• @ dany
    Tja, was mache ich bloß wenn ein Spieler seinem Gegenspieler mit dem Ball in der Hand diesem den Ball ins Gesicht schlägt ohne zu werfen?
    Da brauche ich keine Anweisung für die sich auf Aktionen "NACH" dem Wurf bezieht; da gibt das Regelwerk genug für her.

  • Zitat

    Original von Panic116
    Das ein SR keine Maschine ist, hat auch keiner gesagt. Also darf auch jeder Fehler machen. Nur das ist für mich dann kein Fehler mehr, sondern ein bewußter Regelverstoß. Dafür gibt es dann halt die Sportgerichte...


    Du machst genau den gleichen Fehler wie thomask: Entgegen der Lehrmeinung zu pfeifen ist nicht automatisch regelwidrig. Und wenn es nicht regelwidrig ist, interessiert das die Sportgerichte nicht.
    Und eine rote Karte wegen Kopftreffers ist zwar gegen die Lehrmeinung, aber nicht gegen die Regel. Und damit kein Einspruchsgrund. Punkt, aus, Ende.


    Zitat

    Original von Panic116
    Wie schon mal gefragt, bei welchem Thema ist die Grenze? Dann definiert sich jeder seine eigene "Lehrmeinung" und dann haben wir nämlich das Problem, das jeder nach seinen eigenen Regeln/Meinung pfeift.
    Ich möchte das nicht.


    Wenn du meine Beiträge aufmerksam gelesen hättest und nicht voreilig interpretiert hättest, wo es nichts zu interpretieren gibt, würdest du herauslesen, dass ich die Lehrmeinung generell pfeife. Dennoch nehme ich mir im Einzelfall heraus, dass ich davon abweiche. Die Spieler in von mir geleiteten Spielen vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, ist für mich ein sehr guter Grund, nicht blind wie die Lemminge der Lehrmeinung zu folgen.

  • Zitat

    Original von jfherden
    .....
    Und eine rote Karte wegen Kopftreffers ist zwar gegen die Lehrmeinung, aber nicht gegen die Regel. Und damit kein Einspruchsgrund. Punkt, aus, Ende.
    ...


    sagst du ..........

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD
    @ dany
    Tja, was mache ich bloß wenn ein Spieler seinem Gegenspieler mit dem Ball in der Hand diesem den Ball ins Gesicht schlägt ohne zu werfen?
    Da brauche ich keine Anweisung für die sich auf Aktionen "NACH" dem Wurf bezieht; da gibt das Regelwerk genug für her.


    Welcher Regeln gibt das Regel werk den noch Her außer die vin mir schon beschriebenen Regelb 8:5 b) udn c) findest du den noch? Und wie gesagt warum gilt dies dann nur für den Abwehrspieler und nicht auch fpr den TW?

  • Stimmt..... So eine Ungerechtigkeit...... Mit dem gefassten Ball dem Torwart ins Gesicht geschlagen ..... Ein Standardproblem in jedem Spiel - vor allem bei Kempa-Tricks.... Haben wir dauernd hier im Landesverband!


    Wo habe ich je behauptet, dass das für den Ballbesitzer straffrei bleibt?


    Der Wurf aus dem Spiel heraus, der einen Abwehrspieler oder den Torwart im Gesicht/am Kopf trifft bleibt nach der Lehrmeinung und nach dem Regelwerk und nach meiner unmaßgeblichen Meinung straffrei - nicht mehr und nicht weniger.


    Der Schlag ins Gesicht des Gegenspielers mit dem gefassten Ball ist unabhängig von der Position, die der Gegenspieler spielt zu bestrafen.

  • Dann lasse ich ihn ganz kurz davor los. Hab den Ball nicht mehr gefasst udn der Ggenspieler ihn im Gesicht. Ist aus dem Spiel heraus und nicht zu bestrafen.

  • Zitat

    Original von Dany
    Dann lasse ich ihn ganz kurz davor los. Hab den Ball nicht mehr gefasst udn der Gegenspieler ihn im Gesicht. Ist aus dem Spiel heraus und nicht zu bestrafen.


    :Hail: :Hail: :Hail: :jump: :jump: :jump: :jump: :jump:


    Tipp: Du solltest dich in der Bundesliga bewerben - nee werden dich schon entdecken... bei den technischen Fähigkeiten ....
    Frage: Schon mal mit Tore werfen versucht? Soll fürs Spiel ganz hilfreich sein.....


    Tschuldige, aber langsam wird es albern .......

  • Zitat

    Original von Uwe aus LD


    sagst du ..........


    Jepp, und von dir kommt nur heiße Luft. Keine Regel, gegen die eine solche rote Karte verstoßen würde. Nur gegen die Lehrmeinung.


    Zitat

    Original von Uwe aus LD
    Tschuldige, aber langsam wird es albern .......


    Jepp, vor allem deine "Argumentation".


    Der erste Smiley deines letzten Beitrags trifft es perfekt:
    :Hail:
    Obrigkeitshörigkeit


    Ich halte mich an das hier (und damit EOD für mich mit dir):
    [Blockierte Grafik: http://img243.imagevenue.com/loc140/th_49375_1_122_140lo.jpg]

  • Ja Es ist ganz hilfreich wenn ich dem TW am Anfang an Angst einjage oder ihn KO Schieße soll auch helfen zum Tore schießen weil man in der Regel net mehr wie 2 Dabei hat. Zumindest in der Jugend. Da istman oft schon froh wenn man einen hat. Da gibt es welche die gehn zuerst auf den TW. Wenn der Weg ist bzw "gebrochen" ist das er nicht mehr an die Bälle geht vor Angst hat man es danch viel EInfacher zum Tore schießen.

  • Was mich an der ganzen Sache im Moment eigentlich am meisten überrascht, ist die Tatsache, dass es nach aktueller Lehrmeinung anscheinend vollkommen in Ordnung wäre, gezielt Gegenspielern die Nasen zu brechen. Wäre ich also Trainer, würde ich meinen Spieler mit dem härtesten Wurf anweisen, die Gegenspieler einen nach dem anderen auszuschalten. Und wenn dann ein SR die Frechheit besitzt, dem einen Riegel vorzuschieben, lege ich Protest ein.


    Ich frage mich, warum Leute wie Zeitz noch nicht darauf gekommen sind, der soll ja recht hart und präzise werfen können.

  • Ich werfe mal einen neuen Gedanken in den Raum. Im Strafrecht gibt es Vorsatzdelikte (z.B. Körperverletzung) und Fahrlässigkeitsdelikte (z.B. fahrlässige Tötung). Der Jurist prüft dann folgende Punkte:


    - Tatbestand erfüllt?
    "Passt" diese Tat zu einem strafbewehrten Paragraphen (objektiver Tatbestand)?
    Bei Vorsatzdelikten: Handelte der Täter vorsätzlich (Wissen und Wollen um den objektiven Tatbestand)?


    - Rechtswidrigkeit


    - Schuld


    Im Rahmen des Vorsatzes werden Unterscheidungen getroffen:


    - dolus directus 1. Grades
    Absicht: der Täter wusste war er tut, es kam ihm genau hierauf an (Wissen und Wollen unzweifelhaft)


    - dolus directus 2. Grades
    direkter Vorsatz: Es kam mir gar nicht so darauf an, aber ich wusste genau, was ich tue.


    Und jetzt wird es spannend:
    - dolus eventualis
    Eventualvorsatz: Ich halte es durchaus für möglich, dass ich Unrecht tue, mir kommt es gar nicht so sehr darauf an, aber ich nehme es in kauf.


    - Fahrlässigkeit
    Bei Vorsatzdelikten scheidet eine Strafbarkeit aus.


    Jetzt das paradoxe bei der Bestrafung von Kopftreffern, wobei ich davon ausgehe, dass es eine rote Karte oder einen Ausschluss nie für Fahrlässigkeit geben soll:


    Beispiel 1:
    Spieler A7 wird von B2 böse gefoult, der Schieri zückt nur die gelbe Karte. A7 wird behandelt. Trainer will deeskalieren, will B2 wechseln, der marschiert Richtung Bank. A7 steht auf, schnappt sich den Ball und wirft ihn B2 an die Rübe. (Absicht / Tätlichkeit > Ausschluss).


    Beispiel 2:
    Bundesligaspiel. 7m Wurf. A3 tritt an, wirft, Keeper bewegt sich nicht, Kopftreffer. (Die Regeln unterstellen wohl mindestens Eventualvorsatz / Gesundheitsgefährdung > Disqualifikation).


    Beispiel 3:
    C-Jugendspiel in der Kreisklasse, Mannschaft A führt kurz vor Schluss mit 15 Toren. Siebenmeter für Mannschaft A. Alle haben schon einen Treffer erzielt, nur der talentfreie Spieler A15 noch nicht, der schon Mühe genug hat, unfallfrei geradeaus zu laufen. Fangen und Werfen überfordern ihn völlig. A15 soll "sein" Tor machen. Torwart bewegt sich nicht, Kopftreffer. (Fahrlässigkeit, die Regeln unterstellen aber mindestens Eventualvorsatz / Gesundheitsgefährdung > Disqualifikation)


    Obwohl hier allenfalls von Fahrlässigkeit gesprochen werden kann, folgt dieselbe Bestrafung.


    Beispiel 4:
    Championsleaguefinale. Nationalspieler Z. läuft einen Tempogegenstoß, kommt unbedrängt und frei zum Wurf, Torwart H. bewegt sich nicht, Z. bügelt ihm den Ball mit voller Wucht vor den Bregen. (Eventualvorsatz / Gesundheitsgefährdung > straffrei)


    Dasselbe gilt bei Würfen der Außen, die jedes Mal gezielt über den Scheitel werfen, weil der Torwart bekanntermaßen zuckt.



    Kommt mir das nur so vor oder haben wir hier einen Wertungswiderspruch?


    Zitat

    8:5 Ein Spieler, der den Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6b)


    These 1:
    Kopftreffer aus ruhenden Situationen sind in die Regelbeispiele (Regelbeispiele sind nie abschließend) der Regel 8:5 mit aufgenommen worden, weil hier im Normalfall Eventualvorsatz unterstellt wird.


    These 2:
    Kopftreffer sind immer gesundheitsgefährdend, tendenziell fallen sie unter Regel 8:5. Ob es sich um einen "gesundheitsgefährdenden Angriff" handelt, ist eine andere Frage.


    These 3:
    Kopftreffer aus dem Spiel heraus lassen sich nicht pauschal unter 8:5 fassen. Aus diesem Grunde wurden sie nicht in die Regelbeispiele aufgenommen. Dem Schieri wurde bewusst ein Ermessensspielraum eingeräumt, um im Einzelfall zu entscheiden, ob ein gesundheitsgefährdender Angriff vorlag.


    *Provokationsmodus an*
    These 3a:
    Kopftreffer aus dem freien Spiel sind nie gesundheitsgefährdende Angriffe. Der Werfer soll die freie Entscheidung haben, überall ungestraft hinwerfen zu dürfen. Der Schieri darf hier nicht eingreifen, die Abwehrspieler regeln das schon.


    Meine Frage: Was hat der "Gesetzgeber" wohl gewollt? Einzelfallentscheidung durch den Schieri oder Selbstjustiz der Abwehrrecken? *Provokationsmodus aus*


    Denn es kann mir niemand erzählen, dass der Außen, der ständig über den Scheitel wirft, eine Gesundheitsgefährdung nicht billigend in Kauf nimmt (was ein Fall von Regel 8:5 ist).

    The bastards hung me in the spring of '25.

    But I am still alive!

  • In Beispiel 4 hat sich der Torwart H aber durchaus auch mit seinem Kopf und Körper zur Seite bewegt. (Konnte man dank der schönen Tormarkierungen im Video sehen) ;)


    Nichtsdestotrotz könnte dem Wortlaut her 8:5b auch hier greifen können, denn der Spieler Z. hat die Aktion so ausgeführt, dass der Gegner an Kopf oder Hals getroffen wurde (Stichwort Wurfhöhe variieren). Also folgt eigentlich aus der Nichtbestrafung, dass der Wurf keinen gesundheitsgefährdenden Angriff darstellte, gell. ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Das war ein rein fiktives Beispiel, bei dem sich der Keeper nun mal nicht bewegt hat. :D

    The bastards hung me in the spring of '25.

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  • Mensch Leute, was macht Ihr hier? Man könnte meinen, dem ein oder anderen ist irgendwas in seinem Essen nicht bekommen ;)


    Da werden künstlich Problemfälle konstruiert, die vollkommen an der Realität vorbeigehen. Wir sprechen über Handballspieler, die zu 99% Tore erzielen möchten und nicht von Schwerverbrechern, die anderen absichtlich das Nasenbein brechen wollen.


    Zusammengefasst ist festzuhalten: Aus dem laufenden Spiel heraus kann ich einen Kopftreffer (Ball) nicht bestrafen - 7m-Würfe und direkt ausgeführte Freiwürfe ausgenommen, sofern sich der Getroffene nicht bewegt hat (entscheidend bewegt hat - Anm.von mir).


    Ausgenommen auch, wenn der Werfer den Kopf/Gesichtstreffer vorher angekündigt hatte. Dann ist der Tatbestand der Tätlichkeit erfüllt.


    Und jetzt bleibt auf dem Teppich. Zuviel Red Bull verleiht nämlich nicht nur Flügel ;)

  • Zitat

    Original von Handball-SR
    Aus dem laufenden Spiel heraus kann ich einen Kopftreffer (Ball) nicht bestrafen


    Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Laut der Lehrmeinung sollte ich ihn nicht bestrafen. Nach dem Regelwerk kann und darf ich es, auch wenn das gegen die Lehrmeinung sein sollte.

  • Ich will das mal so sagen. Klar ist es das Ziel ein Tor zu erzielen. Einschüchterung ist ein legitimiertes taktisches Mittel zum Zweck, solange die Lehrmeinung so ist, wie sie ist. ;)


    Ein Fehlwurf, fünf Tore im Anschluss - Ziel erreicht.


    Ich werde hier mal ein "fiktives Beispiel" hineinschreiben, wo der Schuss nach hinten losging.


    Die junge Spielerin F von der Mannschaft B wirft Torhüterin W einen Ball an den Kopf. Torhüterin W bekommt einen Adrenalinschock und wird zum unüberwindbaren Hindernis. Nach dem Spiel kommt Spielerin S von der Mannschaft B zu Torhüterin W und sagt. Die F ist noch jung, die kennt dich nicht.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Handball-SR


    Da werden künstlich Problemfälle konstruiert, die vollkommen an der Realität vorbeigehen. Wir sprechen über Handballspieler, die zu 99% Tore erzielen möchten und nicht von Schwerverbrechern, die anderen absichtlich das Nasenbein brechen wollen.


    @ Thorsten


    Du hast vielleicht zu lange in den hohen Spielklassen gepfiffen - es gibt diese Spieler sehr wohl, die von Außen die ersten Würfe sehr tief über den Scheitel ziehen um den Torhüter zwar nicht auszuknocken aber zumindest dies mehr als billigend in Kauf nehmen.

  • Zitat

    Da werden künstlich Problemfälle konstruiert, die vollkommen an der Realität vorbeigehen. Wir sprechen über Handballspieler, die zu 99% Tore erzielen möchten und nicht von Schwerverbrechern, die anderen absichtlich das Nasenbein brechen wollen.


    Da habe ich mir so viel Mühe mit der Einleitung gemacht und Du überliest sie einfach, Thorsten. :hi: Ich rede nicht von ABSICHT (dolus eventualis 1. Grades), ich rede von BILLIGEND IN KAUF NEHMEN (dolus eventualis). Der Unterschied sollte auch für den juristischen Laien verständlich sein. Und dennoch fällt beides unter "Vorsatz". :wall: Und ich muss nicht groß konstruieren, den Fall mit gezielt über den Scheitel ziehen habe ich in der weiblichen C-Jugend erlebt. Ich schicke Dir gerne das Video.


    In wenigen Stunden treffen wir übrigens wieder auf jene Rechtsaußen. Falls sie wieder solche Spielchen macht, stelle ich die Abwehr um und hetze ihr meine "Roggisch" auf den Hals. Das gibt dann voraussichtlich die ein oder andere Hinausstellung gegen uns, aber wenn nur der zweite Bildungsweg hilft... Was soll ich auch anderes machen, wenn Torhüter Freiwild sind? Ich habe die Schnauze voll von der gängigen Regelauslegung, die jedem Juristen aufstoßen wird.

    The bastards hung me in the spring of '25.

    But I am still alive!

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