Alles anzeigenUm es ein wenig zu relativieren: Springe hat den Antrag fristgerecht eingereicht, nur hat ein Teil dieses Antrags - zugegeben ein sehr wichtiger Teil über die Wirtschaftlichkeit - gefehlt.
Ich finde es trotzdem mit zweierlei Maß gemessen, wenn man einem Verein die Möglichkeit gibt, Unterlagen nachzubessern (Rostock), einem anderen wiederum (Springe) diese Möglichkeit verweigert.
Heißt wohl soviel wie: Hätte Springe ein Blatt Papier mit der Überschrift "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" abgegeben auf dem kein Inhalt gestanden hätte, hätte es einen Aufschub bis zum 4. Mai gegeben (Vgl. Rostock).
Da Springe zu diesem Punkt aber hierzu nichts abgegeben hat, gibt es keine Lizenz.
Klar: Rostock hat sicherlich mehr als ein weißes Blatt Papier abgegeben, aber wo zieht man dann die Grenze, wenn dort eine Nacharbeitung gewährt wird und hier nicht?
Hier der Auszug der HBL:
Nein das ist nicht zweierlei Maß!!! Etwas nicht abzugeben, oder etwas abzugeben was inhaltlich dann nach Würdigung nachgebessert werden muss ist ein gewaltiger Unterschied!
Wie schon vorher gesagt, würde man das durchgehen lassen, dann bräuchte man zukünftig keine Fristen mehr setzten, es könnte jeder abgeben wann er will...