Im Eröffnungspost stehen mit Ausnahme des Satzes "Schon im ersten Jahr gibt es nur wirtschaftliche Absteiger" ausschließlich Fragen.
Und auch in diesem Satz sehe ich jetzt nichts, dem man widersprechen könnte.
Da du anscheinend gerne Haare spaltest, will ich das auch mal tun:
Eine offene Frage, die nur mir einer negativen Feststellung beantwortet wird, suggeriert eine gewisse Meinung, nämlich die, dass du das Modell momentan als Totengräber siehst. Oder gehst du tatsächlich ganz offen an den Sachverhalt? Wenn ja, wieso nennst du dann nur eine Negativ-Entwicklung (die, der drei wirtschaftlichen Absteiger) und keine positiven?
Und daher bin ich dafür, daß der komplette eingereichte Etat für eine Saison sich vor der Saison bereits im Vermögen des Clubs (= derjenigen Körperschaft, die den Spielbetrieb bestreitet - e.V., der Spielbetriebsgesellschaft, wasauchimmer) zu befinden hat - und nicht auf dem Privatkonto eines Mäzens, auf einer Absichtserklärung, auf einer Bürgschaft, oder Zusagen von möglichen Hallen-Namenssponsoren oder was auch immer beruht.
Solch eine Forderung ist einfach utopisch. Zum einen sind nicht alle Sponsorenverträge bis zu einem bestimmten Stichtag (der bei der Lizenzierung ist ja noch in der alten Saison) in einklagbaren Forderungen sicher. Und selbst wenn ein wirksamer Sponsoring-Vertrag besteht, wer regelmäßig gegen Sponsoren klagt, wird bald deutlich weniger bekommen. Von daher haben Sponsoren in diesem Fall etwas mehr Macht, und das ist bei einer Lizenzierung zu berücksichtigen. Von daher ist nur eine Lösung praktikabel, bei der an Stichtagen bestimmte Grenzen eines geplanten Einnahmevolumen nachgewiesen werden muß.
Ähnliches gilt auch für Zuschauereinnahmen. Der Dauerkarten-Anteil beträgt bei manchen Clubs deutlich weniger als 50% der Gesamtzuschauer. Da Zuschauer- bzw. Spieltagseinnahmen eine wichtiger Etatposten ist, kann nicht erwartet werden, dass diese Einnahmen vor Saisonbeginn bereits als Umsatz sicher feststeht.
Betriebswirtschaft ist in diesem Kontext nicht nur das, was man sicher planen kann. Professionelle Sportclubs sind Nachfrager von Zuschauern und Sponsoren, und diese sind nicht beliebig vorhanden. Folglich wird man bei diesen beiden Kundengruppen langfristig nicht binden, wenn man nur auf die Ausführungen im Vertrag pocht.
Und dann unterschätzt du meiner Meinung nach die Möglichkeit einer Bürgschaft. Natürlich ist es erforderlich, bei Mäzenen nur Nachweise zu erlauben, die rechtswirksam sind. Wenn aber eine Bürgschaft abgeschlossen ist, dann besteht auch ein Anspruch, diese im Eintrittsfall nutzen zu können. Alternativ könnte man Bürgschaften auf Banken beschränken, d.h. der Mäzen muß seine Bürgschaft durch (s)eine Bank geben. Kostet zwar etwas Geld, aber das sollte nicht das Problem sein.
EDIT: 2.Zitat angepasst