Hallo,
in unserem diesjährigen Sommerlehrgang (Hamburg) wurde uns folgendes gelehrt:
Abwehrspieler versucht beim (einspringenden) Außenspieler auf den Ball zu gehen (klar erkennbar), trifft dabei aber nur das Handgelenk => keine persönliche Strafe, sondern nur 7m.
Nun habe ich jetzt schon mehrmals von anderen SR gehört, dass Ihnen noch dieses Jahr erzählt wurde, dass schon der Versuch auf den Ball zu gehen bestraft wird. Und selbst ein (sauberes) Hinausspielen des Balles immer zu 7m und 2 Minuten führt.
Diese SR kamen meist aus dem Hamburger Umfeld (z.B. Norderstedt).
Daher: Habe ich jetzt etwas falsch verstanden oder wird in anderen Verbänden etwas anderes gelehrt?
Wie urteilt Ihr in solchen Situationen?
Danke Oliver