Schwerin - DHC

  • Was ist das denn für ne Lachnummer...Hallenboden unbespielbar - Spiel fällt aus.


    Hab ich nur einmal erlebt bisher : TSV Bayer vs. VfL Gummersbach in der alten Sporthalle in Köln. Weil vorher ne Tanzveranstaltung war und der Boden nicht mehr fertig wurde.

  • Baujahr '62 (geh ich mal von aus) und dann nur einmal erlebt? Da scheint das Interesse aber nicht all zu groß zu sein?! Aber Recht hast du, Unbespielbarkeit von Hallen gab es zuletzt wohl weniger als Insolvenzen u.ä.

  • Ich meine Spiele des TSV /DHC bei denen ich persönlich vor Ort war. Und ja, Insolvenzen gabs schon mehr und sogar eine geordnete :P
    In diesem Zusammenhang erinnere ich an das Pokalspiel in Wallau - da hat der TSV gespielt obwohl der Boden nass war wegen undichtem Hallendach.

  • Baujahr '62 (geh ich mal von aus) und dann nur einmal erlebt? Da scheint das Interesse aber nicht all zu groß zu sein?! ...


    Doch, doch, woody ist sehr daran interessiert und hat früher selbst gespielt. :hi:


    Wo wir gerade bei undichten Dächern sind: War das Dach der alten "Schweinehalle" nicht auch das eine oder andere Mal undicht? ?(


    Und was mich im Moment noch mehr interessiert: Was passiert jetzt? Wird das Spiel neu angesetzt und wenn ja, wer übernimmt die Kosten für die erneute Anreise? Oder wird das Spiel mit 0:0 Toren und 2:0 Punkten für den DHC gewertet?


    Für die 20 mitgereisten Fans wird allenfalls eine Stadt- bzw. Schlossbesichtigung drin gewesen sein. :/: Immerhin scheint Schwerin eine sehr schöne Stadt zu sein.


    Gruß Flevo

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah. (Fernandel)

  • Haben unser Geld und diverse Freibier erstattet bekommen. Der Boden ist nach Herstellerangaben gereinigt worden, war danach jedoch nur für Eishockey oder Curling nutzbar. 600 Kilometer umsonst, naja. Dank an das Schweriner Ordnerteam :respekt: :respekt:

  • Varel - Wilhelmshaven (2. Liga Nord Herren) und Oldenburg - Bietigheim (1. Liga Frauen) wurden im letzten Jahr wiederholt, weil der Verein nicht Eigentümer der Halle ist.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Von der DHC-HP:


    Hallenboden lässt kein Spiel zu


    Schiedsrichter pfeifen Partie in Schwerin gar nicht erst an


    Zum zweiten Mal in der Geschichte des Dormagener
    Bundesliga-Handballs macht ein zu glatter Hallenboden das Spielen
    unmöglich. In den 90er Jahren wurde die Partie des TSV Bayer Dormagen
    gegen den VfL Gummersbach in der alten Kölner Sporthalle nach zehn
    Minuten abgebrochen, weil etliche Rutschpartien die Verletzungsgefahr
    für die Spieler mehr als deutlich machten. Der Unterschied zu damals:
    Heute wurde die Begegnung zwischen dem SV Post Schwerin und dem DHC
    Rheinland in der Sport- und Kongresshalle von den Schiedsrichtern Colin
    Hartmann und Stefan Schneider gar nicht erst angepfiffen. Unübersehbar
    war die offenbar durch einen Ölfilm auf dem Parkett erzeugte Gefährdung
    aller Akteure. Nach erfolglosen Reinigungsversuchen blieb den Referees
    nichts anderes übrig, als das Spiel des 9. Spieltages abzusagen.


    Ärgerlich für die Mannschaft und die rund 20 mitgereisten Fans ist
    die Absage allemal. Schließlich handelt es sich bei der Reinigung nicht
    um höhere Gewalt sondern um einen offenkundigen Fehler bei der gestern
    vorgenommenen Reinigung. "Der Versuch, den Boden noch einmal neu
    abzuziehen, machte die Sache eher noch schlimmer", sagt Trainer Richard
    Ratka. Offen ist derweil die Wertung des Spiels. "Schwerin konnte keine
    spielfähige Halle stellen", weist Teammanager Roman Kaminski auf zu
    ziehende Konsequenzen aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des
    Regelwerks der Handball-Liga hin. "Natürlich hätten wir heute Abend auch
    später gespielt. Die Frage stellte sich aber gar nicht."


    Hinweise zur Wertung gibt § 50 der Spielordnung. Die
    Bestimmung besagt, dass eine Mannschaft ein Spiel mit einem
    Torverhältnis von 0:0 verliert, wenn sie etwa durch "unpünktlichen oder
    mangelhaften Aufbau der Spielfläche oder durch Fehlen eines Balles
    verschuldet, dass ein Spiel nicht durchgeführt werden kann." Die
    "Spielleitende Stelle" wird sich jetzt mit der Angelegenheit
    beschäftigen.
    _


    Für eine Wiederholung sehe ich mit Blick auf den oben zitierten Paragraphen der Spielordnung keinen Raum. M.E. ein klassischer Fall von Organsationsverschulden. Ich würde mich als DHC auch auf § 50 zurückziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von TSV-Fuchs ()

  • Für eine Wiederholung sehe ich mit Blick auf den oben zitierten Paragraphen der Spielordnung keinen Raum.


    Dann erkläre mir den Unterschied zum Vorjahr bei Varel - Wilhelmshaven oder Oldenburg - Bietigheim. Die DHB-Spielordnung gab es da auch schon ;)

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Ohne die Hintergründe der von Dir genannten Entscheidungen zu kennen, stellt sich der Sachverhalt für mich auf Basis des Wortlauts des § 50 eindeutig dar. Grundsätzlich bedarf es sicherlich keiner Erklärung, dass der Gastgeber organisatorisch eine ordnungsgemäße Spieldurchführung zu gewährleisten hat. Dass der Verein bei einer angemieteten Halle lediglich über eine eingeschränkte Organisationshoheit verfügt, ist klar, aber trotzdem hat er m.E. im Ergebnis für die Durchführung Sorge zu tragen. Andernfalls wäre § 50 ein zahnloser Tiger und der Sachverhalt kaum im Wege der Spielordnung regelungsbedürftig, zumal ja nicht gerade wenige Clubs ihre Heimspiele in angemieteten Hallen austragen...

  • Gefühlsmäßig würde ich sagen dass das Spiel neu angesetzt wird da der Verein nicht für die Halle verantwortlich ist und man sich selber vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugt hat.Warum sollte ich als Verein für die Versäumnisse anderer einen Nachteil haben nur weil der Schiedsrichter der Meinung ist das es zu Glatt ist
    So würde ich das dem Verband verkaufen
    Die Frage wäre jetzt auch noch zu klären ob der Gastverein mit dem Hallenboden einverstanden war

  • Mit dem Hallenboden war niemand einverstanden.Das Warmlaufen erfolgte hinter den Toren. Ich habe den Boden selbst getestet, die Schiedsrichter haben völlig korrekt entschieden. Da gibt es keine zwei Meinungen. Der DHC hat alles getan damit das Spiel anfangen kann. Der Anpfiff wurde dreimal verschoben.Wer kommt jetz eigentlich für Kosten auf? Nochmal nach Schwerin zu eiern ist ja nicht grade billig.

  • Danke für den Link. Ich bleibe natürlich bei meiner Rechtsauffassung, denn ansonsten bräuchte man § 50 Abs. 1 Nr. b SpO in seinem derzeitigem Wortlaut nicht. Aber das ist wieder sicherlich zu formal gedacht......

  • Es gibt ja auch Hallen, wo der heimische Verein (bzw. der die Lizenz einbringende Gesellschafterverein) auch Hallenbetreiber ist. :D


    Deine Auffassung sei dir unbenommen, ich räume der Sichtweise aufgrund der beiden Entscheidungen im Vorjahr (und dann gab es z.B. auch noch diese Eishalle in Hannover) wenig Chancen ein. Dass die Halle grundsätzlich die nötigen Anforderungen erfüllt, sollte denke ich ausreichend unter Beweis gestellt worden sein.


    Oldenburg musste immerhin die Kosten für eine erneute Anreise übernehmen, hatte darüber dann in den verbleibenden Partien (zunächst Ausweichen in eine andere Halle, dann Anmietung eines zusätzlichen Bodens) entsprechende Kosten zu stemmen oder Mindereinnahmen zu verzeichnen. Der Schaden für Bietigheim hielt sich hingegen im überschaubaren Rahmen.

    Original von rro.ch
    Beliebte Sportarten aber auch Randsportarten wie Handball kommen beim Publikum an.


  • Es gibt ja auch Hallen, wo der heimische Verein (bzw. der die Lizenz einbringende Gesellschafterverein) auch Hallenbetreiber ist. :D

    Deswegen habe ich meine Aussage auch auf den derzeitigen Wortlaut bezogen. Entweder man hat die organisatorische Durchführung zu gewährleisten oder eben nicht. Sofern es eine Ungleichbehandlung von Clubs mit vereinseigenen und angemieteten Hallen geben soll, bedarf es nach meinem Rechtsverständnis hierfür einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Insofern wäre im Falle einer Neuansetzung m.E. fraglich, inwieweit ein entsprechender Spruch der Spielleitenden Stelle einer richterlichen Prüfung standhalten würde.

  • Uns Uwe sagt noch so manch andere interessante Dinge:

    Zitat

    Auf das Urteil von 2010 im Fall Oldenburg - Bietigheim hingewiesen, wonach es wegen eines ähnlichen Malheurs nach § 50 (1b) der Spielordnung ein Wiederholungsspiel gab (siehe gestrige Ausgabe), meinte Stemberg, "dass die Frauen eine ganz andere Rechtssprechung haben". Der Handball da sei nicht so professionell.

    http://www.svz.de/index.php?id=160&tx_ttnews[tt_news]=2522501&no_cache=1

  • interessant. varel-wilhelmshaven wurde neu angesetzt. war ein hbl spiel...


    "Watt jeeht misch ming dumm Jeschwätz vun jestern aan?" (Konrad Adenauer) :lol:


    Gruß Flevo

    Es kann passieren, was will: Es gibt immer einen, der es kommen sah. (Fernandel)

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