart Ärger und schürt kein unnötiges Konfliktpotential. Wir befinden uns ja erst vor dem Spiel und da gibt es mit Sicherheit viele Dinge die wesentlich wichtiger sind … -
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Danke für die umfassende Regularienaufklärung.
Und was machst du mit einem Ansetzer, der sich selber zu Spielen ansetzt, aber keine gültige Lizenz hat?
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Rein rechtlich kann ein offiziell angesetzter Schiedsrichter nur der sein, der angesetzt und im Besitz einer gültigen Lizenz ist. Kurzum, hier läge keine rechtmäßige Schiedsrichteransetzung im Sinne des § 76 I DHB-SpO i.V.m. § 1 III, IV DHB-SR Ordnung vor (es fehlt an der gültigen Schiedsrichterlizenz).
Eine solche Ansetzung wäre somit von Beginn an rechtlich nicht zulässig und dadurch einspruchsfähig, mit großer Aussicht auf Erfolg.
Rein strafrechtlich könnte hier zudem ein Betrug im Sinne des § 263 StGB vorliegen, da der Ansetzer möglicherweise über seine Eigenschaft als Schiedsrichter täuscht und sich somit einen Vermögensvorteil (Entlohnung der Schiedsrichterspesen) verschafft und dadurch bei dem jeweiligen Verein auch einen Vermögensschaden (diese bezahlen ihn dann ja) herbeiführt.Zudem missbraucht er seine ehrenamtliche Funktion und übt diese unsachgemäß aus, was vermutlich von Verbandsseite ebenfalls Konsequenzen bedeuten würde.
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Zum Thema "freier Eintritt": Die meisten LV oder RV haben einen entsprechenden Passus in der SR-Ordnung, hier ein Beispiel vom HV Niedersachsen:
ZitatDer gültige Schiedsrichterausweis berechtigt nach Maßgabe des HVN zum freien Eintritt zu allen Handballspielen bis zu den dem Verband unterstellten Spielklassen.
Heißt im Klartext: Bis zur Oberliga ist der Eintritt frei, ab Regionalliga wäre der RV zuständig.In der DHB-SR-Ordnung steht folgendes schwammiges:
Zitat
Der gültige Schiedsrichterausweis berechtigt nach Maßgabe des DHB und der
Verbände zum freien Eintritt zu den Handballspielen in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das freien Eintritt zu BuLi-Spielen bedeutet, aber genauere Infos habe ich nicht gefunden.Zitat
Rein strafrechtlich könnte hier zudem ein Betrug im Sinne des § 263 StGB vorliegen, da der Ansetzer möglicherweise über seine Eigenschaft als Schiedsrichter täuscht und sich somit einen Vermögensvorteil (Entlohnung der Schiedsrichterspesen) verschafft und dadurch bei dem jeweiligen Verein auch einen Vermögensschaden (diese bezahlen ihn dann ja) herbeiführt.
Sollte hier tatsächlich jemand wegen Betrugs ermitteln, so wird das Ganze binnen weniger Minuten wegen geringer Schwere, fehlendem öffentlichem Interesse und fehlender Wiederholungsgefahr (wenn das bekannt wird, wird der vermeindliche SR von niemandem mehr angesetzt) eingestellt werden. -
Zitat
Original von jfherden
In der DHB-SR-Ordnung steht folgendes schwammiges:
Da kann ich mir nicht vorstellen, dass das freien Eintritt zu BuLi-Spielen bedeutet, aber genauere Infos habe ich nicht gefunden.Also für mich liest sich das genau so. Und sogar ohne den Passus wie zum Beispiel im Westdeutschen HV der einem SR zwar den freien Eintritt gewährt aber ohne Anrecht auf einen Sitzplatz.
Selbst in der Fußballbundesliga stellt jeder Verein ein Kontigent an SR Karten pro Spiel bereit die man kostenlos gegen Vorlage des Ausweises erhält. Sind aber idR sehr begehrt.
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Zitat
Sollte hier tatsächlich jemand wegen Betrugs ermitteln, so wird das Ganze binnen weniger Minuten wegen geringer Schwere, fehlendem öffentlichem Interesse und fehlender Wiederholungsgefahr (wenn das bekannt wird, wird der vermeindliche SR von niemandem mehr angesetzt) eingestellt werden. Augenzwinkern
Und was machste mit demjenigen der sich selber ansetzen kann, da Ansetzer im Kreis? Oder wie willste das bei nicht namentlichen Ansetzungen überprüfen, wo nur der Verein angesetzt wird?ZitatSelbst in der Fußballbundesliga stellt jeder Verein ein Kontigent an SR Karten pro Spiel bereit die man kostenlos gegen Vorlage des Ausweises erhält. Sind aber idR sehr begehrt.
Ja da hat der Fußball dem Handball was voraus!
Wäre vielleicht mal eine Idee für den Handball um das Amt des Schiedsrichters wieder interessant zu machen. Aber auch unter der Bedingung wie im Fußball, das du immer genügend Spiele (glaub 10 im Kreis) pfeifen musst in der Saison, das einen gültigen Ausweis bekommst. -
Zitat
Original von SteamboatWillie
Also für mich liest sich das genau so. Und sogar ohne den Passus wie zum Beispiel im Westdeutschen HV der einem SR zwar den freien Eintritt gewährt aber ohne Anrecht auf einen Sitzplatz.
Ich kann dir durchaus folgen, habe ich es doch genauso gelesen. Aber so eindeutig wie mein zitiertes Beispiel vom HVN finde ich es nicht.ZitatOriginal von Theoitetos
Und was machste mit demjenigen der sich selber ansetzen kann, da Ansetzer im Kreis? Oder wie willste das bei nicht namentlichen Ansetzungen überprüfen, wo nur der Verein angesetzt wird?
Selbstansetzer sollten dann ihren Posten verlieren, bei Vereinsansetzungen (die gibt es bei uns gar nicht) müsste halt ein Verantwortlicher vom Verein dafür geradestehen.
Für den strafrechtlichen Vorwurf allein wird sicherlich die Bagatellgrenze unterschritten sein.
Man muss es ja auch mal klar sagen: Eine Sauerei ist es ja schon, aber dass derjenige neben den sportrechtlichen Konsequenzen auch noch strafrechtliche zu fürchten hätte, geht ein wenig weit. -
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Zitat
Original von Theoitetos
Ja da hat der Fußball dem Handball was voraus!
Wäre vielleicht mal eine Idee für den Handball um das Amt des Schiedsrichters wieder interessant zu machen. Aber auch unter der Bedingung wie im Fußball, das du immer genügend Spiele (glaub 10 im Kreis) pfeifen musst in der Saison, das einen gültigen Ausweis bekommst.Also... damals... als der TV Niederwürzbach noch Bundesliga gespielt hat... da hatte ich da als Schiedsrichter auch immer freien Eintritt. Musste mir halt in der Halle eine der dafür vorgesehenen SR-Karten abholen gehen, bin aber nie vergeblich nach Homburg gefahren, hab immer eine Karte bekommen. Auch bei ausverkauften Topspielen. Müsste mal beim THW anfragen....
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Also die Ticketverkäufer in Hamm, Emsdetten und Ahlen wussten in der letzten Saison nichts davon. Hab zwar immer meinen Ausweis vorgezeigt, hatte aber nie was davon. Wusste selbst muss ich zugeben bis gestern auch nicht wie da der aktuelle Stand ist. Werde wohl mal ein paar E-Mails verfassen und höflich anfragen.
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ach so - in der zweiten Liga beim TVA Saarbrücken und in der Regionalliga bei der HG Saarlouis reichte sogar Vorzeigen des SR-Ausweises.
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Habe Antworten auf meine Frage bei Vereinen und DHB/HBL bekommen.
Die HBL liege demnach nicht im Zuständigkeitsbereich des DHB, Die HBL selbst habe geregelt, dass nur A- und B-Kader SR (bzw die, die ab 2.Liga pfeifen) freien Eintritt bekommen. Alles weitere sei im Ermessen der jeweiligen Vereine. -
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Hey,
bei ins im HVW hat man als SR bis zur Regionalliga freien Eintritt bei vorzeigen des Ausweises.
In den höheren Ligen kann man nachfragen und schauen ob man erfolg hat. -
Also ich wundere mich, was an dem Thema so spannend ist.
Wenn ich den Ausweis nach der Verlängerung wieder bekomme steckt er in der Geldbörse und wird zur nächsten Verlängerung wieder raus geholt.
Da ich ihn gerade wieder zurück gesteckt habe weiß ich, er ist weiß ...
Gruß Uwe
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Sagmal Uwe wie groß ist deine Geldbörse denn?
Denn meiner passt in keine Geldbörse...eher in einen Termienplaner von der Größe her...
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13,5 x 10,5 reichen und er passt rein
- und dick ist sie auch nicht
Gruß Uwe
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