HVW = Handball(-vereine) Versus (Funktionärs-)Wahn ?

  • Ob der HvW sich an die Rankings hält, kann ich nicht beurteilen, da ich die Kriterien nicht kenne.
    Bei der JBLH der männlichen A-Jugend haben die Nachwuchsteams der Männerbundesligisten eine Art Veto-Recht, um in die JBLH zu gelangen,
    was m.W. nach noch nie genutzt wurde, ich könnte mir aber vorstellen, das es bei der BWOL was ähnliches gibt, die die Vorgehensweise, auch wenn sie sportlich nicht nachvollziehbar ist, begründet.


    Über die Gestaltung der Kriterien läßt sich streiten oder auch diskutieren, hier wird es leider nie eine wirklich hundertprozentig zufriedenstellende Lösung geben. Ich fand die Konstanz bei der Vorgehensweise der Quali im HVW/Handball Baden-Württemberg aber immer als vernünftig, da die zu beachtenden
    Rankings für die Zulassung zur Quali über den Verband hinaus vorher feststanden und der Quali-Modus auch, im Gegensatz zum Bayr.HV, der jedes Jahr nach Zahl der Meldungen eine neue Form der Quali erstellt.
    Ob es gut ist, immer nur den betreffenden Jahrgang zu betrachten, da seh ich auch für und wieder, kann Deine Argumentation aber durchaus nachvollziehen

  • Bayern hat jetzt auch eingeteilt und ist nach einem Punkteranking vorgegangen:


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    Ist ähnlich wie das badische Modell, d.h. es werden die Ergebnisse der Vorsaison (2018/19) der beiden teilnahmeberechtigten Jahrgänge berücksichtigt (wäre hier dann C-Jugend) sowie die Saison 2019/2020 in der betroffenen Jugend und jener darunter (hier also C- und B-Jugend), diese allerdings wegen der Teilnahme des jeweils noch älteren und jüngeren Jahrgangs nur zu 50%. Würde in der vorliegenden Konstellation allerdings nicht zu anderen Ergebnissen führen als das badische Modell. Die Stuttgarter Kickers stünden dann wieder mit 93 Punkten vorn vor Hbi mit 89 und FA Göppingen mit 86,5 und Neckar/Kocher wäre mit 78,5 erneut abgeschlagen.


    Es ist schade, dass sich gerade der mitgliederstärkste Verband mit einigen starken Jugendmannschaften offensichtlich die wenigste Mühe gegeben hat, die Mannschaften zu ermitteln, die aus sportlichen Gründen in die höchste Liga sollten. Dies gilt um so mehr, nachdem man die verbleibenden 6 Startplätze trotz größerer Leistungsdichte paritätisch mit Baden und Südbaden aufgeteilt hat.


    Funzelgeronimo


    Der HVW geht bei der Quali nicht nach Rankings, wie du einem früheren Post von mir entnehmen kannst, sondern nach Kriterien wie Vorjahresteilnahme, Bundes- und Zweitligazugehörigkeit und Vorjahresplatzierung in bestimmten Staffeln. Wenn ich mir anschaue, was Bayern jetzt macht, kann ich mir gut vorstellen, dass es dort gerechter zugeht.

  • Folgendes Werk wollte ich diesem Kreis nicht vorenthalten:


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    Findet sich rechts im Kasten. Ab Minute 33 faselt der Vorsitzende des Ausschusses Spieltechnik etwas zu der Frage, warum man für die Württembergligen nach Punkteranking nominiert, für die BWOL aber nicht: Das sei angeblich etwas ganz anderes. Dann meint er, dass sich immer die Vereine beschweren, die unter dem Strich stünden, was hier ja nicht ganz den Kern der Sache trifft, weil es darum geht, dass kein sauberer Strich gezogen wurde :wall: Schließlich springt ihm aber unverhofft der Präsident zur Seite und meint, dass man keine Sonderregeln schaffen könne :verbot: Schon klar, wenn man für die Bundesligisten gerade eine Sonderregelung für die "gänzlich andere" Nominierung zur BWOL geschaffen hat, kann man dies nicht mit einer Sonderregelung wie einem Punkteranking wieder außer Kraft setzen :pillepalle: Für mich ist nach dem Gestammel klar, dass der HVW weiß, dass er hier eine nicht zu rechtfertigende Nummer durchgezogen hat. Und solche Menschen quasseln dann etwas von Fairplay. Ich weiß nicht, wie die betroffenen Vereine ihren Spielerinnen diesen Wert jetzt noch nahe bringen wollen.

  • Was ich in dem "Kasten", auf seiner Startseite auch entdecke, darf wohl nicht sein: "Verpflichtende Nutzung der CoronaWarnApp bei Betritt der Halle." Dies ist soweit ich mich erinnere strikt untersagt!

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Was ich in dem "Kasten", auf seiner Startseite auch entdecke, darf wohl nicht sein: "Verpflichtende Nutzung der CoronaWarnApp bei Betritt der Halle." Dies ist soweit ich mich erinnere strikt untersagt!



    Jep. Das wird vom Verband nur "empfohlen" Aber man sieht an solchen Verlautbarungen welch Geistes Kind diese Person ist.

  • Passt doch ganz gut. Wenn der HVW bei der Nominierung zur BWOL macht, was er will, kann er das doch auch beim Zutritt zu Hallen. Wer kein Handy hat, hat halt Pech gehabt, insbesondere jüngere Kinder.

  • Ich hab mir die Videokonferenz angeschaut, dort wird gesagt, das die CoronaApp sicher gut ist, da sie aber zur konkreten Personennachverfolgung nicht geeignet ist, wird an einer anderen Lösung gearbeitet. Allerdings scheint es da noch keine genaue Lösung zu geben.

  • Neben der Corona-App stellt sich ja auch die Frage, ob die Fragesteller aus dem Chat wussten und damit einverstanden waren, dass Sie sich jetzt mit Klarnamen bei Youtube verewigt haben, wo das Video eingestellt ist.

  • Wir hatten hier ja schon die Diskussion über die Frage, welche Ergebnisse man in die Punktwertung einfließen lässt, wobei ich das badische und bayerische System präferiere, welches nur die teilnahmeberechtigten Jahrgänge betrachtet. Der HVW hat inzwischen die Nominierungen für die Württembergliga nach seinem System vorgenommen, welches auch vorangegangene Jahrgänge betrachtet.


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    Im Bereich der weiblichen B-Jugend führt dies dazu, dass mit Leonberg/Eltingen, der SG Ober-/Unterhausen und dem Team Esslingen drei Teilnehmer der Württembergoberliga der C-Jugend 19/20 nicht in der Württembergliga vertreten sein werden. Zum Vergleich:


    Die Teilnehmer der Saison 18/19 qualifizierten sich sämtlich im Folgejahr für die Württembergliga, die Hbi sogar für die BWOL. Da stellt sich dann irgendwann nicht mehr die Frage, welches System jetzt belastbarer ist.


    Erst schert man sich nicht darum, ob auch die stärksten Mannschaften des Jahrgangs in der BWOL spielen, dann vermurkst man noch die Württembergliga.

  • Laut Handball Baden-Württemberg ist die Einteilung abgeschlossen (20.07.2020):


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    Allerdings war in einer Info-Veranstaltung (online) am 21.07.2020 noch davon die Rede, dass noch rechtliche Verfahren laufen. Hier ab Minute 33, sehr sehenswerte "Erklärungen" des Präsidenten und des Vorsitzenden des Spieltechnikausschusses, die hier meiner Meinung nach um den heißen Brei reden und nicht einmal offen zugeben, dass sie einfach Bundesligisten bevorzugen wollten:


    https://www.youtube.com/watch?v=q_2iAW06KOA


    Was jetzt also endgültig ist, weiß keiner. Allerdings wollte man auch bereits am Anfang der Woche die genaue Staffeleinteilung für die Württembergligen bekannt geben, was bislang - zumindest auf der HP des HVW - ebenfalls nicht erfolgt ist. Hier werden wohl auch einige Vereine auf die Barrikaden gegangen sein. Als Württemberger kann man da ja nur auf die Fusion der Verbände hoffen, denn zumindest in Baden scheint man besseres Personal zu haben, welches sich mehr Gedanken gemacht hat. Die sollten sich dann halt nicht vom HVW dominieren lassen. Es ist schon nicht nur ein wenig peinlich, wie der größte und mitgliederstärkste Verein hier agiert.

  • Nun ist es wohl amtlich, dass der HVW die Entscheidung zur Nominierung zur BWOL der weiblichen B-Jugend so nicht treffen durfte:


    file:///C:/Users/u2916a02/Downloads/BG2020-5anonym.pdf


    Auf der Homepage des DHB wurde eine Entscheidung des Bundesgerichts veröffentlicht, die zwar anonymisiert ist, jedoch nicht ausreichend. Im Sachverhalt ist immer noch vom HVW die Rede, zudem von der TPSG und der JSG.


    Bereits der Sachverhalt ist interessant, bemerkenswerter sind aber zwei Sätze aus der Urteilsbegründung:


    "Wenn es wie hier um die Teilnahme am Spielbetrieb in einer höheren Leistungsklasse geht, können sportliche Gesichtspunkte nur solche sein, die eine Anbindung zur Spielstärke der konkurrierenden Mannschaften haben und die dem über allem stehenden Gebot des fairen sportlichen Miteinanders genügen."


    M.a.W. hat der HVW dem Gebot des fairen sportlichen Miteinanders mit seiner Entscheidung nicht genügt.


    "Einen Erfahrungssatz dahingehend, dass Jugendmannschaften von Bundesligisten immer die Spielstärke für die jeweils höchste Spielklasse aufweisen, gibt es nicht."


    Dies dürfte es dem HVW in der Zukunft schwer machen, automatische Startrechte der Bundes- und Zweitligisten für die Qualifikation zu vergeben.


  • Letzteres ist ja auch völlig korrekt. Die Entscheidung des Verbandes war somit schon recht amateurhaft.

  • Ein beispiel, wie man auch alles verdrehen kann: https://www.teckbote.de/lokals…systems-_arid,254876.html

    Zitat

    Zudem musste der HVW die Vorgabe des Deutschen Handball-Bundes (DHB) berücksichtigen, nach der die Nachwuchsteams der Bundesligisten gesetzt sind. Andererseits dürfen Teams, deren Aushängeschilder nicht in der höchsten deutschen Spielklasse am Start sind, generell nicht mehr in der Jugend-Bundesliga antreten.

    Im Anfang war das Nichts - und das ist dann explodiert." (Terry Pratchett)
    1990 + 1974 - 1954 = 2010 (nur ein kleiner RECHENFEHLER)

  • Ein beispiel, wie man auch alles verdrehen kann: https://www.teckbote.de/lokals…systems-_arid,254876.html


    Schöner Satz aus dem Artikel:


    „Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, darf er das tun“, sagt HVW-Verbandsmanager Thomas Dieterich, „man muss das Ergebnis des Einspruchs dann aber auch annehmen.“


    Muss man nicht, wie das Urteil des Bundesgerichts zeigt :verbot: Und wenn man im Urteil liest, dass das Verbandssportgericht der Auffassung war, § 52 SpO sei gar nicht anwendbar und die Einteilung richte sich nicht ausschließlich nach sportlichen Kriterien, sollte man das Ergebnis des Einspruchs auch nicht annehmen :nein: Jemand sollte den HVW mal wieder daran erinnern, dass er ein Sportverband ist, der sportliche Wettbewerbe nach sportlichen Kriterien zu organisieren hat :pillepalle:

  • nachdem die Spielpläne mit Göppingen und NSU veröffentlicht wurden, weis man schon nach welchen Kriterien nun entschieden wurde

  • nachdem die Spielpläne mit Göppingen und NSU veröffentlicht wurden, weis man schon nach welchen Kriterien nun entschieden wurde


    Da ist wahrscheinlich gar nichts entschieden worden, sondern man hat einfach gewartet, bis die BWOL die Spielpläne zumacht. Denn nach den Vorgaben, die das Bundesgericht gemacht hat, schafft es der größte Rechenkünstler nicht, die JSG Neckar-Kocher an den anderen Teams vorbei zu bringen. Mal sehen, wie es weiter geht. Am Ende des Tages läuft es darauf hinaus, dass die beiden Plätze für den HVW unbesetzt bleiben, nachdem man das Verfahren auf Ebene der Verbandsgerichte so verschleppt hat, dass die Zeit jetzt so knapp wird. Chapeau kann man allerdings nur zum Bundesgericht sagen: Am 17.08. ging die erste Revision ein, am 29.08. erging die Entscheiung.

  • Update: Bei der BWOL stehen jetzt die Stuttgarter Kickers drin


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    Offensichtlich scheint der HVW also das Punkteranking mit 5 Ergebnissen angewendet zu haben, bei dem diese vor FA Göppingen standen. Dieses war ja auch für die Württembergliga angewendet worden, so dass man hier wohl den Weg des geringsten Widerstand gegangen ist. Damit war HBi draußen. Ich habe meine Zweifel, ob dies so dem Geist des Urteils des Bundesgerichts entspricht, das auch § 40 SpO erwähnt hatte und von einem Vergleich der Mannschaften sprach und nicht der Vereine. Beim jahrgangsbezogenen Ranking wäre ja Hbi dabei und vor FA gewesen. Hbi kann jetzt aber dank der für die Beseitigung einer völlig verkorksten Entscheidung verbrauchten Zeit dagegen nicht mehr vorgehen kann. Dazu auch folgende, interessanten Beiträge vom Handballrechtler Helge-Olaf Käding zur Rechtsordnung:


    https://www.facebook.com/handballrecht/?fref=ts

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